Heute ist der 4.04.2025
Datum: 4.04.2025 - Source 1 (https://www.shz.de/lokales/pinneberg-schenefeld/artikel/pinneberg-widerstand-gegen-gruenzug-aenderung-und-bebauung-48465946):
- In Pinneberg wehren sich die Waldenauer gegen eine Änderung des Grünzugs am Waldenauer Weg.
- Der Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans sieht vor, den Schutz des Grünzugs aufzuheben.
- Dies könnte eine Bebauung der Fläche ermöglichen.
- Eine Umfrage ergab, dass sich die Waldenauer deutlich gegen eine Bebauung am Waldenauer Weg ausgesprochen haben.
- Die Interessengemeinschaft Waldenau fordert, dass der Wille der Bürger mehr Gehör geschenkt wird.
Source 2 (https://ig-waldenau.de/):
- Thema: Neues Baugebiet Waldenauer Weg in Pinneberg
- Ziel: Informationen für Interessierte bereitstellen
- Aktuelles: Grünzug am Waldenauer Weg wurde verkleinert
- Bestätigung durch Pressereferent der Stadt Pinneberg
- Änderung im 1. Entwurf des neuen Regionalplans: regionaler Grünzug nördlich des Waldenauer Weges wurde um einige Meter zurückgenommen
- Stadt Pinneberg erkundigte sich beim Kieler Innenministerium über die Änderung
- Änderung nicht auf Initiative der Stadt Pinneberg erfolgt
- Stadt spricht von Rücknahme um wenige Meter, die Fläche entspricht dem Entwicklungskonzept Waldenau
- Stadt plant Einwendung, dass der regionale Grünzug bis an den Waldenauer Weg heranreichen soll
- Bei der 2. Beteiligung zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans gingen ca. 250 Stellungnahmen ein, keine führten zu inhaltlichen Änderungen
- Zweifel an der Wirksamkeit der Einwendung der Stadt Pinneberg
- Stadt wusste von der Änderung und hat keine Anfrage dazu gestellt
- Politische Entscheidung für eine Änderung fehlt
- Forderung an Politik und Stadt, sich für Rücknahme der Änderung im Entwurf des Regionalplans einzusetzen
- Aufklärung gefordert, wer in der Stadtverwaltung die Änderung im Regionalplan veranlasst hat
- Ministerium für Inneres bestätigt Rücknahme des regionalen Grünzugs im 1. Entwurf des Regionalplans
- Rücknahme führt nicht unmittelbar zu baulicher Entwicklung der betroffenen Flächen
- Planungshoheit für bauliche Entwicklungen liegt bei der Stadt Pinneberg
- Ausweisung des regionalen Grünzugs ist nicht flächenscharf, sondern muss im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung konkretisiert werden
Source 3 (https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/planungsinstrumente/umweltschonende-raumplanung/stadtentwicklung):
- Stadtentwicklung zielt auf lebendige und lebenswerte Siedlungen ab.
- Aufgabenfelder der Stadtentwicklung:
- Bauleitplanung für Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Straßen und Infrastrukturen.
- Städtebauliche Sanierung zur Beseitigung von Missständen in älteren Stadtteilen.
- Einsatz von Förderprogrammen zur Aufwertung von Stadtquartieren (z.B. Soziale Stadt, Energetische Sanierung).
- Thematische Konzepte zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum, Gewerbeansiedlung, Infrastrukturverbesserung und Einzelhandelszentren.
- Nachhaltigkeitsgebot im Baugesetzbuch (BauGB) fordert soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen in Bauleitplänen.
- Anforderungen an nachhaltige Stadtentwicklung:
- Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
- Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
- Berücksichtigung von Verkehr und Mobilität.
- Soziale und kulturelle Bedürfnisse, Umweltschutz, Hochwasserschutz.
- Stadtentwicklung erfordert fachübergreifendes Denken und Handeln.
- Lokale Agenda 21 fördert nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene.
- Bundesunterstützung für Lokale-Agenda-21-Prozesse durch Dialog und Informationsangebote.
- Weißbuch "Stadtgrün" vorgestellt am 2. Bundeskongress "Grün in der Stadt" 2017.
- Ziel des Weißbuchs: Stärkung urbaner grüner Infrastruktur.
- Maßnahmen im Weißbuch umfassen rechtliche Verankerung, Fördermaßnahmen und Entwicklung von Leitfäden.
- Kompakte, gemischte Stadtquartiere sollen Flächenverbrauch reduzieren und soziale Vielfalt fördern.
- Umweltbundesamt beauftragt mit Forschung zu Umwelt- und Aufenthaltsqualität in kompakten Stadtstrukturen.
- Zentrale Fragen der Forschung: Entwicklung kompakter Strukturen, Synergien und Konflikte, nachhaltige Sicherung von Wohn- und Arbeitsverhältnissen.
- Vorschläge für Maßnahmen zur Förderung kompakter und funktionsgemischter Städte:
- Verankerung der Innenentwicklung im Städtebaurecht.
- Flexibilisierung von Stellplatzverordnungen.
- Stärkung des Stadtgrüns in der Städtebauförderung.
- Entwicklung von Standards für Grün- und Freiraumversorgung.