Harburg

Heute ist der 12.04.2025

Datum: 12.04.2025 - Source 1 (https://www.landeszeitung.de/lokales/harburg-lk/salzhausen/samtgemeinde-salzhausen-widerstand-gegen-windkraftplaene-waechst-UO6EMM6HRBHH7M6NCU4B7RR4QE.html):
- Der Bauleitplanungsausschuss der Samtgemeinde Salzhausen hat in einer Sitzung die Stellungnahme zu Windenergiepotenzialflächen im Entwurf des RROP empfohlen.
- Der Samtgemeindeausschuss schloss sich dieser Empfehlung an.
- Frank Patt vom Planungsbüro stellte die Flächen einer Einzelbewertung vor und nannte Gründe, warum einige als ungeeignet gelten könnten.
- Patt erhielt Applaus von den Zuschauern während der Sitzung.
- Die Samtgemeinde Salzhausen wehrt sich gegen die Ausweisung von mehr als 9% ihrer Gesamtfläche für Windenergie.
- Bürgerinitiativen, Politik und Verwaltung arbeiten zusammen, um Hinweise aus der Bevölkerung zu berücksichtigen.
- Informationen über möglicherweise unbekannte Schutzräume, wie Rotmilane und Fischadler, wurden präsentiert.
- Patt bewertete die Flächen:
- SAL01 (nördlich von Tangendorf und Wulfsen): vertretbar.
- SAL02 (östlich der K9 bei Toppenstedt und Tangendorf): maximal eine Anlage möglich, stört das Landschaftsbild.
- SAL04 (östlich der Luhe bei Garstedt und Vierhöfen): höherer Abstand sollte geprüft werden.
- SAL08 (südlich von Lübberstedt): bereits Windenergieanlagen vorhanden, durch Autobahn beeinträchtigt.
- SAL05 (Wald zwischen Toppenstedt, Salzhausen und Garstedt): zentrales Naherholungsgebiet, historische Waldstandorte, keine Kompensationskonzepte.
- SAL03 (östlich der L234 bei Gut und Haus Schnede): Erholungsentwicklung nach Bebauung schwer möglich.
- Patt kritisierte das Waldgebiet östlich der Luhe und das Gebiet östlich von Vierhöfen wegen der Topografie und bereits ausgewiesenen Vorranggebieten.
- Ein früherer Gerichtsbeschluss verhinderte Windkraftanlagen südlich von Eyendorf und Putensen aufgrund der Landschaftsbedeutung.
- Bürgermeisterin Christa Beyer wies Anschuldigungen zurück, dass sie Informationen zurückhalte, um persönliche Interessen an Windkraftanlagen zu verfolgen.
- Der Samtgemeinderat wird am 24. März über die Stellungnahme entscheiden.
- Der Gemeinderat Garstedt wird am 20. März eine kritische Stellungnahme diskutieren.

