Hamburg

Heute ist der 4.04.2025

Datum: 4.04.2025 - Source 1 (https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-polizei-filzt-fahrgaeste-von-hvv-schiffen-nach-messern-67ed37b7bafced24bfd94434):
- Polizeieinsatz der Wasserschutzpolizei im Hamburger Hafen.
- Durchsuchung von Fahrgästen der HVV-Schiffe seit dem Morgen.
- Hamburg hat ein Verbot für das Führen von Waffen und Messern in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen und Haltestellen erlassen.
- Betroffene Bereiche: Landungsbrücken, an denen HADAG-Fähren anlegen.
- Einsatzstart: Mittwoch, 8.30 Uhr, mit 18 Beamten in mehreren Teams.
- Beamte verteilten sich auf die Anleger der Fahrgastschiffe des HVV.
- Durchsuchung nach Messern, Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen.
- Erster Erfolg: Am Fischmarkt wurde ein Klappmesser bei einem Mann gefunden, Anzeige erstattet, Messer eingezogen und wird vernichtet.
- Bilanz nach fünf Stunden: 100 überprüfte Fahrgäste, fünf sichergestellte Messer.
- Polizei kündigt weitere Kontrollen in Hamburg an.

Source 2 (https://www.polizei.hamburg/waffen-und-messerverbot-oepnv-und-weitere-gebiete-999304):
- Vom Waffenverbot ausgenommen sind:
- Polizeien
- Bundeswehr
- Zollverwaltung
- Bezirklicher Ordnungsdienst
- Feuerwehr
- Rettungsdienste
- Medizinische Versorgungsdienste
- Sicherheitsdienste der Deutschen Bahn AG und Hamburger Hochbahn AG oder deren Beauftragte
- Mitarbeiter von Geld- und Werttransporten
- Transport von Waffen oder gefährlichen Gegenständen:
- In Kraftfahrzeugen (Pkw oder Lkw) mit geschlossenem Fahrgastraum, wenn das Waffenverbotsgebiet ohne Fahrtunterbrechung durchfahren wird
- Verkehrsbedingte Fahrtunterbrechungen sind zulässig
- In geschlossenen Behältnissen oder Verpackungen, die unmittelbaren Zugriff verhindern (z.B. gesichert mit Umverpackung, Klebeband oder Vorhänge-/Zahlenschloss)
- Gewerbetreibende im Waffenverbotsgebiet, die zum Handel mit derartigen Waren berechtigt sind, sowie deren Angestellte oder Kunden
- Anwohner mit (Haupt-)Wohnung im Waffenverbotsgebiet
- Führen von Messern durch Handwerker und Gewerbetreibende sowie deren Angestellte, wenn die Messer für konkrete Aufträge benötigt werden
- Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen im Linienverkehr und im Taxiverkehr, sofern keine Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messer mitgeführt werden
- Reizstoffsprühgeräte mit amtlichem Prüfzeichen (z.B. BKA-Zeichen), begrenzt in Reichweite (max. 2m) und Sprühdauer, dürfen ab 14 Jahren erworben werden
- Verwendung von Messern in der Außengastronomie ist erlaubt

Ursprung:

Hamburg

Link: https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-polizei-filzt-fahrgaeste-von-hvv-schiffen-nach-messern-67ed37b7bafced24bfd94434

URL ohne Link:

https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-polizei-filzt-fahrgaeste-von-hvv-schiffen-nach-messern-67ed37b7bafced24bfd94434

Erstellt am: 2025-04-02 23:53:09

Autor:

Hamburg