Grafschaft Bentheim

Heute ist der 4.04.2025

Datum: 4.04.2025 - Source 1 (https://www.news.de/auto/856916523/mobile-blitzer-radarkontrolle-in-bad-bentheim-aktuell-in-holt-und-haar-wo-wird-heute-am-dienstag-01-04-2025-geblitzt/1/):
- In Bad Bentheim wird aktuell an einem Standort geblitzt.
- Die Polizei in Niedersachsen überwacht den Straßenverkehr kontinuierlich.
- Temporäre Geschwindigkeitsmessungen sind im gesamten Stadtgebiet von Bad Bentheim möglich.
- Seit dem 01.04.2025 um 17:53 Uhr ist eine mobile Radarfalle in der Baumwollstraße (PLZ 48455 in Holt und Haar) gemeldet.
- In der Baumwollstraße gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h.
- Der Blitzerstandort wurde bisher nicht bestätigt (Stand: 01.04.2025, 19:58 Uhr).
- In Deutschland regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen.
- Der Bußgeldkatalog bietet eine Übersicht der Strafen bei Geschwindigkeits-, Ampel- und Abstandsverstößen.
- Geräte mit Warnfunktion vor Blitzern in Echtzeit sind in Deutschland verboten.
- Es ist untersagt, technische Geräte zu betreiben oder mitzuführen, die Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzeigen oder stören.
- Smartphones müssen nicht ausgeschaltet werden, aber Warn-Funktionen in Navigations-Apps müssen deaktiviert sein.
- Blitzerwarnungen im Radio sind erlaubt.

Source 2 (https://www.verkehrslage.de/Niedersachsen/mobile+Blitzer):
- Aktuell keine Meldungen zu Gefahrentypen.
- Straßenbaustelle: Bereich einer Verkehrsfläche, der vorübergehend für Arbeiten abgesperrt wird.
- Rutschgefahr: Winterglätte oder Glatteis entsteht durch Eisschicht oder andere Gleitschichten auf dem Boden.
- Feste Blitzer: Stationäre Anlagen, auch Starenkasten oder Radarfallen genannt; eine Bauform sind Radarsäulen.
- Stau: Stark stockender oder zum Stillstand gekommener Verkehrsfluss auf einer Straße.
- Schlechte Sicht: Einschränkung der Sichtweite, häufige Ursache für Autounfälle.
- Mobile Blitzer: Zusätzliche Kontrollen, wenn stationäre Anlagen bei ortskundigen Verkehrsteilnehmern weniger abschreckend wirken.
- Unfälle: Schadensereignisse mit ursächlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr.
- Hindernisse: Gegenstände auf der Fahrbahn (z.B. Reifen, Autoteile, Steine) stellen bei höheren Geschwindigkeiten ein Gefährdungspotential dar.
- Geisterfahrer: Falschfahrer, die entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Straßen mit geteilten Richtungsfahrbahnen fahren.

Source 3 (https://www.bussgeldkatalog.org/):
- Der Bußgeldkatalog 2025 sieht ein Punktesystem vor, bei dem maximal 3 Punkte für Verstöße vergeben werden.
- Ab 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
- Punkte können durch freiwillige Fahreignungsseminare abgebaut werden, solange weniger als 6 Punkte vorhanden sind.
- Punkte verfallen nach bestimmten Fristen, abhängig von der Schwere des Verstoßes:
- 1 Punkt: 2,5 Jahre
- 2 Punkte: 5 Jahre
- 3 Punkte: 10 Jahre
- Verkehrssünder erhalten Punkte nur für Verstöße, die eine Sicherheitsgefährdung darstellen.
- Punktverteilung:
- 1 Punkt für schwere Verstöße (z.B. Handy am Steuer, einfacher Vorfahrtsverstoß).
- 2 Punkte für sehr schwere Verstöße (z.B. Rotlichtverstoß mit Gefährdung).
- 3 Punkte für schwere Straftaten (z.B. Alkohol/Drogen am Steuer, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).
- Maßnahmen bei Punktestand:
- 1-3 Punkte: Vormerkung
- 4-5 Punkte: Ermahnung und Information über Fahreignungssystem
- 6-7 Punkte: Verwarnung und Hinweis auf Fahreignungsseminar
- 8 Punkte: Führerschein-Entzug
- Beispiele für Verstöße mit 1 Punkt:
- Handy am Steuer: 100 Euro
- Verstoß gegen Winterreifenpflicht: 60 Euro
- Falsches Verhalten an Schulbussen: 60-70 Euro
- Verstöße ohne Punkte, nur Bußgelder:
- Einfahrt in Umweltzone ohne Plakette: 100 Euro
- Fehlendes Kennzeichen: 60 Euro
- Warnwestenpflicht seit 1. Juli 2014: Mindestens eine Warnweste im Fahrzeug, die der ISO-Norm 20471 entspricht.
- Häufigste Verkehrsverstöße:
1. Falsches Parken und Halten
2. Geschwindigkeitsübertretungen
3. Vorfahrt missachtet
4. Zu geringer Sicherheitsabstand
5. Falscher/illegaler Überholvorgang
- Alkoholfahrten: 2-3 Punkte, mindestens 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
- Bußgeldkatalog enthält alle Tatbestände mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten.
- Es gibt spezielle Bußgeldkataloge für verschiedene Verkehrsverstöße (z.B. Geschwindigkeit, Alkohol/Drogen, Überholen).
- Bußgeldrechner verfügbar, um Sanktionen für Verkehrsverstöße zu ermitteln.

Ursprung:

Grafschaft Bentheim

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Erstellt am: 2025-04-01 20:35:16

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