Heute ist der 18.04.2025
Datum: 18.04.2025 - Source 1 (https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/muensing-ort29101/nun-strasse-abgeben-verkehrsbelastung-am-starnberger-see-offener-brief-von-buergern-landkreis-will-93626414.html):
- Die Seestraße in Münsing ist derzeit eine Kreisstraße.
- Jährlich gibt es hohe Fußgänger-, Radfahrer- und Inlineskaterbelastung auf der Straße.
- Die Umwidmung der Seestraße zur Gemeindestraße wird seit Jahrzehnten diskutiert.
- Der Arbeitskreis Verkehrsberuhigung in Münsing fordert erneut die Abstufung der Straße.
- Die Seestraße ist für den öffentlichen Verkehr gesperrt und hat keine überörtliche Bedeutung.
- Das Landratsamt plant, die Straße abzugeben.
- In der Nachbargemeinde Berg wurde die Herabstufung bereits vollzogen.
- Der Arbeitskreis argumentiert, dass die aktuellen Regelungen nicht den gesetzlichen Vorgaben für eine Kreisstraße entsprechen.
- Eine Übernahme durch die Gemeinde würde verkehrsberuhigende Maßnahmen ermöglichen, wie z.B. Tempo 30 und Parkraumbewirtschaftung.
- Anwohner sind bereit, sich an Kosten für Geschwindigkeitsanzeigen zu beteiligen.
- 2018 lehnte der Gemeinderat eine Übernahme der Straße ab.
- Abstufung muss im Einvernehmen zwischen Landratsamt und Gemeinde erfolgen.
- Der Landkreis könnte nach einer positiven Abstufung Sanierungsarbeiten durchführen oder die Kosten erstatten.
- Der Landkreis wäre bereit, die Kosten für den Ankauf von überbauten Privatgrundstücken zu tragen.
Source 2 (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/muensing-seeuferstrasse-abstufung-gemeindestrasse-verkehrssicherheit-li.3213620):
- Münsinger Seestraße hat keine relevante Funktion mehr für den Autoverkehr, ist aber stark touristisch genutzt.
- Strecke zwischen Ambach und Ammerland ist nur mit Sondergenehmigung befahrbar.
- Hohe Anzahl an Fußgängern und Radfahrern führt zu Nutzungskonflikten.
- Arbeitskreis Verkehrsberuhigung fordert bessere Lösungsmöglichkeiten.
- Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen plant, die Seestraße von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße abzustufen.
- Abstufung könnte der Kommune ermöglichen, Geschwindigkeitsbeschränkungen (z.B. Tempo 30) einzuführen und gegen Falschparker vorzugehen.
- Bürgermeister Michael Grasl betont, dass es keine Ideallösung geben wird und Verkehrsrecht nicht willkürlich angewendet werden kann.
- Gemeinderat Münsing soll im April oder Mai über die Abstufung entscheiden.
- In der Vergangenheit wurde die Abstufung aus finanziellen Gründen zweimal abgelehnt.
- Abgestufte Straße würde zusätzliche Verantwortung für Unterhaltung der Straße für die Kommune bedeuten.
- Seestraße erfüllt laut Bayerischem Straßen- und Wege-Gesetz (BayStrWG) nicht die Kriterien für eine Kreisstraße.
- Straße ist nur für Anlieger freigegeben und für den Verkehr gesperrt.
- Arbeitskreis Verkehrsberuhigung verweist auf ähnliche Abstufung in der Nachbarkommune Berg.
- Landkreis bietet an, die Seestraße zu reparieren oder Kosten zu erstatten.
- Büro Modus Consult untersucht auch andere Verkehrs-Brennpunkte in der Gemeinde.
- Grasl betont, dass die Gemeinde unabhängig von der Abstufungsfrage Entscheidungen treffen wird.
Source 3 (https://www.diegemeinde.de/mehr-spielraum-fuer-staedte-die-auswirkungen-der-stvo-novelle-2024-auf-kommunen):
- StVO-Novelle 2024 schafft mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Städte und Gemeinden.
- Ziel: Steigerung der Lebensqualität und Verbesserung der Verkehrssicherheit.
- Kommunen können flexibler Tempo-30-Zonen einrichten.
- Einführung physischer Barrieren zur Geschwindigkeitskontrolle möglich.
- Maßnahmen betreffen Radverkehr, Fußgänger, Anwohner und öffentlichen Nahverkehr.
- Kommunen können präventiv handeln, ohne aufwändige Nachweise über Gefahrenstellen.
- Tempo-30-Zonen einfacher und gezielter in Wohngebieten, an Schulen, Spielplätzen und Schulwegen einrichtbar.
- Einführung physischer Barrieren wie Bodenschwellen, Plateaupflasterungen und Rüttelstreifen vereinfacht.
- Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion in sensiblen Bereichen, insbesondere in Wohngebieten und Schulnähe.
- Verbesserung der Verkehrssicherheit ohne langfristige bauliche Veränderungen.
- Ausbau nachhaltiger Mobilitätsangebote erleichtert.
- Städte können Flächen für Fahrradabstellplätze und Radfahrstreifen schaffen.
- Nutzung des öffentlichen Raums effizienter, ohne den Autoverkehr zu beeinträchtigen.
- Kfz-Durchgangsverkehr auf Fahrradstraßen durch Poller und bauliche Maßnahmen begrenzt.
- Vereinfachung der Umsetzung von Maßnahmen auf kommunaler Ebene.
- Förderprogramme zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur effizienter nutzbar.
- Gemeinden erhalten mehr Autonomie bei der Verkehrsplanung.
- Schnellere Zugriffe auf Fördermittel und Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.
- Wichtige Neuerungen:
- Tempo-30-Zonen ohne umfangreiche Nachweise an Schulen, Spielplätzen und Schulwegen.
- Leichtere Umsetzung physischer Barrieren zur Geschwindigkeitskontrolle.
- Fahrradabstellplätze und Radfahrstreifen ohne aufwändige Genehmigungsverfahren.
- Effizientere Nutzung von Förderprogrammen zur Infrastrukturverbesserung.