Heute ist der 4.04.2025
Datum: 4.04.2025 - Source 1 (https://www.hna.de/lokales/northeim/northeim-ort47320/northeimer-gesundbrunnen-muessen-fallen-baeume-am-93658351.html):
- Baumfällarbeiten an der Bundesstraße 241 zwischen Gesundbrunnen in Northeim und Hammenstedt.
- Zeitraum der Arbeiten: 7. bis 19. April 2025 (Osterferien).
- Grund für die Fällungen: Verkehrssicherheit, da Standsicherheit der Bäume nicht mehr gegeben ist (Kontrollen durch Forstamt Moringen).
- Höhe der betroffenen Bäume: 35 bis 40 Meter.
- Ampelanlage wird eingerichtet, um den Verkehr während der Arbeiten zu regeln.
- Verkehrsbehinderungen sind möglich.
- Nach den Fällarbeiten wird ein Abstand von ca. 45 bis 50 Metern zwischen den verbleibenden Bäumen und der Fahrbahn bestehen.
Source 2 (https://www.northeim.de/startseite-details/baumfaellarbeiten-im-bereich-der-b241-zwischen-dem-gesundbrunnen-und-hammenstedt.html):
- Forstamt Moringen plant Baumfällarbeiten im Bereich der B241 zwischen Gesundbrunnen und Hammenstedt.
- Fällarbeiten sollen in den Osterferien, zwischen dem 07.04. und 19.04.2025, durchgeführt werden.
- Eine beidseitige Ampelanlage wird im Bereich der Fällarbeiten auf der B241 aufgestellt zur Sicherheit der Bürger*innen.
- Standsicherheit der Bäume ist gefährdet aufgrund deutlicher Trockenschäden im Kronenbereich.
- Fällung der Bäume ist notwendig für die Verkehrssicherheit, da die Bäume bis auf die Fahrbahn reichen würden.
- Zu fällende Bäume haben eine Länge von ca. 35-40 Metern.
- Nach den Fällarbeiten werden die verbleibenden Bäume einen Abstand von ca. 45-50 Metern zur Fahrbahn haben.
- Stadt Northeim und Forstamt Moringen bitten um Verständnis für mögliche Verzögerungen im Straßenverkehr.
Source 3 (https://www.juraforum.de/news/welche-verkehrssicherungspflicht-gilt-bei-baeumen_247559):
- Bäume sehen in ihrer natürlichen Form am schönsten aus, können jedoch in Wohngebieten nicht immer ungehindert wachsen.
- Gefahr von Verletzungen oder Sachschäden durch überhängende Zweige oder kaputte Äste.
- Baumbesitzer haben eine Verkehrssicherungspflicht, um sicherzustellen, dass niemand durch ihre Bäume zu Schaden kommt.
- Verkehrssicherungspflicht: Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen, nicht gesetzlich definiert, sondern aus der Rechtsprechung abgeleitet.
- Der Inhaber der Verkehrssicherungspflicht muss Vorkehrungen gegen Gefahren treffen, die bei normaler Benutzung auftreten können.
- Bei Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
- Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume liegt beim Grundstücksbesitzer.
- Grundstücksbesitzer muss regelmäßig den Zustand seiner Bäume prüfen, um Gefahren zu erkennen.
- Möglichkeiten zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht:
- Trennung von Personen und Gefahrenquellen (z.B. durch Zäune).
- Aufstellen von Warnschildern.
- Beseitigung von Gefahrenquellen (z.B. Fällung morsch gewordener Bäume).
- Schutz potentiell gefährdeter Personen (z.B. Bereitstellung von Schutzkleidung).
- Regelmäßige Baumkontrollen sind erforderlich; reaktive Maßnahmen bei offensichtlichen Gefahren sind unzureichend.
- Grundstücksbesitzer haftet für Schäden, die durch unzureichende Baumkontrollen entstehen (z.B. herabfallender Ast auf ein Fahrzeug).
- Nicht jeder Schaden durch Bäume ist ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht; z.B. ist ein gesunder Astbruch ein naturgegebenes Risiko.
- Übertragung der Verkehrssicherungspflicht an Dritte (z.B. Baumpflegeunternehmen) ist möglich, entbindet jedoch nicht von der Haftung.
- Grundstücksbesitzer muss das beauftragte Unternehmen sorgfältig auswählen und überwachen.
- Fazit: Baumbesitzer müssen sicherstellen, dass ihre Bäume keine Gefahr darstellen; bei Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht können sie haftbar gemacht werden.