Stade

Heute ist der 4.04.2025

Datum: 4.04.2025 - Source 1 (https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-blaulicht/unfallflucht-in-stade-bmw-fahrer-ueberholt-ruecksichtslos_a354416):
- Datum des Vorfalls: 30. März 2025
- Uhrzeit: ca. 17:45 Uhr
- Ort: Freiburger Straße, Stade
- Beteiligte: 32-jähriger Audi-Fahrer und 30-jährige Beifahrerin
- Unfallursache: Blauer BMW-Kombi überholte riskant und kam mit hoher Geschwindigkeit auf den Audi zu
- Reaktion des Audi-Fahrers: Ausweichen nach rechts, Fahrzeug geriet in den Seitenraum und stürzte in einen Graben
- Verletzungen: Beifahrerin leicht verletzt, Fahrer unverletzt
- Fahrzeugschaden: Ca. 10.000 Euro
- BMW-Fahrer flüchtete nach dem Unfall in unbekannte Richtung
- Polizei Stade ermittelt wegen Unfallflucht und Straßenverkehrsgefährdung
- Zeugenaufruf: Hinweise zum flüchtigen blauen BMW-Kombi und zum überholten Fahrzeug werden erbeten
- Kontakt zur Polizei Stade: 04141-102215

Source 2 (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/unfallflucht-reform-142-stgb-sachschaden-personenschaden-ordnungswidrigkeit-bmj-buschmann):
- Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant eine Entschärfung des Straftatbestands der Unfallflucht.
- Verursacher sollen bei Unfällen ohne Personenschaden nicht mehr strafbar sein, wenn sie nicht am Unfallort warten.
- Die Ampel-Koalition will das Strafrecht von überflüssigen Straftatbeständen befreien.
- Eine Reform des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) wird seit Jahren diskutiert.
- Experten sprachen sich 2018 auf dem Verkehrsgerichtstag dafür aus, dass Unfallflucht bei Blechschäden strafbar bleibt, aber eine Entziehung der Fahrerlaubnis nur bei Schäden ab 10.000 Euro erfolgen soll.
- Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat Verbände und Landesjustizverwaltungen um Stellungnahme gebeten.
- Künftig soll § 142 StGB nur bei Personenschäden strafbar sein.
- Das BMJ sieht in der aktuellen Regelung erhebliche Unklarheiten und Abweichungen in der Auslegung.
- Eine Reform soll die Rechtslage für juristische Laien verbessern.
- Bei Unfällen mit Sachschäden könnte eine Meldung als Ordnungswidrigkeit eingeführt werden.
- Unfallverursacher sollen verpflichtet werden, den Sachschaden zu melden, möglicherweise über eine Online-Maske.
- Der persönliche Strafaufhebungs- oder Strafmilderungsgrund der tätigen Reue soll ebenfalls überarbeitet werden.
- Verbände unterstützen weitgehend eine Entkriminalisierung bei Bagatellunfällen.
- Die Polizeigewerkschaft GdP und der Deutsche Anwaltverein befürworten die Reform.
- Grüne und SPD äußern Vorbehalte gegenüber den Plänen.
- Eine vertiefte Diskussion innerhalb der Ampelkoalition wird in den kommenden Wochen erwartet.
- Ein erster Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung der Unfallflucht ist noch nicht in Sicht.

Ursprung:

Stade

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Erstellt am: 2025-04-01 11:18:10

Autor:

Stade