Heute ist der 18.04.2025
Datum: 18.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Betrunkener-faehrt-in-Buesum-Autos-zu-Schrott,regionheidenews2626.html):
- Datum des Vorfalls: Nacht vom 20. auf den 21. März 2025
- Ort: Büsum, Kreis Dithmarschen
- Ein Betrunkener beschädigte gegen 4 Uhr zwei parkende Autos
- Atemalkoholtest ergab 2,4 Promille
- An den Fahrzeugen entstand Totalschaden
- Ein Verkehrsschild wurde ebenfalls beschädigt
Source 2 (https://www.eichsfelder-nachrichten.de/news/news_lang.php?ArtNr=360533):
- Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 71 in Fahrtrichtung Schweinfurt am Samstagnachmittag.
- Unfallzeit: ca. 14:15 Uhr.
- Betroffener Sattelzug war mit Bierkästen beladen.
- Auflieger hatte sich selbstständig gemacht, da er nicht ordnungsgemäß mit der Zugmaschine verbunden war.
- 58-jähriger Fahrer aus Litauen verlor die Kontrolle und geriet nach rechts von der Fahrbahn ab.
- Sattelzug kam in der Böschung zum Stehen; ein großer Teil der Ladung verrutschte und der Auflieger drohte zu kippen.
- Bergungsarbeiten erforderten die Sperrung des rechten Fahrstreifens; Auflieger musste komplett entladen werden.
- Polizei stellte Alkoholgeruch beim Fahrer fest; Atemalkoholtest ergab 1,42 Promille.
- Blutentnahme wurde angeordnet; Fahrer musste Sicherheitsleistung von 1.000 Euro hinterlegen.
- Polizei ermittelt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
- Keine Informationen über die Menge an verloren gegangenem Bier.
Source 3 (https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/promillegrenze-auto/):
- Alkohol am Steuer gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und den Führerschein.
- Promillegrenzen für Autofahrer:
- 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit.
- 0,3 Promille: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit.
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, bei erstmaligem Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, strafbar.
- Ab 1,6 Promille: MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zwingend erforderlich.
- Atem-Alkoholtest: Wert wird in Milligramm pro Liter angegeben, um Promille zu berechnen, wird der Wert verdoppelt.
- Verweigerung des Atemtests führt zu Blutentnahme zur Feststellung der BAK.
- Bußgelder und Punkte:
- 0,0 Promille: 250 Euro Bußgeld, 1 Punkt.
- 0,5 Promille: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
- Bei Verstoß gegen 0,0-Promillegrenze wird regelmäßig ab 0,2 Promille angenommen.
- Strafverfahren: Einspruch gegen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl möglich, Gerichtsverhandlung kann folgen.
- Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt, abhängig vom Nettogehalt.
- Führerscheinentzug und Sperrfrist bei Straftaten.
- MPU erforderlich bei 1,6 Promille oder bei 1,1 bis 1,59 Promille ohne Ausfallerscheinungen.
- Versicherung zahlt bei Unfall unter Alkoholeinfluss, kann aber bis zu 5000 Euro zurückfordern. Vollkaskoversicherung zahlt je nach Alkoholisierung nur teilweise oder gar nicht.