Heute ist der 10.04.2025
Datum: 10.04.2025 - Source 1 (https://www.ln-online.de/lokales/luebeck/passat-in-travemuende-luebeck-stimmt-fuer-sanierung-des-maroden-schiffs-2N7K5J2IMVHWFP7TU6HUOKC3BY.html):
- Gerd Grothe, Bootsmann der „Passat“, berichtet von Rostproblemen am Schiff.
- Die „Passat“ ist ein 115 Meter langer Segler, der seit 1959 am Priwall liegt.
- Letzte Sanierung fand 1997/98 statt, dabei wurden 5500 Nieten nachgeschweißt.
- Aktuelle Schäden: Rost an Spanten und Nieten, eindringendes Wasser in Funkerbude und Kapitänssalon.
- Städtischer Bereich Schule und Sport beschreibt starke Korrosion an Aufbauwänden und überholungsbedürftige Takelage.
- Brandschutz weist Defizite bei Notausgängen, Rauchzonen und Evakuierungsmöglichkeiten auf.
- Schadstoffbegutachtung ergab Belastungen mit Blei, Chrom, Asbest und künstlichen Mineralfasern.
- Geplante Baumaßnahmen umfassen Demontage des Innenausbaus, Verschrottung des Hauptdecks, Reparatur der Außenhaut und Einbau einer Wasser-Wärmepumpe.
- Gesamtkosten für Sanierung und Ausbau betragen 24,8 Millionen Euro.
- Bürgerschaft hat einstimmig für die Sanierung gestimmt.
- Grüne äußern Bedenken bezüglich der Kosten und der Verhältnismäßigkeit.
- Detlev Stolzenberg (Unabhängige) sieht Stadt in der Pflicht, hat aber Sorgen um Finanzierung.
- Hans-Joachim Friedemann, Bereichsleiter Schule und Sport, plant sofortige Geldsammlung nach Bürgerschaftsentscheidung.
- Holger Bull, Vorsitzender des Vereins „Rettet die Passat“, sieht kein großes finanzielles Risiko und hofft auf Bundesmittel.
- Stadt plant Antrag beim Bundesprogramm „KulturInvest“ und will Drittmittel einwerben.
- „Passat“ soll modernisiert werden, einschließlich eines neuen Hauptzugangs und Fahrstuhls für Gehbehinderte.
- Der Betrieb der „Passat“ ist defizitär, hohe Kosten für Heizöl und Brandwachen.
Source 2 (https://www.business-leaders.net/foerderprogramm-2025-fuer-denkmalgeschuetzte-gebaeude/):
- Ab 2025 stehen in Deutschland verschiedene Fördermöglichkeiten für die Sanierung und den Erwerb denkmalgeschützter Gebäude zur Verfügung.
- Fördermöglichkeiten variieren je nach Bundesland und spezifischem Programm.
- Wichtige Förderprogramme ab 1. Januar 2025:
- KfW-Förderprogramme für energieeffiziente Sanierung.
- Zuschüsse für die energetische Sanierung denkmalgeschützter Gebäude.
- Programm „Jung kauft Alt“ fördert den Erwerb sanierungsbedürftiger denkmalgeschützter Gebäude.
- Denkmal-AfA ermöglicht steuerliche Geltendmachung von Sanierungskosten.
- Deutsche Stiftung Denkmalschutz bietet nicht rückzahlbare finanzielle Zuschüsse.
- Fördermittel müssen vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragt werden.
- Kombination verschiedener Förderprogramme ist möglich.
- KfW-Programm „Jung kauft Alt“ wird auf denkmalgeschützte Gebäude ausgeweitet:
- Energetische Sanierung auf das Niveau „Effizienzhaus Denkmal EE“ erforderlich.
- Jahres-Primärenergiebedarf darf maximal 160% des Wertes eines vergleichbaren Referenzgebäudes nach GEG betragen.
- Fördermöglichkeiten für „Effizienzhaus Denkmal“:
- Grundförderung: 20% von maximal 120.000 Euro förderfähigen Kosten, bis zu 24.000 Euro.
- Erneuerbare-Energien-Klasse: 25% von maximal 150.000 Euro förderfähigen Kosten, bis zu 37.500 Euro.
- Vorteile für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude:
- Maximaler Kreditbetrag von 150.000 Euro pro Wohneinheit.
- Tilgungszuschuss von 10% der förderfähigen Kosten, bis zu 15.000 Euro.
- Flexiblere Energieeffizienz-Anforderungen.
- Möglichkeit eines Extra-Tilgungszuschusses von 5% für die EE-Klasse.
- Zusätzlicher Zuschuss von 50% der förderfähigen Kosten (bis zu 5.000 Euro) für Fachplanung und Baubegleitung.
- AS Unternehmensgruppe Holding GmbH ist ein Immobilieninvestor und Bauträger, aktiv in der Sanierung von Denkmalimmobilien.
- Programm „Jung kauft Alt“ richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen.
- Förderung gilt für den Erwerb von sanierungsbedürftigen denkmalgeschützten Gebäuden zur Selbstnutzung.
- Expertenhilfe wird empfohlen für die Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts.
- Deutsche Stiftung Denkmalschutz unterstützt Eigentümer mit finanziellen Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
- Regionale Förderungen variieren je nach Bundesland und Kommune.
- Antragstellung für Fördermittel sollte vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen erfolgen.
- Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde ist erforderlich.