Heute ist der 4.04.2025
Datum: 4.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Bomben-Evakuierung-in-Osnabrueck-Bahnhof-am-Sonntag-gesperrt,bombe4324.html):
- Geplante Evakuierung im Lokviertel Osnabrück am Sonntag, 02.04.2025, zur Untersuchung möglicher Blindgänger.
- Auswirkungen auf den Zugverkehr:
- Hauptbahnhof Osnabrück von 7 Uhr bis voraussichtlich 21 Uhr gesperrt.
- Regionalzüge halten vor Osnabrück, Fernzüge werden umgeleitet.
- Zugausfälle und Verspätungen im Fern- und Nahverkehr.
- Ersatzverkehr mit Bussen im Nahverkehr.
- Änderungen im Regionalverkehr:
- RE 9 (Osnabrück - Bremen - Bremerhaven): Züge enden und beginnen vorzeitig in Bohmte, Ersatzverkehr zwischen Bohmte und Hasbergen.
- RE 62 (Löhne - Osnabrück - Rheine): Züge fallen den gesamten Tag aus.
- Änderungen im Fernverkehr:
- IC Berlin - Hannover - Osnabrück - Münster/Bad Bentheim - Amsterdam: Zug fällt aus.
- IC Kiel - Hamburg - Köln - Frankfurt (Main) Flughafen - Mannheim - Stuttgart - München: voraussichtlich 45 Minuten verspätet, kein Halt in Osnabrück, Bremen, Münster.
- ICE/IC Westerland/Stralsund - Hamburg - Bremen - Essen/Dortmund - Köln - Aachen/Frankfurt - Nürnberg - Passau/München: voraussichtlich 45 Minuten verspätet, kein Halt in Osnabrück, Bremen, Münster.
- ICE/EC Ostseebad Binz/Hamburg/Berlin - Düsseldorf - Köln - Frankfurt - Mannheim - Basel - Zürich/Interlaken Ost: voraussichtlich 45 Minuten verspätet, kein Halt in Osnabrück, Bremen, Münster.
- Evakuierung betrifft 15.400 Anwohner, darunter zwei Krankenhäuser und vier Pflegeheime.
- Notunterkunft in einer Gesamtschule.
- Verdachtsfälle bei Bauarbeiten entdeckt; im Februar wurde eine Weltkriegsbombe im Lokviertel entschärft.
- Stadt rechnet mit weiteren Verdachtsfällen während der Bauarbeiten auf dem Gelände des früheren Güterbahnhofs.
- Kampfmittelbeseitigungsdienst musste 2024 häufiger ausrücken als 2023.
Source 2 (https://informiert.osnabrueck.de/de/aktuelles/bomben-blindgaenger-im-stadtteil-fledder-unschaedlich-gemacht/):
- Am Freitag, 14. Februar 2025, wurde ein Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg im Osnabrücker Stadtteil Fledder entschärft.
- Der britische 250-Kilogramm-Sprengkörper wurde bei Bauarbeiten im künftigen Lokviertel entdeckt.
- Experten des Niedersächsischen Kampfmittelbeseitigungsdienstes entschieden sich aufgrund des schlechten Zustands des Aufschlagzünders für eine sofortige Entschärfung.
- Etwa 14.000 Menschen mussten bis 14 Uhr ohne lange Vorwarnung ihre Wohnungen und Häuser verlassen.
- Einige Anwohner widersetzten sich der Räumungsanordnung, was die Evakuierung verzögerte.
- Ein Evakuierungszentrum wurde in der Gesamtschule Schinkel eingerichtet.
- Die Entschärfung begann um kurz vor 19 Uhr und wurde erfolgreich mit einem Hochdruckwasserstrahl durchgeführt.
- Die Evakuierung wurde um 23:11 Uhr aufgehoben.
- Oberbürgermeisterin Katharina Pötter dankte den Einsatzkräften und den Bürgern für ihre Kooperation.
- Sie betonte die Wichtigkeit der Sicherheit der Sprengmeister und der Bevölkerung.
- Am Sonntag, 16. Februar 2025, steht eine weitere Evakuierung im Umfeld des künftigen Lokviertels an, um vier weitere Blindgänger zu entschärfen.
- Betroffen sind etwa 7200 Haushalte in den Stadtteilen Fledder, Schinkel und Innenstadt, was etwa 11.800 Menschen betrifft.
- Die Polizei berichtete von vereinzelt widerspenstigen Personen, die ihre Wohnungen nicht verlassen wollten, was teilweise gewaltsame Türöffnungen durch die Feuerwehr erforderte.
- Der Einsatz verlief ansonsten ohne größere Vorkommnisse.
Source 3 (https://kmdb.info/geschichte/):
- Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden militärische und staatliche Organisationen zur Kampfmittelbeseitigung aufgelöst.
- Kampfmittelbeseitigung wurde zunächst von alliierten Besatzungsmächten und später von Bundesländern ab ca. 1950 durchgeführt.
- Jedes Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland hat einen eigenen Kampfmittelräumdienst; in der DDR gab es einen staatlichen Munitionsbergungsdienst.
- Zivile Kampfmittelbeseitigung dient der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, daher gibt es in jedem Bundesland eine „Kampfmittelverordnung“.
- Kampfmittel werden definiert als gewahrsamslos gewordene, zur Kriegsführung bestimmte Gegenstände und Stoffe militärischer Herkunft.
- Kampfmittel können chemische Stoffe, Explosivstoffe oder Kriegswaffen sein.
- Vernichtung überzähliger Munition zählt nicht zur Kampfmittelbeseitigung.
- Kampfmittelbeseitigung umfasst mehr als nur die Entschärfung von Bombenblindgängern.
- Historische Erkundung ist notwendig, um Hinweise auf Kampfmittelbelastungen zu finden, basierend auf Archivalien und Luftbildern.
- Bei Gefährdungsabschätzung wird ein Räumkonzept erstellt, das verschiedene Parameter berücksichtigt.
- Kampfmittelräumung erfolgt durch Sondierung mit geophysikalischen Detektoren.
- Anomalien im Erdmagnetfeld oder Boden werden identifiziert und geborgen.
- Nicht handhabungsfähige Kampfmittel müssen entschärft oder gesprengt werden.
- Geborgene Kampfmittel werden in ein Zwischenlager transportiert, dort zerlegt und vernichtet.
- Vernichtung erfolgt durch gezielte Sprengungen oder thermische Vernichtung.
- Schritte der Kampfmittelbeseitigung werden zwischen staatlichen Diensten und privaten Fachfirmen aufgeteilt.
- Finanzierung teilt sich zwischen Grundstückseigentümer, Bundesland und Bund.
- Oberfinanzdirektion Niedersachsen ist die Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung.
- Aufgaben der Leitstelle umfassen baufachliche Beratung, Entwicklung von Datenerfassungskonzepten und Qualitätsmanagement.