Pinneberg

Heute ist der 4.04.2025

Datum: 4.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Elmshorn-Trick-Dieb-auf-frischer-Tat-ertappt,regionnorderstedtnews2638.html):
- 39-jähriger Mann wurde am 1. April 2025 in Elmshorn (Kreis Pinneberg) festgenommen.
- Festnahme erfolgte durch das Hamburger Landeskriminalamt, als er Kupferdachrinnen von drei Wohnhäusern abschraubte.
- Zuvor versuchte er, in Kummerfeld und Elmshorn in Häuser einzudringen, indem er älteren Hausbesitzern erzählte, dass die Drohne seines Sohnes auf das Dach gefallen sei.
- Bei den Einbruchsversuchen in Kummerfeld und Elmshorn gelang ihm kein Erfolg.
- Im März 2025 hatte er jedoch in Hamburg Erfolg und erlangte Zutritt zu Häusern in Eidelstedt und Stellingen.
- In einem Fall konnte er durch Ablenkung Bargeld in unbekannter Höhe erbeuten.
- Nach der Festnahme in Elmshorn durchsuchte die Polizei mehrere Wohnanschriften, ein Hotelzimmer und sein Auto.
- Dabei wurde weiteres mutmaßliches Diebesgut und Tatwerkzeug gefunden.
- Es wird ermittelt, ob der Mann auch für weitere Straftaten verantwortlich ist.

Source 2 (https://www.kanzlei-hennemann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=157:news22&catid=27:kurznotiert&Itemid=46):
- Im November 2012 wurden Kupferdachrinnen von einem Gebäude in Norddeutschland gestohlen.
- Die betroffenen Mandanten hatten seit Juli 2009 eine Gebäudeversicherung bei der Landschaftlichen Brandkasse Hannover (VGH).
- Der Versicherungsvertrag beinhaltete Schutz gegen Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenem Zubehör.
- VGH lehnte am 12.12.2012 den Schaden ab mit der Begründung, dass der notwendige Versicherungsschutz nicht bestanden habe.
- Die VGH gab keine detaillierte Begründung für die Ablehnung und informierte die Mandanten nur mündlich über eine angebliche Umstellung des Versicherungsvertrages.
- Die Mandanten waren über den angeblichen Neuabschluss mit schlechteren Bedingungen nicht informiert.
- Die Mandanten beauftragten die Hennemann Rechtsanwälte erst Mitte Dezember 2015, kurz vor Verjährungseintritt am 31.12.2015.
- Die Rechtsanwälte baten die VGH um Verzicht auf die Verjährungseinrede bis zum 31.01.2016, um die Angelegenheit gründlich prüfen zu können.
- VGH lehnte den Verzicht auf die Verjährungsfristen am 19.12.2015 ab.
- Die Hennemann Rechtsanwälte reichten im Dezember 2015 eine Klage beim Amtsgericht Zeven ein, um die Verjährung zu hemmen.
- VGH verteidigte sich nicht gegen die Klage und überwies den Forderungsbetrag von 3.487,76 EUR an die Mandanten.
- Das Amtsgericht Zeven entschied, dass die VGH die gesamten Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren zu tragen hat.

Source 3 (https://www.gdv.de/gdv/statistik/einbruchdiebstahl-statistik-definition):
- Fast jeder zweite Einbruch scheitert, weil Täter zu lange brauchen, um ins Haus zu gelangen.
- Einbruchschutz sollte an den Schwachstellen des Hauses ansetzen.
- Wirksamer Einbruchschutz basiert primär auf mechanischen Lösungen, nicht auf elektronischen.
- Die meisten Einbrecher gelangen durch Eingangs- und Fenstertüren sowie normale Fenster in Häuser.
- Mechanische Sicherungen an Fenstern und Türen sind die wichtigste Maßnahme gegen Einbrüche.
- Einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sind die sinnvollste Investition in die Sicherheit.
- Ziel ist es, potenzielle Einbrecher abzuschrecken und aus dem Zuhause fernzuhalten.
- Geprüfte einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren sollten mindestens Widerstandsklasse RC 2 entsprechen.
- Fenster sollten mit einem geprüften einbruchhemmenden Fensterbeschlag und einem abschließbaren Fenstergriff ausgestattet werden.
- Ein alleiniger abschließbarer Fenstergriff bietet oft nicht ausreichenden Schutz.
- Zertifizierte Alarmanlagen sind eine sinnvolle Ergänzung zur mechanischen Sicherungstechnik.
- Die Initiative K-Einbruch bietet Informationen zur Auswahl der richtigen Alarmanlage.
- Außenbeleuchtung und Bewegungsmelder können ebenfalls Einbrecher abschrecken und zusätzlichen Schutz bieten.

Ursprung:

Pinneberg

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Erstellt am: 2025-04-02 16:33:15

Autor:

Pinneberg