Heute ist der 5.04.2025
Datum: 5.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Neue-Grundsteuer-Hamburg-bearbeitet-rund-40000-Einsprueche,grundsteuer512.html):
- In Hamburg gilt seit Jahresbeginn ein neues Grundsteuermodell.
- Fast alle neuen Grundsteuerbescheide wurden verschickt, jedoch sind noch rund 40.000 Berechnungen offen aufgrund von Einsprüchen von Grundeigentümern.
- Einige Immobilienbesitzer sind verärgert über die neuen Bescheide, z.B. muss jemand in Bramfeld viermal so viel für eine Doppelhaushälfte zahlen.
- Ein anderer Eigentümer muss 100 Prozent mehr Grundsteuer für ein Einfamilienhaus am südlichen Stadtrand zahlen.
- Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) weist darauf hin, dass es auch viele gibt, die weniger Grundsteuer zahlen müssen, insbesondere bei Wohnungsneubauten.
- Größere Steigerungen könnten auf Missverständnisse bei der Grundsteuererklärung zurückzuführen sein, z.B. falsche Angaben zur Wohnfläche.
- Fehler sollten beim Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz gemeldet werden.
- Die neue Grundsteuer muss erstmals Ende April gezahlt werden.
- Sollte Hamburg insgesamt mehr Grundsteuer einnehmen als vor der Reform, könnte der Hebesatz angepasst werden.
- Zu viel gezahlte Steuern würden verrechnet, der Zeitpunkt dieser Nachberechnung ist noch unklar, könnte aber Ende des Jahres sein.
- Hamburg hat zugesichert, dass die Stadt durch die Neuberechnung insgesamt nicht mehr einnehmen wird als vor der Reform.
- Flächen mit weniger als 20 Euro Grundsteuer sollen künftig steuerfrei sein, um die Verwaltung zu entlasten.
- Eine Info-Tour der Finanzbehörde durch die Bezirke ist geplant, um Informationen zur Grundsteuer zu geben.
Source 2 (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/themen/grundsteuer/grundsteuer-295744):
- 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bundesweite Besteuerung der Grundsteuer für verfassungswidrig.
- In Deutschland wurde eine Reform der Grundsteuer beschlossen.
- Hamburg verfolgt ein eigenes Modell, das besser auf die Metropole und ihre Bürger abgestimmt ist.
- Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf Grundbesitz.
- Grundsteuer A: für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz.
- Grundsteuer B: für Wohngrundstücke, gewerbliche Grundstücke und unbebaute Grundstücke.
- Grundsteuer C: für bestimmte unbebaute, baureife Grundstücke.
- Grundsteuer ist von Eigentümern zu zahlen und kann auf Mieter umgelegt werden.
- Hamburgs Grundsteuerreform soll Anstieg der Steuerbelastung durch steigende Grundstückspreise vermeiden.
- Das Bundesmodell ist wertabhängig und erfordert umfangreiche Angaben.
- Hamburg wählt ein wertunabhängiges Wohnlagemodell mit weniger Aufwand.
- Hamburger Modell: einmalige Erklärungsabgabe zur Hauptfeststellung am 1. Januar 2022.
- Grundsteuererhebung ab 1. Januar 2025 in drei Stufen:
1. Ermittlung der Grundsteuerwerte basierend auf Fläche und Äquivalenzzahlen.
2. Berechnung des Grundsteuermessbetrags unter Berücksichtigung von Ermäßigungen.
3. Anwendung des Hebesatzes (975% für Grundsteuer B) zur Festsetzung der Grundsteuer.
- Reform führt zu unterschiedlichen Steuerlasten, je nach Einzelfall.
- Ziel: Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer sollen nicht steigen.
- Ermäßigungen für Nutzgrundstücke, Wohngrundstücke, geförderte Wohnungen und denkmalgeschützte Objekte.
- Grundsteuerreform soll Wohnen in Hamburg nicht verteuern und Grundstücksspekulationen unattraktiver machen.
- Einfachere Verwaltung führt zu geringeren Personal- und Verwaltungskosten.