Heute ist der 4.04.2025
Datum: 4.04.2025 - Source 1 (https://www.radio-aktiv.de/2025/03/30/niedersachsen-achtung-wildwechsel-vorsicht-bei-der-zeitumstellung/):
Source 1 (https://www.radio-aktiv.de/2025/03/30/niedersachsen-achtung-wildwechsel-vorsicht-bei-der-zeitumstellung/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://www.radio-aktiv.de/2025/03/30/niedersachsen-achtung-wildwechsel-vorsicht-bei-der-zeitumstellung/
Source 2 (https://www.datenschutzexperte.de/blog/datenschutzerklarung-cookies-und-datenschutz):
- Der Einsatz von Cookies war bereits vor der DSGVO kompliziert aufgrund von deutschen und europäischen Vorschriften.
- Die EU-Richtlinie 2002/58/EG (e-Privacy-Richtlinie) verlangte oft eine ausdrückliche Einwilligung für Cookies.
- Google forderte bereits damals eine Einwilligung der Nutzer für Produkte wie Google Analytics.
- Das deutsche Telemediengesetz (TMG) sah nur eine Hinweispflicht vor, wurde jedoch durch die DSGVO und das neue Bundesdatenschutzgesetz verdrängt.
- Die DSGVO und das neue Bundesdatenschutzgesetz sind nun bindend.
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Thema Cookie-Hinweis und Datenschutz erneut behandelt.
- Cookies werden verwendet, um geräteübergreifende Nutzerprofile zu bilden, darunter Präferenz-, Statistik- und Marketing-Cookies.
- Cookies sind Textdateien, die im Browser des Nutzers gespeichert werden und Informationen über das Nutzerverhalten sammeln.
- Technisch notwendige Cookies sind erforderlich für die fehlerfreie Funktion von Websites.
- Nutzer können Cookies ablehnen, ohne dass die Funktionalität der Website beeinträchtigt wird.
- Websitebetreiber müssen den Cookie-Einsatz durch Banner kennzeichnen und die Nutzer informieren.
- Die DSGVO regelt das Thema Cookies nicht explizit, aber der EuGH verlangt eine ausdrückliche Einwilligung für nicht notwendige Cookies.
- Die E-Privacy-Verordnung wird derzeit in der EU überarbeitet, um die Cookie-Richtlinie zu aktualisieren.
- Unternehmen sind unsicher über die aktuelle Rechtslage zum Einsatz von Cookies.
- Cookie-Hinweise müssen beim ersten Besuch einer Website angezeigt werden.
- Websites, die nur technisch notwendige Cookies verwenden, benötigen keinen Cookiebanner.
- Nutzer müssen nicht zustimmen, um technisch notwendige Cookies zu akzeptieren.
Source 3 (https://wildbeimwild.com/wildwechsel-vorsicht-bei-zeitumstellung/):
- Risiko von Wildunfällen steigt im Herbst und Frühling.
- Umstellung von Sommer- auf Winterzeit und umgekehrt führt zu Dämmerung während des Berufsverkehrs.
- Besonders hohe Gefahr auf Landstraßen, da Tiere beim Wildwechsel oft nicht rechtzeitig erkannt werden.
- In der Schweiz kamen 2022 folgende Tiere im Straßenverkehr ums Leben: 8.898 Rehe, 348 Rothirsche, 22 Gämsen, 677 Wildschweine (Eidgenössische Jagdstatistik).
- Höhere Wahrscheinlichkeit für Wildunfälle in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Jura, Fribourg und Graubünden.
- Auch andere Tiere wie Katzen, Igel, Marder sowie Sing- und Greifvögel sind gefährdet.
- Vorsichtige Fahrweise und angepasste Geschwindigkeit sind notwendig, um Schäden zu vermeiden.
- Ein 20 kg schweres Reh hat bei einer Kollision mit 100 km/h ein Aufschlaggewicht von fast 500 kg.
- Millionen Wildtiere sterben jährlich im Straßenverkehr; überfahrene Igel in den Hunderttausenden.
- Wildtiere suchen im Herbst neue Futterplätze, was zu vermehrtem Wildwechsel führt.
- Autofahrer sind verpflichtet, bei einem Wildunfall zu helfen (ethisch und gesetzlich).
- Besondere Vorsicht in der Dämmerung und Nacht, insbesondere in Waldgebieten.
- Bei Kollisionsgefahr: Vollbremsung empfohlen, kontrollierte Lenkbewegungen möglich dank ABS.
- Erste Hilfe bei angefahrenen Tieren: Unfallstelle absichern, Tier vorsichtig auf Decke legen, Polizei anrufen.
- Bei Wildtieren: Polizei informieren, auch wenn man den Unfall nicht selbst verursacht hat.
- Verkehrsschilder zum Wildwechsel ernst nehmen und Geschwindigkeit reduzieren.
- Achten auf nachfolgenden Verkehr und mögliche weitere Wildtiere.
- Interessen-Gemeinschaft Wild beim Wild setzt sich für nachhaltige Verbesserung der Mensch-Tier-Beziehung ein.