Heute ist der 10.04.2025
Datum: 10.04.2025 - Source 1 (https://www.nwzonline.de/cloppenburg-kreis/geschwindigkeitskontrollen-im-kreis-cloppenburg-128-km-h-in-50er-zone-auf-kellerhoeher-strasse-geblitzt_a_4,2,233523834.html):
- Polizei führte umfassende Verkehrskontrollen im Landkreis Cloppenburg durch.
- 27 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
- Schwerpunkte der Kontrollen: Geschwindigkeit und Fahrtüchtigkeit.
- 14 Verstöße wegen überhöhter Geschwindigkeit.
- 6 Verstöße wegen mangelhafter Beleuchtung an Fahrrädern.
- 7 sonstige Verstöße (Mobiltelefonbenutzung, Sicherheitsgurt nicht angelegt).
- Auf der Kellerhöher Straße in einer 50er-Zone wurden 7 Verstöße festgestellt.
- 26-jähriger Autofahrer aus Garrel wurde mit 128 km/h geblitzt (nach Toleranzabzug).
- 43-jähriger Autofahrer aus Schwerte wurde mit 98 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen.
- 42-jähriger Autofahrer aus Garrel hatte einen Atemalkoholwert von 1,79 Promille; Führerschein sichergestellt, Blutprobenentnahme angeordnet.
- Bei einer Kontrolle im Bereich der Diskothek Bel Air wurden zwischen 0 und 4 Uhr keine nennenswerten Verstöße festgestellt.
- Polizei plant Wiederholung der Schwerpunktkontrollen.
Source 2 (https://www.derbussgeldkatalog.org/glossar/paragraph-49-StVO/):
- Paragraph 49 StVO behandelt Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
- Er beschreibt Verstöße gegen die Vorschriften der StVO und deren rechtliche Konsequenzen.
- Zu den Verstößen gehören:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstöße
- Überfahren von Stoppschildern
- Der Paragraph verweist auf den Bußgeldkatalog, der Sanktionen für Verkehrsverstöße festlegt.
- Ahndung von Verstößen:
- Bußgelder
- Punkte im Fahreignungsregister
- Fahrverbote
- Regelungen und Konsequenzen:
- Bußgelder variieren je nach Schwere des Verstoßes.
- Schwerwiegende Verstöße führen zu Punkten in Flensburg.
- Temporäre Fahrverbote bei gravierenden oder wiederholten Verstößen.
- Häufige Verstöße unter Paragraph 49 StVO:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstöße
- Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt.
- Rechtsverfahren und Einspruch:
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid innerhalb einer bestimmten Frist möglich.
- Gerichtliche Verhandlung nach Einspruch zur Prüfung der Sachlage.
- Weitere Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen möglich.
- Prävention und Aufklärung:
- Verkehrserziehung für Kinder über Regeln und Gefahren im Straßenverkehr.
- Öffentlichkeitskampagnen zur Sensibilisierung für Verkehrsregeln.
- Regelmäßige Verkehrskontrollen durch die Polizei zur Prävention und Ahndung.
- Paragraph 49 StVO ist wichtig für die Regelung der Ahndung von Verkehrsverstößen.
- Einhaltung der Verkehrsregeln und Präventionsmaßnahmen erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr.
- Laut einer Studie sind 56% aller Messungen fehlerhaft (Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013).
Source 3 (https://www.derbussgeldkatalog.org/glossar/paragraph-24-StVG/):
- Paragraph 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) behandelt Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
- Er bildet die rechtliche Grundlage für die Ahndung von Verkehrsverstößen, die nicht als Straftaten gelten.
- Zu den Ordnungswidrigkeiten zählen:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Parkverstöße
- Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt
- Der Paragraph verweist auf den Bußgeldkatalog, der Strafen für verschiedene Ordnungswidrigkeiten festlegt.
- Bei geringfügigen Verstößen kann eine Verwarnung ausgesprochen werden, oft verbunden mit einem geringen Bußgeld.
- Konsequenzen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten:
- Bußgelder, deren Höhe im Bußgeldkatalog definiert ist.
- Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg bei schwereren Verstößen.
- Fahrverbot bei gravierenden Verstößen, wie erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkohol am Steuer.
- Rechtliche Möglichkeiten gegen Maßnahmen aus Paragraph 24 StVG:
- Einspruch gegen den Bußgeldbescheid innerhalb einer bestimmten Frist.
- Gerichtliche Verhandlung nach einem Einspruch zur Prüfung der Sachlage.
- Weitere Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Gerichte zur Überprüfung.
- Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten:
- Verkehrserziehung für Kinder über Regeln und Gefahren im Straßenverkehr.
- Öffentlichkeitskampagnen zur Sensibilisierung für Verkehrsregeln.
- Regelmäßige Verkehrskontrollen durch die Polizei zur Prävention und Ahndung.
- Paragraph 24 StVG ist zentral für die Regelung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
- Laut einer Studie sind 56% aller Messungen fehlerhaft (Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013).