Heute ist der 11.04.2025
Datum: 11.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Luebeck-Alter-Schlauchturm-wird-zu-Wohnraum-umgebaut,regionluebecknews2826.html):
- Umbau des Schlauchturms der ehemaligen Feuerwache II in Lübeck wird von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz gefördert.
- In diesem Jahr fördert die Stiftung 14 Projekte in Schleswig-Holstein, eines davon in Lübeck.
- Der historische Schlauchturm in St. Lorenz wird denkmalgerecht zu Wohnraum umgebaut.
- Geplant sind fünf Wohneinheiten in einer Haus-in-Haus-Konstruktion.
- Alte Wände und Strukturen des Schlauchturms bleiben größtenteils erhalten.
- Der Schlauchturm wurde bis 1984 von der Feuerwehr genutzt und stand seitdem leer.
- Die Stiftung stellt insgesamt rund 470.000 Euro für Denkmalschutzprojekte in Schleswig-Holstein zur Verfügung.
- Bundesweit werden Projekte mit rund 14,5 Millionen Euro gefördert.
Source 2 (https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/haus-unter-denkmalschutz-was-beim-umbau-gilt-158724/):
- Bauherren von denkmalgeschützten Häusern müssen rechtliche Vorgaben und Einschränkungen beachten.
- Unterstützung für Sanierungsarbeiten wird von Behörden oder Stiftungen angeboten.
- Beispiel: Burg Schlanstedt aus dem 16. Jahrhundert wurde zweimal von der "Deutschen Stiftung Denkmalschutz" gefördert.
- Umbau eines Denkmals erfordert Zustimmung der Denkmalschutzbehörde; Bestimmungen variieren je Bundesland.
- Frühzeitige Beratung mit der Denkmalschutzbehörde wird empfohlen.
- Spezialisierte Handwerker könnten für Umbauten an denkmalgeschützten Gebäuden erforderlich sein.
- Umbauten werden genehmigt, wenn Aussagekraft und Struktur des Denkmals erhalten bleiben.
- Eingriffe in die Konstruktion, wie das Versetzen tragender Wände oder das Verändern der Raumaufteilung, können eingeschränkt sein.
- Käufer denkmalgeschützter Häuser können unter bestimmten Umständen von Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) befreit werden.
- Befreiung ist möglich, wenn Baumaßnahmen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern.
- Antrag auf Befreiung muss bei zuständigen Behörden gestellt werden.
- Umbaukosten können stark variieren; Faustregel: ca. 50% des Kaufpreises für Häuser aus den 1930er Jahren, ca. 33% für Wohnhäuser aus den 70er und 80er Jahren.
- Unvorhergesehene Probleme können die Kosten erhöhen; Budgetplanung ist wichtig.
- Förderungen und steuerliche Vorteile sind verfügbar; Informationen dazu bei Denkmalschutzbehörden oder Steuerberatern.
- Förderkredite, z.B. von der KfW-Förderbank, können beantragt werden, oft mit Anforderungen an Energieeffizienz.
Source 3 (https://kgw-bau.com/blog/denkmalgeschuetzte-gebaeude/):
- Denkmalschutz zielt darauf ab, kulturelles Erbe zu bewahren und zu schützen.
- Kritiken am Denkmalschutz:
- Wirtschaftliche Belastung für Eigentümer durch teure Sanierung und Erhaltung.
- Strikte Vorgaben erfordern spezielle Materialien und Handwerkstechniken, die höhere Kosten verursachen.
- Eigentümer sind manchmal nicht über den denkmalgeschützten Status informiert.
- Einschränkungen bei der Nutzung und Umgestaltung denkmalgeschützter Gebäude, insbesondere bei gewerblichen Immobilien.
- Bürokratische Hürden bei Genehmigungen für Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen; Kritik an restriktivem und unflexiblem Vorgehen der Denkmalschutzbehörden.
- Subjektivität bei der Klassifizierung von „denkmalwürdigem“; Veränderungen im Verständnis von historischem Wert.
- Denkmalschutz kann städtische Entwicklungs- oder Infrastrukturprojekte verzögern oder verhindern.
- Mangelnde Unterstützung und Förderung für Eigentümer, um zusätzliche Kosten und Herausforderungen auszugleichen.
- Denkmalschutz bleibt wichtig für die Bewahrung des kulturellen Erbes; es wird ein ausgewogener Ansatz gefordert, der die Bedürfnisse von Eigentümern, Gemeinschaft und kulturellem Erbe berücksichtigt.