Heute ist der 12.04.2025
Datum: 12.04.2025 - Source 1 (https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-wie-ist-die-luftqualitaet-aktuell-feinstaub-ozon-und-mehr-daten-vom-20-03-2025-A3JKBDCY4JHPJP4NH2BKXP2GGM.html):
- Messstation in der Zeppelinstraße, Lüneburg, erfasst Feinstaub-Partikel (PM10) pro Kubikmeter Luft.
- Grenzwert für PM10 beträgt 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, darf jährlich 35-mal überschritten werden.
- Luftqualität wird anhand von drei Werten gemessen: Feinstaub, Stickstoffdioxid, Ozon.
- Grenzwerte:
- „Sehr schlecht“: Stickstoffdioxid > 200 μg/m³, Feinstaub > 100 μg/m³, Ozon > 240 μg/m³.
- „Schlecht“: Stickstoffdioxid 101-200 μg/m³, Feinstaub 51-100 μg/m³, Ozon 181-240 μg/m³.
- „Mäßig“: Stickstoffdioxid 41-100 μg/m³, Feinstaub 35-50 μg/m³, Ozon 121-180 μg/m³.
- Messungen erfolgen als Stundenmittel (Stickstoffdioxid, Ozon) und stündlich gleitendes Tagesmittel (Feinstaub).
- In der EU gibt es jährlich 240.000 vorzeitige Todesfälle durch Feinstaub.
- Empfehlungen bei schlechter Luftqualität:
- „Sehr schlecht“: Empfindliche Personen sollten körperliche Anstrengungen im Freien vermeiden.
- „Schlecht“: Empfindliche Personen sollten anstrengende Tätigkeiten im Freien vermeiden.
- „Mäßig“: Kurzfristige gesundheitliche Auswirkungen unwahrscheinlich, aber mögliche Effekte bei langfristiger Einwirkung.
- „Gut“: Keine gesundheitlich nachteiligen Wirkungen zu erwarten.
- „Sehr gut“: Beste Voraussetzungen für Aktivitäten im Freien.
- Silvesterfeuerwerk verursacht Feinstaub, jedoch im Vergleich zur ganzjährigen Belastung nicht signifikant.
- Nach Mitternacht kann Feinstaubbelastung ansteigen, Wetterbedingungen beeinflussen Verteilung.
- Feuerwerksqualm besteht größtenteils aus Feinstaub, der gesundheitsschädlich sein kann.
- Jährlich werden durch Feuerwerk etwa 2050 Tonnen Feinstaub freigesetzt, 1500 Tonnen (75%) davon in der Silvesternacht.
Source 2 (https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/regelungen-strategien/luftreinhaltung-in-der-eu/ueberarbeitung-der-richtlinie-zur-luftqualitaet/beurteilung-der-vorgeschlagenen-neuen-grenzwerte):
- Aktuelle Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid wurden vor über 20 Jahren festgelegt.
- EU-Kommission schlägt neue Luftqualitätsrichtlinie mit schärferen Grenzwerten vor, orientiert an WHO-Richtwerten von 2021.
- Einigung zwischen Verhandlungsführenden des Europäischen Parlaments und der Ratspräsidentschaft am 20. Februar 2024.
- Ausgehandelter Text muss noch offiziell vom Europäischen Parlament und Europäischen Rat angenommen werden.
- Neue Grenzwerte sollen ab 2030 gelten und orientieren sich an WHO-Richtwerten.
- Diskrepanz zwischen neuen politisch ausgehandelten Grenzwerten und WHO-Richtwerten für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid.
- Ziel der EU: schadstofffreie Umwelt bis 2050, Einhaltung der WHO-Richtwerte.
- Gesetzestext enthält keine Frist für die Erreichung der WHO-Richtwerte, im Gegensatz zum Vorschlag des Europäischen Parlaments (Einhaltung bis 2035).
- Luftverschmutzung ist das größte Umweltrisiko für die Gesundheit in Deutschland.
- Luftverschmutzung trägt zu chronischen Erkrankungen wie Schlaganfällen, Herzinfarkten, bestimmten Krebserkrankungen und Typ 2-Diabetes bei.
- Mehrheit der Bevölkerung atmet Luft mit Feinstaubkonzentrationen über WHO-Richtwerten.
- Besonders vulnerable und ökonomisch benachteiligte Gruppen sind überdurchschnittlich betroffen.
- Luftverschmutzung schadet auch der Umwelt, führt zu Versauerung, Eutrophierung und Schädigung von Ökosystemen.
- WHO-Richtwerte basieren auf wissenschaftlicher Evidenz zum Schutz der Gesundheit.
- Politisch vereinbarte Grenzwerte sind gesetzlich festgelegt und müssen ab einem bestimmten Zeitpunkt eingehalten werden.
- Gesetzestext enthält Passus zur regelmäßigen Überprüfung der Grenzwerte basierend auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
- UBA weist auf Herausforderungen bei der EU-weiten Einhaltung der neuen Grenzwerte hin.
- Zusätzliche Maßnahmen in Luftreinhaltung und Luftqualitätsüberwachung in Deutschland erforderlich.
- Ziel: Luftschadstoffbelastung weiter reduzieren, um WHO-Richtwerte schnellstmöglich einzuhalten.
Source 3 (https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/regelungen-strategien/luftreinhaltung-in-der-eu/ueberarbeitung-der-richtlinie-zur-luftqualitaet):
- Aktuelle Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid in Europa sind über 20 Jahre alt.
- Diese Grenzwerte entsprechen nicht den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über Luftverschmutzung.
- Am 26. Oktober 2022 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) vor.
- Der Vorschlag beinhaltet schärfere Grenzwerte, die sich an den 2021 veröffentlichten Richtwerten der WHO orientieren.
- Der Entwurf fokussiert auf die verpflichtende Einhaltung von Grenzwerten an hoch belasteten Standorten.
- Es wird eine kontinuierliche Senkung der durchschnittlichen Belastung mit Stickstoffdioxid und Feinstaub (PM2,5) angestrebt.
- Der Richtlinienvorschlag wurde im Europaparlament und im Rat der EU diskutiert.
- Eine Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat wurde am 20. Februar 2024 erzielt.
- Diese vorläufige Einigung wurde am 8. März 2024 den Mitgliedstaaten im Rat und dem Umweltausschuss des Parlaments zur Billigung vorgelegt.
- Am 14. Oktober 2024 wurde die überarbeitete Richtlinie vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU formell angenommen.
- Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte am 20. November 2024.
- Die Richtlinie (EU) 2024/2881 tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.