Heute ist der 12.04.2025
Datum: 12.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Mann-wird-an-Bahnuebergang-in-Oldenburg-von-Zug-touchiert,aktuelloldenburg18340.html):
- Datum des Vorfalls: 24. März 2025
- Ort: Oldenburg
- Ein Mann überquerte mit seinem Fahrrad einen Bahnübergang, während die Schranke geschlossen war.
- Ein vorbeifahrender Personenzug touchierte den 31-Jährigen.
- Der Mann wurde durch den Aufprall zurückgeschleudert, blieb jedoch nahezu unverletzt.
- Nach dem Unfall entfernte sich der Mann zunächst vom Unfallort.
- Er wurde kurz darauf von der Polizei gefasst.
- Gegen den Mann wird wegen Gefährdung des Bahnverkehrs und Flucht vom Unfallort ermittelt.
- Der Bahnverkehr war vorübergehend gesperrt.
Source 2 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68440/5996925):
- Datum des Vorfalls: 23.03.2025
- Uhrzeit: 21:27
- Ort: Oldenburg, Hemmelsbäker Kanalweg
- Beteiligte Person: 31-jähriger Mann aus Oldenburg
- Handlung: Mann überquerte Bahnübergang trotz einseitig geschlossener Schranke
- Ereignis: Personenzug touchierte den Mann und schleuderte ihn zurück
- Verletzungen: Mann blieb nahezu unverletzt
- Nach dem Vorfall: Mann entfernte sich zunächst vom Unfallort
- Maßnahmen: Bahnverkehr wurde für die Dauer der Unfallaufnahme gesperrt
- Rechtliche Konsequenzen: Strafverfahren wegen Gefährdung des Bahnverkehrs und Flucht vom Unfallort eingeleitet
Source 3 (https://www.dvr.de/politik/beschluesse/sicherheit-an-bahnuebergaengen-von-eisenbahnen-erhoehen):
- Unfälle an Bahnübergängen sind im Vergleich zu Gesamtunfällen im Straßenverkehr selten, aber oft schwer.
- 2016 gab es in Deutschland 995 Unfälle an schienengleichen Bahnübergängen mit Personenschaden, 46 Tote und 1.367 Verletzte (282 schwer).
- 30-40% aller Unfälle mit Personenschäden im Eisenbahnverkehr geschehen an Bahnübergängen, davon ca. 30% an nicht technisch gesicherten Anlagen.
- Bahnübergänge sind in Deutschland mit einem Andreaskreuz (Verkehrszeichen) gekennzeichnet.
- Sicherung erfolgt nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und technischen Regelwerken (DB-Ril 815, BüV-NE).
- Sicherungsarten:
- Nicht technische Sicherung (Andreaskreuz, Sicht auf die Bahnstrecke, Pfeifsignale)
- Blinklicht/Lichtzeichen allein (nicht mehr für neue Anlagen zugelassen)
- Blinklicht/Lichtzeichen mit Halbschranke
- Blinklicht/Lichtzeichen mit Vollschranke
- Vollschranken allein
- Postensicherung
- Art der Sicherung hängt von Klassifizierung der Eisenbahnstrecke, Anzahl der Gleise, Verkehrsstärke und zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ab.
- Verhaltensregeln an Bahnübergängen sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt.
- Schienenfahrzeuge haben Vorrang an Bahnübergängen mit Andreaskreuz und über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege.
- Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern.
- Überholen an Bahnübergängen ist verboten, wenn Gefahrzeichen vorhanden sind.
- Unfälle an Bahnübergängen entstehen häufig durch Regelmissachtung, schlechte Erkennbarkeit, und ungünstige Umgebungsbedingungen.
- Niveaufreie Kreuzungen bieten die höchste Sicherheit, sind jedoch kostenintensiv.
- Vollabschlüsse mit Schranken bieten hohe Sicherheit, erfordern jedoch hohe Kosten und längere Schließzeiten.
- Halbschranken sind kostengünstiger, bieten aber keinen wirksamen Schutz gegen Regelmissachtung.
- Sicherung mit Lichtzeichen oder Andreaskreuz ist preiswert, aber anfällig für Missachtung.
- Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit an Bahnübergängen:
- Einsatz von Rotlichtüberwachungsanlagen und bauliche Trennung der Fahrbahnen prüfen.
- Modellprojekte in Kooperation mit DB Netz AG oder NE-Bahnen initiieren.
- Überwachung des Gefahrenbereichs bei Halbschranken oder Lichtzeichen prüfen.
- Kampagne „sicher drüber“ durch Aufklärungsarbeit unterstützen.
- Technische Sicherung von nicht gesicherten Bahnübergängen anstreben.
- EBO ändern, um nicht technisch gesicherte Bahnübergänge nur an bestimmten Wegen zuzulassen.
- Rückbau von Bahnübergängen und Ersatz durch Unter-/Überführungen oder Vollschranken anstreben.
- Entscheidung über Sicherungsart sollte auch von Gefahrenabschätzung abhängen.
- Regelmäßige Bahnübergangsschauen alle zwei Jahre durchführen.
- Leitfaden zur Durchführung von Bahnübergangsschauen aktualisieren.
- Sensibilisierung und Schulung der Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörden.
- Anpassung des Andreaskreuzes an Vorgaben des Wiener Übereinkommens verfolgen.
- BMVI soll ein einheitliches Regelwerk für alle Bahnübergänge verabschieden.