Bremen

Heute ist der 4.04.2025

Datum: 4.04.2025 - Source 1 (https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/wohnungsmarkt-private-haushalte-trotzen-in-bremen-der-baukrise-doc800pawtbfk81ix0ux6nb):
- Private Haushalte tragen verstärkt zur Schaffung von Wohnraum in Bremen bei.
- Im Jahr 2023 entfielen fast ein Drittel aller genehmigten Wohnungen auf private Bauherren.
- Diese Informationen stammen aus der Senatsantwort auf eine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion.
- Die CDU interessierte sich insbesondere für privates Wohneigentum in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern.
- 2024 wurden 300 Wohnungen für private Haushalte genehmigt, ein Rekordwert seit 2017.
- Im Jahr 2023 wurden 172 Wohnungen genehmigt, in den Jahren davor zwischen 230 und 290.
- Wohnungsunternehmen verzeichneten 2024 einen Rückgang der genehmigten Wohnungen auf 496 (2023: 520, 2021: 1063).
- Bremen hat 2024 insgesamt mehr Wohnungen genehmigt als 2023, hauptsächlich aufgrund der privaten Bauherren.
- Der Anteil privater Bauherren an den genehmigten Wohnungen stieg auf etwa jede dritte Wohnung.
- Unternehmen außerhalb der Wohnungsunternehmen genehmigten 141 Wohnungen in 2024, eine Verdreifachung gegenüber 2023.
- Der Anteil öffentlicher Bauherren bleibt niedrig (ca. 4%).
- Gewoba und Brebau hatten im vergangenen Jahr jeweils nur vier genehmigte Wohneinheiten.
- Abschließende Zahlen für die fertiggestellten Wohnungen in 2024 werden erst im Mai vorliegen.
- Die CDU-Anfrage fokussiert sich auf die Wohneigentumsbildung.
- 2024 wurden Genehmigungen für 144 Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern erteilt, was 15% der insgesamt 979 genehmigten Wohnungen entspricht.
- Der durchschnittliche Anteil von Ein- und Zweifamilienhäusern in den Jahren 2018 bis 2024 lag bei 18,5%.
- In Bremen gibt es bereits einen hohen Bestand an Ein- und Zweifamilienhäusern (78% der Wohngebäude).
- Jede dritte Wohnung befindet sich in einem Ein- oder Zweifamilienhaus.
- Der Senat kündigt ein Eigentumsförderungsprogramm an, um den Erwerb von Neubauten und die Modernisierung bestehender Gebäude für Familien zu fördern.

Source 2 (https://bau.bremen.de/bau/planen-bauen/antraege-formulare-3555):
- Bauanträge können ab 09.2023 bis 30.06.2024 eingereicht werden.
- Bauanträge ab 01.07.2024 sind ebenfalls verfügbar.
- Inhaltsverzeichnis für das Baugenehmigungsverfahren ist vorhanden.
- Mehrzweckformular für Genehmigungsfreistellung nach § 62 BremLBO.
- Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 63 BremLBO.
- Antrag auf Baugenehmigung im umfänglichen Verfahren nach § 64 BremLBO.
- Bauantrag für Werbeanlagen ab 09.2023 verfügbar.
- Antrag auf Genehmigung/Errichtung einer Werbeanlage nach § 64 BremLBO.
- Gaststättenfreisitz-Antrag ab 09.2023 verfügbar.
- Antrag auf Genehmigung/Änderung eines Freisitzes vor Gaststättenbetrieben.
- Antrag nach § 173 BauGB - Erhaltungssatzung ab 09.2023 verfügbar.
- Hinweis: Antrag für Vorhaben in Erhaltungssatzungsgebieten.
- Anlage Mobilitätsnachweis nach MobBauOG HB erforderlich.
- Angaben zur Erfüllung des Mobilitätsbedarfs nach § 9 Absatz 5 Nr. 3 BremBauVorlV.
- Anlage Baunebenrecht ab 09.2023 erforderlich.
- Angaben zu anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften müssen eingereicht werden.
- Ab 01.01.2023 wird die Baumbestandserklärung im Bauantrag abgefragt.
- Anlage Betriebsbeschreibung erforderlich für gewerbliche Anlagen.
- Veranstaltungsanzeige für Durchführung von Veranstaltungen erforderlich.
- Tragwerksplanererklärung nach § 66 Abs. 2 BremLBO notwendig.
- Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften nach § 67 Abs. 1 BremLBO.
- Nachbarliche Zustimmung nach § 70 BremLBO erforderlich.
- Vorklärung Kampfmittel zur Geeignetheit des Baugrundstücks durch den Kampfmittelräumdienst.
- Vorklärung Altlasten/Bodenschutz zur Geeignetheit des Baugrundstücks durch zuständige Stelle.
- Bauzustandsanzeige zur Anzeige des Baubeginns nach § 72 Abs. 5 BremLBO.
- Mitteilung des Bauherrenwechsels nach § 53 Abs. 1 Satz 4 BremLBO.
- Antrag auf Vorkaufsrechtverzicht erforderlich für Eigentumsübergang, beantragt durch Notar.

