Heute ist der 12.04.2025
Datum: 12.04.2025 - Source 1 (https://www.hna.de/lokales/northeim/landkreis-northeim-nur-noch-eine-gemeinschaftsunterkunft-fuer-gefluechtete-52-abschiebungen-2024-93635341.html):
- Im Landkreis Northeim gibt es nur noch eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Dassel-Sievershausen, betrieben von der Johanniter-Unfall-Hilfe.
- Die Unterkunft hat Platz für 314 Menschen, aktuell leben dort 112 Geflüchtete.
- Derzeit sind 617 Geflüchtete dezentral in angemieteten Wohnungen untergebracht.
- Der Landkreis Northeim erhält durchschnittlich drei neue Geflüchtete pro Woche.
- Etwa 1000 Geflüchtete und geduldete Personen erhalten Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, hauptsächlich aus Syrien, Afghanistan, Irak, der Türkei und Kolumbien.
- Pro Monat kommen etwa fünf bis zehn Menschen aus der Ukraine ins Kreisgebiet; insgesamt leben rund 2300 geflüchtete Ukrainer im Landkreis Northeim, die Bürgergeld erhalten.
- Die Aufnahmequote für ukrainische Geflüchtete in Niedersachsen wurde 2024 verringert; zeitweise wurden keine ukrainischen Geflüchteten im Landkreis aufgenommen.
- Im Jahr 2024 wurden im Landkreis Northeim 52 Abschiebungen eingeleitet, 14 davon abgeschlossen, 16 abgebrochen und 22 storniert.
- Im Jahr 2023 wurden 130 Abschiebungen eingeleitet.
- Bislang wurden in diesem Jahr neun Abschiebungen eingeleitet, davon vier abgeschlossen, drei abgebrochen und zwei storniert.
- Gründe für nicht durchgeführte Abschiebungen sind unter anderem Nichtanwesenheit, Krankheit, Reiseunfähigkeit oder Weigerung des Herkunftslandes.
- Etwa 120 Personen haben 2024 freiwillig den Landkreis verlassen.
- Aktuell sind 300 Menschen im Landkreis ausreisepflichtig.
- Der Landkreis sucht weiterhin Wohnungen für Geflüchtete, um deren Lebensumstände zu verbessern. Kontaktmöglichkeiten: E-Mail an wohnungssuche@landkreis-northeim.de oder Telefon 05551/708 461.
Source 2 (https://www.landkreis-northeim.de/portal/seiten/fluechtlingsunterkunft-900000488-23900.html):
- Der Landkreis Northeim hat das Hotel Altes Forsthaus (Goseplack) in Hardegsen zur vorübergehenden Unterbringung geflüchteter Menschen angemietet.
- Der Landkreis hat bereits verschiedene Maßnahmen zur Wohnraumakquise unternommen, darunter:
- Kontaktaufnahme mit Vermietern
- Schaltung von Kleinanzeigen und Zeitungsinseraten
- Presseaufrufe zur Wohnungssuche
- Entwicklung von Flyern für potenzielle Vermieter
- Unterstützung durch Bürgermeister der Städte und Gemeinden
- Trotz dieser Bemühungen konnte kein geeigneter Wohnraum in ausreichendem Umfang angemietet werden.
- Die Unterbringung der Flüchtlinge ist eine gesetzliche Aufgabe des Landkreises Northeim gemäß dem Niedersächsischen Aufnahmegesetz (AufnG).
- Die Dauer der Unterbringung variiert individuell, da weiterhin nach Wohnraum im Kreisgebiet gesucht wird.
- Die Unterkunft bietet folgende Leistungen:
- Verpflegung (3 Mahlzeiten pro Tag, mindestens 1 warme Mahlzeit)
- Reinigung der Gemeinschaftsräume und sanitären Anlagen
- Selbstreinigung der Zimmer durch die Geflüchteten
- Hausmeisterdienste
- Sicherheitsdienst rund um die Uhr
- Sozialarbeiter*innen der Hilfsorganisation Johanniter vor Ort
- Der Sicherheitsdienst besteht aus qualifiziertem Personal, das regelmäßige Rundgänge durchführt und als Ansprechpartner für Bewohner und Behörden dient.
- Die geflüchteten Menschen stammen aus verschiedenen Ländern, darunter Afghanistan, Syrien, Türkei, Ghana, Ruanda, Guinea, Armenien, Pakistan, Libanon, Sudan, Nigeria, Mazedonien und Kolumbien.
- Die Geflüchteten kennen sich in der Regel nicht, da sie aus verschiedenen Standorten der Landesaufnahmebehörde zugewiesen werden.
- Flüchtlingssozialarbeit ist zweimal pro Woche vor Ort, und die Mitarbeitenden der Johanniter sind rund um die Uhr ansprechbar.
- Eine Arbeitsaufnahme ist nach drei Monaten in Deutschland möglich, abhängig vom Stand des Asylverfahrens.
- Freizeitangebote umfassen Kontakt zu örtlichen Sportvereinen und einen Raum für Kinder in der Unterkunft.
- Der Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs wird für alle neuzugewiesenen Personen geprüft.
- Kinder in der Unterkunft werden so schnell wie möglich in Schulen vor Ort angemeldet.
- Geflüchtete dürfen die Unterkunft jederzeit verlassen und können ausziehen, wenn sie eine eigene Wohnung im Landkreis Northeim finden.