Heute ist der 12.04.2025
Datum: 12.04.2025 - Source 1 (https://www.goettingen.de/portal/meldungen/spielplatz-schillerwiese-nach-vandalismus-es-darf-wieder-gerutscht-werden-900003829-25480.html?rubrik=900000003):
- Die Rutsche auf dem Spielplatz Schillerwiese in Göttingen ist nach Vandalismus in der Silvesternacht 2024/2025 wieder repariert.
- Nach etwa zweieinhalb Monaten ist die Rutsche wieder nutzbar.
- Die Reparaturkosten belaufen sich auf ca. 11.000 Euro.
- Der Spielplatz Schillerwiese ist einer der bekanntesten und beliebtesten Spielplätze in Göttingen.
- Der Spielplatz wurde nach einer umfangreichen Beteiligung von Anwohner*innen, Kindern und Eltern geplant und im Herbst 2024 eröffnet.
- Insgesamt wurden 23.000 Euro an privaten Spenden für den Spielplatz gesammelt.
- Stadtbaurat Frithjof Look betont die Bedeutung des Schutzes öffentlicher Einrichtungen und die Auswirkungen von Vandalismus auf die Steuerzahler*innen.
- Er empfiehlt, verdächtiges Verhalten den zuständigen Stellen zu melden, um die Sicherheit der Spielplätze zu gewährleisten.
Source 2 (https://www.bundesbaublatt.de/artikel/woechentliche-spielplatz-checks-sind-pflicht-3852551.html):
- Betreiber müssen die Sicherheit von öffentlich zugänglichen Spielplätzen, auch auf Privatgrund, sicherstellen.
- Strenge Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten, um eine gefahrlose Nutzung durch Kinder zu gewährleisten.
- Wöchentliche Kontrollen durch den Betreiber sind vorgeschrieben, um offensichtliche Gefahren zu erkennen und zu beseitigen.
- Die DIN-Norm EN 1176 schreibt verschiedene Arten von Inspektionen vor:
- Inspektion nach Errichtung eines Spielplatzes oder Spielplatzgerätes vor der Eröffnung zur öffentlichen Nutzung, durchgeführt von einer unabhängigen Person.
- Wöchentliche Sichtkontrolle durch den Betreiber zur Erkennung offensichtlicher Gefahren (z.B. Müll, gefährliche Abfälle, Beschädigungen, ungleichmäßiger Fallschutz).
- Bei hoher Nutzung kann ein täglicher Rundgang ratsam sein.
- Funktionskontrolle alle ein bis drei Monate durch eine befähigte Person zur Überprüfung der Stabilität und des Betriebs von Geräten.
- Jährliche Hauptinspektion zur Beurteilung der allgemeinen Betriebssicherheit der Geräte und der Gesamtanlage, durchgeführt von einer qualifizierten und unabhängigen Person.
- Betreiber müssen einen Inspektionsplan für jeden Spielplatz erstellen, der Art, Häufigkeit und Verfahren der Inspektionen festlegt.
- Herstellerangaben der Spielplatzgeräte und örtliche Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.
- Sicherheitsnormen unterliegen ständigen Änderungen; Betreiber müssen aktuelle Entwicklungen verfolgen und Anpassungen vornehmen.
- Bei sicherheitsrelevanten Änderungen sollte das Know-how von Sachverständigen hinzugezogen werden.
Source 3 (https://www.forum-verlag.com/fachwissen/kommunales/din-18034/):
- Im Oktober 2020 erschien Teil 1 der DIN 18034, der die Planung, den Bau und Betrieb von Spielplätzen regelt.
- Die Norm fokussiert auf Barrierefreiheit und Inklusion.
- Teil 2 der DIN 18034, „DIN/TR 18034-2“, soll Mitte 2021 erscheinen und unterstützt bei der Bewertung von Spielplätzen hinsichtlich Barrierefreiheit und Inklusion.
- Die DIN 18034 gilt für neu geplante Spielplätze sowie für Umbauten oder Erweiterungen bestehender Anlagen.
- Die Norm bezieht sich nicht auf Bauspielplätze oder von pädagogischem Personal betreute Spielbereiche.
- Betroffene Gruppen sind Betreiber von Spielplätzen, Planer, Bau- und Aufsichtsbehörden sowie Vertreter der Nutzergruppen.
- Spielplätze, die vor Inkrafttreten der DIN 18034 gebaut wurden, erhalten Bestandsschutz.
- Einfriedungen sind nicht verpflichtend, jedoch notwendig bei besonderen Gefahren (z. B. anliegende Straßen, Gleisanlagen, tiefe Gewässer).
- Einfriedungen müssen mindestens 1,0 m hoch sein und dürfen nicht leicht zu beklettern sein.
- Ein- und Ausgänge müssen so gestaltet sein, dass Kinder sich des Verlassens des Spielplatzes bewusst sind und nicht direkt in den Straßenverkehr führen.
- Die DIN 18034 definiert Anforderungen an Spielsand, einschließlich einer Korngröße von 0 bis 3 mm und bindigen Bestandteilen.
- Sandflächen müssen windgeschützt und teils sonnig, teils schattig sein.
- Maximal 40 cm Wassertiefe auf Spielplätzen, 60 cm für Flöße oder Boote, 20 cm in Kitas.
- Wasser muss mindestens Badequalität aufweisen, Trinkwasser ist erforderlich, außer bei bestimmten Ausnahmen.
- Offene Wasserflächen sind für Kinder bis 3 Jahre nur mit ständiger Aufsicht zulässig.
- Die aktuelle DIN 18034 enthält keine spezifischen verbotenen Giftpflanzen, fordert jedoch eine Gefährdungsbeurteilung der Pflanzen.
- Die Norm verweist auf die DIN 1176, die Regelungen zur Instandhaltung und Beschilderung von Spielplätzen enthält.
- Spielplätze müssen mit einem Hinweisschild gemäß DIN 1176 – Teil 7 gekennzeichnet sein, das relevante Informationen enthält.