Herzogtum Lauenburg

Heute ist der 10.04.2025

Datum: 10.04.2025 - Source 1 (https://herzogtum-direkt.de/index.php/2025/03/28/kommunale-waermeplanung-im-herzogtum-lauenburg-was-landesregierung-und-buergerengagement-bewirken/):
- Thema: Wärmeplanung und Wärmenetze in Gemeinden
- Anlass: Diskussionsabend organisiert von Oliver Brandt (Bündnis 90/Die Grünen)
- Ziel: Gestaltungsspielraum für Kommunale Selbstverwaltung aufzeigen
- Teilnehmer: ca. 50 Zuhörer, darunter Bürgermeister, Klimaschutzbeauftragte, Mitglieder von Stadt- und Gemeindevertretungen
- Impulsvortrag von Joschka Knuth, Staatssekretär im Energiewendeministerium
- Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien und Wärmenetze
- Einführung des „Konvoi-Verfahrens“ für gemeindegebietsübergreifende Planung
- Möglichkeit verkürzter Verfahren durch Wärmenetzbedarfsprüfung
- Finanzielle Unterstützung der Gemeinden durch Vorstreckung von Planungskosten über den Kommunalfonds
- Bürgschaftsprogramm für Gründung von Energiegenossenschaften
- Entwicklung einer Nachfolgelösung für das Quartiersmanagementprogramm der KfW
- Hilfsmittel: Wärmeatlas S-H/Digitaler AtlasNord, neues Wärmekompetenzzentrum
- Doris Lorenz von der Klimaschutzinitiative BeWirk erläutert praktische Umsetzung der Wärmeplanung
- Unterstützung von der Interessenbekundung bis zur Inbetriebnahme eines Wärmenetzes
- Beispiel: Energiegenossenschaft Heizhütte in Klinkrade
- Aktuelle Nutzung von Biogas, geplante Umstellung auf Windenergie und Photovoltaik mit Wärmepumpen
- Oliver Brandt äußert sich positiv über das Modell der Energiegenossenschaft und die Bedeutung der Wärmenetzplanung für den Klimaschutz in Schleswig-Holstein.

Source 2 (https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/energie-klimaschutz/Starterpaket):
- Der Wärmesektor ist zentral für den Klimaschutz in Deutschland.
- Etwa 50% des deutschen Endenergieverbrauchs entfallen auf den Wärmesektor.
- Deutschland muss bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen.
- Wichtige Maßnahmen: Erhöhung der Sanierungsrate, Ausbau von Wärmenetzen, Einsatz erneuerbarer Energien und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung.
- Ein tiefgreifender Infrastrukturwandel im Wärmemarkt steht bevor.
- Kommunen können durch kommunale Wärmeplanung Einfluss auf die Energieversorgungsstruktur nehmen.
- Ein kommunaler Wärmeplan dient als Steuerungsinstrument zur Unterstützung der Bauleitplanung.
- Der Wärmeplan umfasst Erhebungen zum aktuellen und prognostizierten Wärmebedarf sowie zur Wärmeversorgungsstruktur.
- Der Plan zeigt das Energiebereitstellungspotenzial aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und erneuerbaren Energien.
- Gemeinden können Teilmaßnahmen zur nachhaltigen Wärmeversorgung identifizieren.
- Vorteile für Akteure wie Wohnungsbauunternehmen, Stadtwerke, Handwerksbetriebe und Bevölkerung werden aufgezeigt.
- Starterpaket "Kommunale Wärmeplanung" bietet Informationen und Materialien zur Unterstützung der Wärmewende.
- Broschüre "Energiewende im Wärmesektor - Chance für Kommunen" informiert über Wärmeplanung.
- Leitfaden "Kommunale Wärmeplanung" beschreibt Schritte zur Umsetzung der Wärmeplanung.
- Leitfaden "Energienutzungsplan" aus Bayern behandelt die energetische Entwicklung von Kommunen.
- Wärmenetzkarte Schleswig-Holstein ist im Digitalen Atlas Nord verfügbar.
- Planungshilfe "Ein Netzwerk für die Wärmewende" informiert über die Gründung lokaler Netzwerke für regenerative Wärmeversorgung.
- Video "Der kommunale Wärmeplan" erklärt die Schritte zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans.
- Leitfäden für Freiflächen-Solarthermieanlagen in Baden-Württemberg behandeln Fördermittel und Genehmigungsfragen.
- Themenheft "Klimaschutz & erneuerbare Wärme" präsentiert kommunale Ansätze zur erneuerbaren Wärmeversorgung.

Source 3 (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/waermeplanungsgesetz-2213692):
- Das Wärmeplanungsgesetz und die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
- Ziel: Erreichung der Klimaziele bis 2045.
- Alle Städte und Gemeinden in Deutschland müssen eine lokale Wärmeplanung erstellen.
- Wärmepläne bieten Sicherheit für Bürger, Unternehmen und Energieversorger bezüglich zentraler Wärmeversorgung.
- Fristen für die Erstellung der Wärmepläne:
- Großstädte (über 100.000 Einwohner): bis 30. Juni 2026.
- Gemeinden (unter 100.000 Einwohner): bis 30. Juni 2028.
- Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Verfahren nutzen.
- Bestehende Gebäude haben längere Übergangsfristen für den Austausch fossiler Heizungen.
- Eigentümer können die örtliche Wärmeplanung bei Investitionsentscheidungen berücksichtigen.
- Kommunen können vorhandene Daten für die Wärmeplanung nutzen, müssen keine neuen Daten erheben.
- Länder sind verpflichtet, die Erstellung von Wärmeplänen sicherzustellen.
- Fernwärme soll in urbanen Gebieten ausgebaut und auf Erneuerbare Energien umgestellt werden.
- Derzeit werden etwa 14 Prozent der Haushalte über Fernwärme versorgt, davon 20 Prozent aus Erneuerbaren Energien.
- Ziel: Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045, 100 Prozent Erneuerbare Energien.
- Mindestziele für neue Wärmenetze:
- Ab 1. Januar 2024: mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärme.
- Bis 2030: 50 Prozent klimaneutral erzeugte leitungsgebundene Wärme.
- Bis 2040: 80 Prozent mit Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme.
- Vorteile von Fernwärme: Nutzung von Abwärme, großen natürlichen Wärmequellen, effiziente Wärmebereitstellung in Städten.
- Der Bund unterstützt die Wärmeplanung mit 500 Millionen Euro bis 2028.
- Unterstützung erfolgt unbürokratisch über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer für die Länder.
- Änderung im Finanzausgleichsgesetz wurde am 8. Januar 2024 beschlossen.

Ursprung:

Herzogtum Lauenburg

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Erstellt am: 2025-03-28 04:53:10

Autor:

Herzogtum Lauenburg