Heute ist der 4.04.2025
Datum: 4.04.2025 - Source 1 (https://www.ln-online.de/lokales/stormarn/bargteheide-mann-blockiert-verkehr-auf-rathausstrasse-polizei-sucht-geschaedigte-CUK7VM546FDFXKBOK7OSDOO5ZI.html):
- Ein 44-jähriger Mann blockierte am Dienstagabend mehrfach die Straße in Bargteheide.
- Der Vorfall ereignete sich gegen 20.20 Uhr in der Rathausstraße auf Höhe des Penny-Marktes.
- Der Mann überquerte die Straße ohne Rücksicht auf den Verkehr und legte sich sogar auf die Fahrbahn.
- Die Polizei wurde alarmiert, nachdem es bereits zu gefährlichen Situationen gekommen war.
- Polizisten forderten den Mann auf, die Fahrbahn zu verlassen, jedoch ignorierte er die Ansprache und lief erneut auf die Straße.
- Aufgrund seiner Uneinsichtigkeit und der Gefährlichkeit seines Handelns wurde der Mann ins Polizeigewahrsam genommen.
- Die Polizei hat ein Strafverfahren eingeleitet und sucht Geschädigte, die wegen des Mannes scharf bremsen mussten.
- Hinweise können unter der Telefonnummer 04532/7071-0 an die Polizei gegeben werden.
Source 2 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43735/6004265):
- Datum: 01. April 2025
- Ort: Bargteheide, Rathausstraße, in Höhe des Penny-Marktes
- Zeit: Gegen 20:20 Uhr
- Vorfall: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Beschreibung:
- Eine Person überquerte mehrfach die Straße ohne ersichtlichen Grund und ohne Rücksicht auf den Verkehr.
- Der Mann legte sich auf die Fahrbahn und verhinderte so das Weiterfahren von Fahrzeugen.
- Es kam zu gefährlichen Verkehrssituationen, jedoch gab es bisher keinen Unfall.
- Polizei: Beamte der Polizeistation Bargteheide vor Ort
- Trafen auf einen 44-jährigen, ortsbekannten Ammersbeker.
- Der Mann wurde aufgefordert, sein Verhalten zu unterlassen, ignorierte dies jedoch und lief erneut auf die Straße.
- Aufgrund seiner Uneinsichtigkeit wurde er ins Polizeigewahrsam genommen.
- Ermittlungen:
- Strafverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.
- Polizei sucht Geschädigte, die ausweichen oder eine Gefahrenbremsung vornehmen mussten.
- Hinweise können unter der Telefonnummer 04532/7071-0 gegeben werden.
Source 3 (https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html):
- Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt durch:
1. Zerstörung, Beschädigung oder Beseitigung von Anlagen oder Fahrzeugen
2. Bereitung von Hindernissen
3. Ähnliche, gefährliche Eingriffe
- Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen oder fremden Sachen von bedeutendem Wert
- Strafe: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
- Versuch ist strafbar
- Bei Handeln unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3:
- Strafe: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren
- In minder schweren Fällen: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
- Fahrlässige Gefährdung in den Fällen des Absatzes 1:
- Strafe: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
- Fahrlässiges Handeln und fahrlässige Gefährdung in den Fällen des Absatzes 1:
- Strafe: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe