Heute ist der 4.04.2025
Datum: 4.04.2025 - Source 1 (https://www.news.de/lokales/858498605/polizei-news-aktuell-aus-cloppenburg-vechta-am-02-04-2025-verstoss-gegen-das-betaeubungsmittelgesetz-heute/1/):
- **Auffahrunfall in Langförden**:
- Datum: 01.04.2025, Uhrzeit: 14:30 Uhr
- Ort: Hauptstraße / Ecke Oldenburger Straße
- Beteiligte: 31-jähriger PKW-Fahrer aus Vechta, zwei Insassen (49 Jahre, weiblich; 5 Jahre, männlich)
- LKW-Fahrer: 57 Jahre, aus Visbek
- Unfallhergang: PKW musste verkehrsbedingt anhalten, LKW fuhr auf
- Verletzte: drei PKW-Insassen leicht verletzt
- Sachschaden: ca. 1500 EUR
- **Feuerwehreinsatz in Vechta**:
- Datum: 01.04.2025, Uhrzeit: 09:03 Uhr
- Ort: Mühlendamm
- Ursache: Defekt an Heizungsanlage
- Einsatzkräfte: ca. 30 von Freiwilligen Feuerwehren aus Vechta und Langförden
- Kein Feuer gelöscht
- **Entblößung in Lohne**:
- Datum: 01.04.2025, Uhrzeit: 13:25 Uhr
- Ort: Bahnhofstraße
- Täter: 23-jähriger Mann aus Lohne
- Handlung: Entblößung vor Passantinnen auf Fahrrad
- Fahrrad: zuvor entwendet
- Maßnahmen: Polizeikontrolle, mehrere Strafverfahren
- **Verkehrsunfall in Lohne**:
- Datum: 01.04.2025
- Beteiligte: 18-jährige PKW-Führerin aus Essen (Oldb), zwei Insassen (18 Jahre, weiblich; 19 Jahre, männlich), 25-jährige PKW-Führerin aus Lohne
- Unfallhergang: Essenerin überholte und übersah abbiegenden PKW
- Verletzte: drei Insassen des Essener Fahrzeugs leicht verletzt, Lohnerin unverletzt
- Sachschaden: ca. 10.000 EUR
- **Fahren unter Einfluss berauschender Mittel in Steinfeld**:
- Datum: 01.04.2025, Uhrzeit: 23:45 Uhr
- Kontrollierter: 28-jähriger PKW-Führer ohne deutschen Wohnsitz
- Drogenvortest: positiv auf Kokain und Amphetamine
- Maßnahmen: Blutprobenentnahme, Weiterfahrt untersagt
- **Zweiter Drogenfall in Steinfeld**:
- Datum: 02.04.2025
- Kontrollierter: weiterer PKW-Führer ohne deutschen Wohnsitz
- Drogenvortest: positiv auf THC und Amphetamine
- Maßnahmen: Blutprobe entnommen, Weiterfahrt untersagt
- **Sachbeschädigung in Damme**:
- Datum: 01.04.2025, Uhrzeit: zwischen 17:25 Uhr und 18:15 Uhr
- Ort: Schotterparkplatz an der Großen Straße
- Tat: Unbekannte Täter zerkratzten PKW
- Hinweise: Polizei Damme unter 05491/999360
- **Dieseldiebstahl in Neuenkirchen-Vörden**:
- Zeitraum: Nacht von 31.03.2025 auf 01.04.2025
- Ort: Parkplatz an der Straße Hörster Heide
- Tat: Unbekannte Täter entwendeten Diesel-Kraftstoff aus LKW
- Hinweise: Polizei Neuenkirchen-Vörden unter 05493/913560
Source 2 (https://www.unfallundwasnun.de/alkohol-und-drogen-beim-verkehrsunfall/):
- Nachweis von Alkohol oder Drogen bei Verkehrsunfällen kann Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft einleiten.
- Annahme, dass Unfallbeteiligter den Unfall verursacht hat, wenn Alkohol oder Drogen nachgewiesen werden.
- Mögliche Folgen: Regress der Haftpflichtversicherung, Erstattung von Schadensersatz bis zu 5.000 € (10.000 € in besonderen Fällen).
- Führerschein-Inhaber können Probleme mit der Fahrerlaubnis-Behörde bekommen (z.B. Teilnahme an Aufbauseminar).