Source 3 (https://www.statistik.bremen.de/themen/bautaetigkeit-und-wohnungswesen-45081):
- Statistiken der Bautätigkeit dienen der Beurteilung der konjunkturellen Lage auf dem Immobilienmarkt.
- Erhebungen sind wichtig für gesetzgebende Körperschaften, Bundes- und Landesregierungen, Bau- und Handwerksverbände sowie Kammern.
- Grundlage für Entscheidungen in der Wirtschaftspolitik, insbesondere der Baupolitik.
- Verfügbare Statistiken:
- Statistik der Baugenehmigungen
- Statistik der Baufertigstellungen
- Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes
- Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden:
- Wohngebäude: mindestens 50% Wohnfläche
- Nichtwohngebäude: über 50% Nichtwohnfläche

**Statistik der Baugenehmigungen:**
- Erfasst genehmigungspflichtige Baumaßnahmen.
- Erhebungsgegenstand: Gebäude.
- Erhebungsprogramm umfasst:
- wirtschaftssystematische Zuordnung des Bauherrn
- Art des Gebäudes und Bautätigkeit
- Größe des Bauwerks
- Heizungsart und Heizenergie
- veranschlagte Baukosten
- seit 2012: Warmwasserbereitung, Lüftung/Kühlung, EEWärmeG
- Ergebnisse werden monatlich veröffentlicht.
- Berichtszeitraum: Monat der Baugenehmigung.
- Vollerhebung, Daten aus Verwaltungsunterlagen der Bauaufsichtsbehörden und von Bauherren.

**Statistik der Baufertigstellungen:**
- Erfasst alle fertiggestellten Baumaßnahmen.
- Erhebungsgegenstand: Gebäude.
- Erhebungsprogramm ähnlich wie bei Baugenehmigungen.
- Ergebnisse werden jährlich veröffentlicht.
- Daten aus Verwaltungsunterlagen der Bauaufsichtsbehörden und von Bauherren.

**Statistik des Bauabgangs und Bauüberhangs:**
- Bauabgang: Gebäude, die durch ordnungsbehördliche Maßnahmen, Schadensfälle oder Abbruch der Nutzung entzogen werden.
- Bauüberhang: genehmigte, aber noch nicht fertiggestellte Baumaßnahmen.
- Ergebnisse sind relevant für die Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes.
- Beide Statistiken sind Vollerhebungen, Daten aus Verwaltungsunterlagen und von Eigentümern/Bauherren.

**Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes:**
- Ergestellt anhand eines Rechenmodells und vorliegender Statistiken.
- Grundlage: Gebäude- und Wohnungszählung, zuletzt im Zensus 2011 ermittelt.
- Bestandsdaten werden zum 31.12. des Berichtsjahres berechnet.

**Rechtsgrundlagen:**
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
- Hochbaustatistikgesetz (HBauStatG)
- Landesbauordnungen der Länder
- Verordnung (EG) Nr. 1165/98 über Konjunkturstatistiken

- Detaillierte Informationen zur Methodik in Qualitätsberichten dokumentiert.
- Weitere Datenquellen: Interaktiver Neubauatlas, Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Ursprung:

Bremen

Link: https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/wohnungsmarkt-private-haushalte-trotzen-in-bremen-der-baukrise-doc800pawtbfk81ix0ux6nb

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Erstellt am: 2025-04-02 05:13:43

Autor:

Bremen