Source 2 (https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/salzhausen/c-politik/neue-initiative-wirbelwind-salzhausen-gegen-windkraftanlagen-in-der-samtgemeinde_a335214):
- Landkreis Harburg plant möglicherweise bis zu 100 Windkraftanlagen in der Samtgemeinde Salzhausen.
- Bürgerinitiativen, darunter "Wirbelwind-Salzhausen", haben sich gebildet, um gegen die Pläne zu protestieren.
- Niedersächsisches Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) verpflichtet den Landkreis, bis Ende 2027 Windenergiegebiete von 3.051 Hektar (2,44% der Kreisfläche) und bis Ende 2032 insgesamt 3.949 Hektar (3,16% der Kreisfläche) auszuweisen.
- Norbert Kreutzig, Sprecher von "Wirbelwind-Salzhausen", betont, dass Windkraft im Einklang mit Mensch und Natur stehen muss.
- Die Initiative hat bereits ein gutes Dutzend Mitglieder, darunter Karin Kramer, Gisela Fengefisch und Michael Penzel.
- Geplante Windkraftanlagen wären 400 bis 700 Meter von den Wohnungen der BI-Mitglieder entfernt.
- Bedenken über die Auswirkungen auf das Waldgebiet zwischen Salzhausen, Garstedt und Toppenstedt.
- Gisela Fengefisch äußert, dass das erforderliche Stromnetz und die Speicherkapazitäten derzeit nicht vorhanden sind.
- Kreutzig fordert schnelles Handeln, um die Windkraft-Vorrangflächen im Regionalen Raumordnungsprogramm zu verhindern.
- Ratsgruppe CDU/FDP kritisiert die geplante Vorrangfläche von 9,1% der Gesamtfläche der Samtgemeinde Salzhausen.
- Die Gruppe unterstützt grundsätzlich den Ausbau erneuerbarer Energien, sieht jedoch die vorgeschlagene Flächenplanung als unverhältnismäßig hoch an.
- Forderung nach Reduzierung der Windkraftfläche auf einen geringeren Anteil zur Sicherstellung einer ausgewogenen Lastenverteilung.
- Möglichkeit, Flächenbeitragsziele zwischen Landkreisen zu tauschen; rechtliche Spielräume sollen genutzt werden, um eine gerechtere Lastenverteilung zu erreichen.

Source 3 (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/planungs-genehmigungsverfahren-2129628):
- Die Bundesregierung plant Änderungen im Raumordnungsgesetz zur Modernisierung, Vereinfachung und Beschleunigung von Raumordnungsplänen und Raumverträglichkeitsprüfungen.
- Weitere Änderungen betreffen das Energiewirtschaftsgesetz, das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung und den Windkraftausbau.
- Bundesbauministerin Klara Geywitz betont den Investitionsstau in Schienen, Windparks und Gebäude.
- Die Novellierung des Raumordnungsgesetzes soll die Planungs- und Genehmigungsverfahren modernisieren, Doppelprüfungen abschaffen und Genehmigungen beschleunigen.
- Die Verfahrensdauer von Raumordnungsverfahren wird auf sechs Monate begrenzt.
- Die Raumordnung soll einen Ausgleich der Interessen von Wirtschaft, Verwaltung und Bürgern bei der räumlichen Entwicklung gewährleisten.
- Ein Teil der Raumordnungsnovelle trat am 29. März 2023 in Kraft, weitere Änderungen gelten ab dem 28. September 2023.
- Die Bundesregierung brachte die Raumordnungsnovelle am 28. September 2022 und weitere Gesetzesänderungen am 30. Januar 2023 auf den Weg.
- Bundestag und Bundesrat beschlossen das Beschleunigungspaket am 3. März 2023.
- Die EU-Notfallverordnung soll die Genehmigungsverfahren für Windenergie und Stromnetze beschleunigen, indem auf Umweltverträglichkeitsprüfungen verzichtet werden kann, wenn der Bau in ausgewiesenen Gebieten erfolgt.
- Eine strategische Umweltprüfung bleibt weiterhin erforderlich.
- Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck betont die neuen gesetzlichen Grundlagen für den Erneuerbaren-Ausbau.
- Die neuen Regelungen sollen Genehmigungsverfahren um bis zu ein Jahr verkürzen, insbesondere bei Wind-an-Land und Offshore-Anbindungsleitungen.
- Die Erleichterungen gelten für Genehmigungsverfahren, die bis zum 30. Juni 2024 begonnen werden, und teilweise auch für bereits laufende Verfahren.
- In ausgewiesenen Gebieten entfällt die Pflicht zur Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtlichen Prüfung, wenn eine strategische Umweltprüfung bereits durchgeführt wurde.
- Bei PV-Freiflächen-Anlagen bleibt die artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich.
- Betreiber können verpflichtet werden, Maßnahmen zum Schutz von Tierarten zu ergreifen oder Zahlungen zur Verbesserung des Erhaltungszustands zu leisten.

Ursprung:

Harburg

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Erstellt am: 2025-03-15 20:32:37

Autor:

Harburg