Rendsburg-Eckernförde

Heute ist der 4.04.2025

Datum: 4.04.2025 - Source 1 (https://www.kn-online.de/lokales/kiel/mindestlohn-und-schwarzarbeit-zoll-kiel-deckt-verstoesse-in-sh-auf-62AUNZXSSFCABD3WDZ7FRBIX5A.html):
- Hauptzollamt Kiel führte am Donnerstag eine Kontrolle zur Einhaltung des Mindestlohns in Schleswig-Holstein durch.
- 50 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) waren an der Kontrolle beteiligt.
- Knapp 100 Personen wurden zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
- Fünf Arbeitnehmer hielten sich illegal in Deutschland auf, fünf weitere hatten keine Arbeitserlaubnis.
- Diverse Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen erforderliche Sofortmeldungen wurden festgestellt.
- Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Krankenkassen bei Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung zu informieren.
- Sofortmeldungen sind seit Anfang 2009 in bestimmten Branchen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit erforderlich.
- Kontrollen fanden in Kiel, Lübeck sowie in den Kreisen Plön, Rendsburg-Eckernförde, Ostholstein und Herzogtum-Lauenburg statt.
- Betroffene Branchen: Einzelhandel, Friseurhandwerk, Bau, Gastronomie, Elektrohandwerk, Kfz-Handwerk und Fitness-Studios.
- Nach den Kontrollen folgt eine umfassende Prüfung der Geschäftsunterlagen der betroffenen Unternehmen.
- Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto pro Stunde.
- Vereinbarungen, die diesen Mindestlohn unterschreiten, sind unwirksam und werden geahndet.
- In einigen Branchen gibt es eigene Mindestlöhne, die über dem allgemeinen Mindestlohn liegen (z.B. Pflege, Gebäudereinigung, Dachdeckerhandwerk).

Source 2 (https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2025/z57_sp_mindestlohn_gzd.html):
- Datum: 13. März 2025
- Ort: Bonn
- Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führt bundesweit eine Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch.
- Schwerpunkt der Prüfung: Einhaltung des Mindestlohns.
- Über 3.000 Beschäftigte des Zolls sind im Einsatz.
- Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde.
- Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Mindestlohn; Vereinbarungen, die diesen unterschreiten, sind unwirksam.
- Es gibt spezielle Branchenmindestlöhne in Bereichen wie Pflege, Gebäudereinigung, Dachdecker-, Elektro-, Maler- und Lackiererhandwerk.
- Prüfungen werden bis in die Abendstunden fortgeführt.
- Vorläufige Gesamtergebnisse des Einsatzes werden am folgenden Tag veröffentlicht.
- Nach den Prüfungen folgen umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen.
- Aussagen der befragten Arbeitnehmer sind wichtig für die Prüfung von Lohn- und Finanzbuchhaltungsunterlagen.
- Prüfungen beinhalten Abgleich und Analyse von Unterlagen zu Beschäftigungsverhältnissen.
- Zoll arbeitet eng mit anderen Behörden, wie der Rentenversicherung, zusammen.
- Regelmäßig werden Verstöße gegen Mindestlohnbedingungen festgestellt.
- Beispiele für Verstöße: Falsche Bezeichnung von Arbeitnehmern (z.B. als Praktikanten oder Selbstständige) und unvollständige oder fehlende Stundenaufzeichnungen.
- FKS führt regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen durch, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen.

Source 3 (https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-564-schwarzarbeit-illegale-beschaeftigung-seit-einfuehrung-mindestlohn.html):
- Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland am 1. Januar 2015.
- Mindestlohn begann bei 8,50 Euro pro Stunde und wurde in drei Schritten auf 9,35 Euro erhöht.
- Öffentliche Diskussion und Forschung konzentrierten sich hauptsächlich auf Beschäftigungs- und Lohneffekte.
- Kaum belastbare Informationen zur Wirkung des Mindestlohns auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorhanden.
- Ziel der Studie: Zusammenhang zwischen Mindestlohn, Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung untersuchen.
- Verwendung qualitativer Methoden zur Analyse.
- Untersuchte Branchen: Gastgewerbe, Fleischwirtschaft, Kurier-, Express- und Paketdienste, Wach- und Sicherheitsgewerbe.
- Diese Branchen sind besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen (gemäß § 2a Absatz 1 des SchwarzArbG).
- Empirische Untersuchung zeigt, dass Branchenstrukturmerkmale und Motivlagen der Beteiligten erklärungskräftiger sind als der Mindestlohn.
- Studienergebnisse zeigen geringe Evidenz für systematische Zusammenhänge zwischen Mindestlohneinführung und Ausmaß sowie Ausgestaltung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Ursprung:

Rendsburg-Eckernförde

Link: https://www.kn-online.de/lokales/kiel/mindestlohn-und-schwarzarbeit-zoll-kiel-deckt-verstoesse-in-sh-auf-62AUNZXSSFCABD3WDZ7FRBIX5A.html

URL ohne Link:

https://www.kn-online.de/lokales/kiel/mindestlohn-und-schwarzarbeit-zoll-kiel-deckt-verstoesse-in-sh-auf-62AUNZXSSFCABD3WDZ7FRBIX5A.html

Erstellt am: 2025-03-17 06:05:10

Autor:

Rendsburg-Eckernförde