- § 315c StGB: Gefährdung des Straßenverkehrs – Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
- § 316 StGB: Trunkenheit im Verkehr – Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
- Bei Verurteilung nach § 315c oder 316 StGB werden 3 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.
- Fahruntüchtigkeit muss nachgewiesen werden, um eine Strafe zu rechtfertigen.
- Definition „Fahrzeug“ umfasst alle Arten von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern.
- „Infolge“ und „dadurch“ müssen eine direkte Verbindung zur Fahruntüchtigkeit aufweisen.
- Berauschende Mittel umfassen Cannabis, Amphetamin, MDMA, Chrystal Meth, Kokain, Morphin, Heroin.
- Für Drogen gibt es keine Grenzwerte wie für Alkohol; Bußgeldverfahren bei Nachweis unabhängig von Konzentration.
- Geldbußen für Drogen: 500 € bis 1.500 €, Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten, 2 Punkte im Fahreignungsregister.
- Fahruntüchtigkeit durch Alkohol:
- BAK unter 0,3 ‰: keine Fahruntüchtigkeit.
- BAK 0,3 ‰ bis unter 1,1 ‰: relative Fahruntüchtigkeit, zusätzliche Anzeichen erforderlich.
- BAK ab 1,1 ‰: absolute Fahruntüchtigkeit, keine weiteren Anzeichen nötig.
- Für Fahrradfahrer gilt eine BAK-Grenze von 1,6 ‰.
- Bei Drogen: keine Grenzwerte, zusätzliche Anzeichen für Fahruntüchtigkeit erforderlich.
- Fremde Sachen über 1.300 € gelten als bedeutend, unter 1.100 € nicht.
- „Gefährdet“ bedeutet, dass Leib, Leben oder Sachen in Gefahr waren, ohne dass es zu tatsächlichen Schäden kommen muss.
- Alkohol-Grenzwerte für Bußgeldverfahren:
- BAK unter 0,5 ‰: keine Bußgeldgefahr.
- BAK 0,5 ‰ bis unter 1,1 ‰: Bußgeld, Fahrverbot, 3 Punkte.
- BAK ab 1,1 ‰: Einleitung eines Strafverfahrens.
- Für Fahrradfahrer gilt bei BAK ab 1,6 ‰ dasselbe wie für Kfz-Fahrer.
Source 3 (https://www.adac.de/gesundheit/gesund-unterwegs/strasse/drogen-im-strassenverkehr/):
- Drogenkonsum und Autofahren gefährden die Sicherheit im Straßenverkehr.
- Strafen bei Nachweis von Drogen (Cannabis, Kokain, Heroin, LSD) im Blut:
- Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
- Keine Toleranz: Bereits kleinste Mengen im Blut sind verboten.
- Cannabis ist unter bestimmten Bedingungen legal, jedoch bleibt das Fahren unter Einfluss verboten.
- Drogen können Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen.
- Kombination von Drogen und Alkohol erhöht das Risiko.
- Nachweis von Drogen im Blut oder Urin kann auf Besitz und Erwerb hindeuten.
- Cannabisgesetz erlaubt Eigenanbau und Konsum unter bestimmten Bedingungen.
- Grenzwert für THC im Blutserum:
- Ab 22.8.2024: 3,5 ng/ml für Erwachsene.
- Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren: 1 ng/ml (absolutes Verbot).
- Drogenfahrt mit Ausfallerscheinungen wird als Straftat gewertet.
- Strafen bei Drogenfahrt:
- Bußgeld für Ersttäter: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
- Wiederholungstäter: 1000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
- Mehrere Drogenfahrten: 1500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
- Drogenfahrt ohne Folgen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
- Drogenfahrt mit Gefährdung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
- Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens zehn Monate bei Straftaten.
- Kosten für Drogenfahrt (inkl. Anwalts- und Verfahrenskosten): ca. 5000 bis 7000 Euro.
- Zivilrechtliche Folgen: Mithaftung bei Unfällen, Regress durch Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Drogen können auf verschiedene Weise eingenommen werden und wirken toxisch.
- Nachweiszeiten für Drogen variieren je nach Konsumverhalten und Testverfahren.
- ADAC fordert verstärkte Aufklärung und Kontrollen im Straßenverkehr.
- MPU erforderlich nach Entzug der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums.