Heute ist der 12.04.2025
Datum: 12.04.2025 - Source 1 (https://www.goettinger-tageblatt.de/lokales/goettingen-wie-ist-die-luftqualitaet-aktuell-feinstaub-ozon-und-mehr-daten-vom-22-03-2025-KSZEMZYOSJ3PIZM45M3FGIJV2Y.html):
- Messstation in der Bürgerstraße in Göttingen erfasst Luftqualität.
- Messung der Masse von Feinstaub-Partikeln bis PM10 pro Kubikmeter Luft.
- Grenzwert für PM10 beträgt 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, darf jährlich 35-mal überschritten werden.
- Luftqualität wird anhand von drei Werten gemessen: Feinstaub, Stickstoffdioxid, Ozon.
- Grenzwerte:
- „Sehr schlecht“: Stickstoffdioxid > 200 μg/m³, Feinstaub > 100 μg/m³, Ozon > 240 μg/m³.
- „Schlecht“: Stickstoffdioxid 101-200 μg/m³, Feinstaub 51-100 μg/m³, Ozon 181-240 μg/m³.
- „Mäßig“: Stickstoffdioxid 41-100 μg/m³, Feinstaub 35-50 μg/m³, Ozon 121-180 μg/m³.
- Messung erfolgt als Stundenmittel (Stickstoffdioxid, Ozon) oder stündlich gleitendes Tagesmittel (Feinstaub).
- In der EU gibt es jährlich 240.000 vorzeitige Todesfälle durch Feinstaub.
- Empfehlungen bei schlechter Luftqualität:
- „Sehr schlecht“: Empfindliche Personen sollten körperliche Anstrengungen im Freien vermeiden.
- „Schlecht“: Empfindliche Personen sollten anstrengende Tätigkeiten im Freien vermeiden.
- „Mäßig“: Kurzfristige gesundheitliche Auswirkungen unwahrscheinlich, aber mögliche Effekte bei empfindlichen Personen.
- „Gut“: Keine gesundheitlich nachteiligen Wirkungen zu erwarten.
- „Sehr gut“: Beste Voraussetzungen für Aktivitäten im Freien.
- Silvesterfeuerwerk verursacht Feinstaubbelastung, aber im Vergleich zur ganzjährigen Belastung nicht signifikant.
- Nach Mitternacht kann Feinstaubbelastung ansteigen, Wetterbedingungen beeinflussen Verteilung.
- Feuerwerksqualm besteht größtenteils aus Feinstaub, der gesundheitsschädlich sein kann.
- Jährlich werden durch Feuerwerk etwa 2050 Tonnen Feinstaub freigesetzt, 1500 Tonnen (75%) davon in der Silvesternacht.
Source 2 (https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftschadstoff-emissionen-in-deutschland/emission-von-feinstaub-der-partikelgroesse-pm10):
- Feinstaub-Emissionen in Deutschland sind seit 1995 erheblich zurückgegangen.
- Der Anteil der Feinstäube am Gesamtstaub ist aufgrund stärker fallender Gesamtstaub-Emissionen gestiegen.
- Feinstaub-Emissionen werden im nationalen Inventar ab 1995 berechnet, aufgrund hoher Unsicherheit der Emissionsfaktoren und fehlender Messdaten vorher.
- PM10-Emissionen sanken von 0,34 Millionen Tonnen (Mio. t) im Jahr 1995 auf 0,18 Mio. t im Jahr 2022 (-45,4 %).
- Im Jahr 2022 stammten 41,1 % der PM10-Emissionen aus Produktionsprozessen (vorwiegend Metall- und mineralische Produkte) und Schüttgutumschlägen.
- 37,2 % der PM10-Emissionen kamen aus Verbrennungsvorgängen (Straßenverkehr, mobile Quellen, Haushalte, stationäre Quellen).
- Landwirtschaftliche Emissionen stiegen langsam und sanken in den letzten Jahren leicht, Anteil stieg von 10,2 % im Jahr 1995 auf 18,0 % im Jahr 2022.
- 2022 stammten 33,1 kt PM10 aus der Landwirtschaft, davon etwa 37 % aus der Tierhaltung (Rinder/Milchkühe, Geflügel, Schweine) und 63 % aus der Bearbeitung landwirtschaftlicher Böden.
- Feinstaub (PM10) sind Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer (µm).
- Hauptquellen der anthropogenen Feinstaubemissionen sind Verbrennungsvorgänge (Kfz-Verkehr, Gebäudeheizung) und Produktionsprozesse.
- Weitere Quellen sind diffuse Emissionen von Gewerbe, Landwirtschaft, Feuerwerk, Zigaretten und Grillfeuer.
- Feinstaub wird sowohl direkt emittiert (primäre Partikel) als auch aus Vorläuferstoffen (z.B. Schwefeldioxid, Stickstoffoxid, Ammoniak) in der Atmosphäre gebildet (sekundäre Partikel).
- Gesundheitliche Wirkungen von Feinstaub hängen von Korngröße, geometrischer Form und anhaftenden Schadstoffen ab.
Source 3 (https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/regelungen-strategien/luftreinhaltung-in-der-eu/ueberarbeitung-der-richtlinie-zur-luftqualitaet/beurteilung-der-vorgeschlagenen-neuen-grenzwerte):
- Aktuelle Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid wurden vor über 20 Jahren festgelegt.
- EU-Kommission schlägt neue Luftqualitätsrichtlinie mit schärferen Grenzwerten vor, orientiert an WHO-Richtwerten von 2021.
- Einigung zwischen Verhandlungsführenden des Europäischen Parlaments und der Ratspräsidentschaft am 20. Februar 2024.
- Ausgehandelter Text muss noch offiziell vom Europäischen Parlament und Europäischen Rat angenommen werden.
- Neue Grenzwerte sollen ab 2030 gelten und orientieren sich an WHO-Richtwerten.
- Diskrepanz zwischen neuen politisch ausgehandelten Grenzwerten und WHO-Richtwerten für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid.
- Ziel der EU: schadstofffreie Umwelt bis 2050, jedoch keine Frist für die Einhaltung der WHO-Richtwerte im Gesetzestext.
- Luftverschmutzung ist das größte Umweltrisiko für die Gesundheit in Deutschland.
- Luftverschmutzung trägt zu chronischen Erkrankungen wie Schlaganfällen, Herzinfarkten, bestimmten Krebserkrankungen und Typ 2-Diabetes bei.
- Mehrheit der Bevölkerung atmet Luft mit Feinstaubkonzentrationen über WHO-Richtwerten.
- Besonders vulnerable und ökonomisch benachteiligte Gruppen sind überdurchschnittlich betroffen.
- Verschmutzte Luft schadet der Umwelt, führt zu Versauerung, Eutrophierung und Schädigung von Ökosystemen.
- WHO-Richtwerte basieren auf wissenschaftlicher Evidenz zum Schutz der Gesundheit.
- Politisch vereinbarte Grenzwerte sind gesetzlich festgelegt und müssen ab einem bestimmten Zeitpunkt eingehalten werden.
- Gesetzestext enthält Passus zur regelmäßigen Überprüfung der Grenzwerte basierend auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
- UBA weist auf Herausforderungen bei der EU-weiten Einhaltung der neuen Grenzwerte hin.
- Zusätzliche Maßnahmen in Deutschland zur Luftreinhaltung und Luftqualitätsüberwachung erforderlich.