Herzogtum Lauenburg

Heute ist der 4.04.2025

Datum: 4.04.2025 - Source 1 (https://herzogtum-direkt.de/index.php/2025/04/01/neue-rettungswache-fuer-schwarzenbek/):
- Unterzeichnung eines Mietvertrags zwischen Dr. Stefan Kram (Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg) und Dr. Christoph Mager (Landrat) für die Nutzung der neuen Rettungswache in Schwarzenbek.
- KSK plant eine neue Premiumfiliale im Lupuspark, was zur Schließung des SB-Standorts (Verbrüderungsring 24) führt.
- Grundstück für die Rettungswache liegt verkehrsgünstig an der B207, ermöglicht schnellen Zugang zum Stadtgebiet und Umland.
- Nutzer des Gebäudes wird die Herzogtum Lauenburg Rettungsgesellschaft (HLR g GmbH), eine 100%ige Tochter des Kreises.
- Rettungswachen sind Spezialimmobilien, die individuell geplant und gebaut werden müssen.
- Nach Vertragsunterzeichnung beginnt die Planungsphase in Zusammenarbeit zwischen Vermieter und Mieter.
- Bauvoranfrage wird gestellt, Baustart könnte im ersten Halbjahr 2026 erfolgen.
- Grundstücksgröße: ca. 2.800 m².
- Gesamtnutzfläche: ca. 1.100 m².
- Geschätzte Baukosten: ca. 6 Mio. Euro.
- Fahrzeughalle mit 6 Rettungswagen-Stellplätzen, einer als Waschplatz.
- 2-geschossiges Gebäude:
- Erdgeschoss: Fahrzeughalle, Aufenthalts- und Nebenräume für Bereitschaftsdienst.
- Obergeschoss: Schulungsraum, Umkleide und weitere Nebenräume.

Source 2 (https://www.kreis-rz.de/Aktuelles/Pressemitteilungen/Richtfest-bei-der-neuen-Rettungswache-Salem.php?object=tx,3149.5.1&ModID=7&FID=3150.5567.1&sNavID=3150.19.1&mNavID=1814.65&NavID=3150.19&La=1&kat=8.45):
- Richtfest der neuen Rettungswache Salem am 9. Juni 2022 gefeiert.
- Rettungswache Salem ist die erste von vier neu zu errichtenden Rettungswachen im Kreis Herzogtum Lauenburg.
- Wache ist für zwei Rettungsfahrzeuge ausgelegt, mit Option auf einen weiteren Stellplatz.
- 24-Stunden-Betrieb, besetzt mit jeweils drei Personen.
- Ausstattung: Ruheräume, Bereitschaftsraum, Büro, Sanitär- und Nebenräume, Lagerräume.
- Nutzfläche des Gebäudes beträgt 340 m².
- Baubeginn war am 10. Januar 2022, Fertigstellung voraussichtlich im Frühjahr 2023.
- Baukosten betragen rund 2,1 Millionen Euro.
- Viele Gewerke werden von regionalen Handwerksbetrieben ausgeführt.
- Rohbau- und Erdarbeiten, Zimmer- und Holzbauarbeiten sowie Dachabdichtungsarbeiten durch Unternehmen aus dem Kreis.
- Vorplanung stammt vom Fachdienst Gebäudemanagement der Kreisverwaltung.
- Ausführungs- und Bauleitplanung durch das Architekturbüro Streich-Grage aus Bäk.
- Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von rund 10 kW wird installiert.
- Parkplätze werden für Ladesäulen für Elektrofahrzeuge vorbereitet.
- Beheizung erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, kein Gasanschluss erforderlich.
- Trinkwassererwärmung durch eine Solarkollektoranlage (4 m²) unterstützt.
- Neubau aufgrund eines Standortgutachtens von 2018 erforderlich.
- Grundriss als modulare Bauweise Modell für weitere Standorte in Sarnekow, Kastorf und Sandesneben.
- Wache wird in den Rettungswachenbereich Nord eingegliedert, zu dem auch Ratzeburg gehört.
- Einsatzgebiet umfasst Bereiche östlich von Salem bis zur Stadtgrenze nach Ratzeburg.
- Südlich können Lehmrade, Gudow-Kehrsen und Klein Zecher innerhalb der Hilfsfrist abgedeckt werden.
- Planung legt Schwerpunkt auf optimale Hygienewege für Desinfektion nach Infektionseinsätzen.
- In der Rettungswache Salem werden zukünftig Notfallsanitäter ausgebildet.

Source 3 (https://www.sicherer-rettungsdienst.de/rettungswache/rettungswache/planung-von-neu-und-umbauten):
- Einsatzaufkommen im Rettungsdienst in Deutschland hat zugenommen.
- Personalaufstockung im Rettungsdienst erfolgt, Anteil weiblicher Einsatzkräfte bei ca. 30 %.
- Technische Weiterentwicklungen und Platzbedarf führen zu größeren Fahrzeugen.
- Viele Rettungswachen erfüllen nicht mehr sicherheitstechnische und hygienische Anforderungen.
- Gefährdungen in Rettungswachen:
- Zu kleine Stellplatzgrößen für Fahrzeuge
- Fehlende Absaugungen für Dieselmotoremissionen
- Enge Verkehrswege
- Nicht baulich getrennte Umkleideräume
- Nicht rutschhemmende Fußböden
- Probleme erfordern oft Um- oder Neubau der Rettungswachen.
- Bei Planung von Rettungswachen sind Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten.
- Arbeitgeber verantwortlich für Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.
- Gefährdungsbeurteilung gemäß ASR V3 vor Neu- und Umbauplanung erforderlich.
- Gefährdungsbeurteilung muss fachkundig durchgeführt und dokumentiert werden.
- Arbeitgeber kann sich fachkundig beraten lassen (z. B. durch Fachkraft für Arbeitssicherheit).
- Bei Neu- und Umbau sind Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Planung zu überprüfen.
- Relevante Vorschriften: Arbeitsstättenverordnung, ASR, DIN 13049 (Rettungswachen).
- Vor Nutzung einer baulichen Anlage ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
- Für Baustellen mit mehreren Arbeitgebern sind geeignete Koordinatoren zu bestellen.
- Baugenehmigungsverfahren für Arbeitsstätten hat keine eigenständigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
- Bauaufsichtsbehörden erteilen Baugenehmigungen ohne Beteiligung der Arbeitsschutzbehörden.
- Verantwortliche sollten eng mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten zusammenarbeiten.
- Auftragnehmer müssen Vorschriften und Regelwerke der Unfallversicherungsträger beachten.
- Bestandsschutzregelungen für bestehende Rettungswachen bis 31.12.2020.
- Nach Ablauf der Bestandsschutzregelung unterliegen auch Alt-Arbeitsstätten den Vorgaben der ArbStättV.
- Ausnahmen von Vorschriften können auf Antrag des Arbeitgebers zugelassen werden.
- Verstöße gegen Arbeitsstättenverordnung können mit Bußgeldern geahndet werden.
- Wichtige Vorschriften für Planung von Rettungswachen:
- Arbeitsstättenverordnung
- Technische Regeln für Arbeitsstätten
- Technische Regeln für Gefahrstoffe
- DGUV Regelungen
- DIN Normen (z. B. DIN 13049).

Ursprung:

Herzogtum Lauenburg

Link: https://herzogtum-direkt.de/index.php/2025/04/01/neue-rettungswache-fuer-schwarzenbek/

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Erstellt am: 2025-04-01 12:07:15

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Herzogtum Lauenburg