Heute ist der 18.04.2025
Datum: 18.04.2025 - Source 1 (https://www.hasepost.de/leistungsbetrueger-aus-osnabrueck-zu-geldstrafe-verurteilt-579266/):
- Amtsgericht Bocholt verurteilt Mann aus Osnabrück wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro.
- Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück führten zur Anklage gegen den Leistungsbezieher.
- Der Mann hatte unrechtmäßig Arbeitslosengeld I bezogen.
- Er erhielt 940 Euro zu viel, nachdem er im Mai 2022 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung antrat, ohne dies der Agentur für Arbeit mitzuteilen.
- Ein automatisiertes Prüfverfahren der Arbeitsagentur deckte den Betrug auf, indem Personaldaten mit Arbeitslosendaten abgeglichen wurden.
- Der Mann bezog gleichzeitig Gehalt und Arbeitslosengeld I, was zu den Ermittlungen führte.
- Laut Gesetz musste der Mann die Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit unverzüglich melden, was er unterließ.
- Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge an den Leistungsträger zurückzahlen.
Source 2 (https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2025/z70_leistungsbetrug_os.html):
- Ort und Datum: Osnabrück, 27. Februar 2025
- Urteil des Amtsgerichts Osnabrück: Vier Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre
- Verurteilter: Mann aus Osnabrück, Leistungsbezieher
- Grund der Verurteilung: Unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen
- Zeitraum der unrechtmäßigen Leistungen: September 2022, Dezember 2022, April 2023
- Betrag der unrechtmäßig kassierten Leistungen: rund 2.430 Euro
- Ermittlungen durch: Hauptzollamt Osnabrück
- Entdeckung der Unregelmäßigkeiten: Automatisierte Prüfung durch Jobcenter Osnabrück
- Vergleich von Personaldaten der Arbeitgeber mit Arbeitslosendaten
- Anklage wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft
- Pflicht des Angeklagten: Sofortige Benachrichtigung des Leistungsträgers bei Aufnahme einer Beschäftigung
- Angeklagter hat diese Pflicht nicht erfüllt trotz entsprechender Hinweise.
Source 3 (https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/sozialbetrug):
- Der Staat gewährt Kindergeld und Sozialleistungen.
- Bürger haben einen gesetzlichen Anspruch auf Kindergeld und Sozialleistungen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Anträge müssen für Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Kindergeld und andere finanzielle Unterstützungen gestellt werden.
- Zahlungen erfolgen nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind und der Antrag korrekt ausgefüllt wurde.
- Falsche Angaben bei der Beantragung von Sozialleistungen sind strafbar.
- Strafbar ist bereits der Versuch, falsche Informationen anzugeben.
- Auch das Verschweigen wichtiger Informationen gegenüber der Agentur für Arbeit, Familienkasse oder Jobcenter ist strafbar.
- Wichtige Informationen, die angegeben werden müssen, umfassen:
- Änderungen bei Einkommen oder Vermögen
- Arbeitsaufnahme
- Erbschaft
- Schenkung
- Umzug (möglicherweise ins Ausland)
- Sozialbetrug kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
- Ein Versehen bei falschen Angaben im Antrag gilt nicht als Straftat, wenn nachgewiesen werden kann, dass es unbeabsichtigt war.
- Hinweise auf möglichen Leistungsmissbrauch können anonym über ein Kontaktformular mitgeteilt werden.