Heute ist der 4.04.2025
Datum: 4.04.2025 - Source 1 (https://www.welt.de/regionales/hamburg/article255795678/Batteriespeicher-Das-Kraftwerk-im-Keller-wird-weiter-ausgebaut.html):
- Zahl der Batteriespeicher in Privathaushalten in Hamburg steigt deutlich an.
- Batteriespeicher werden häufig mit Solaranlagen, Wallboxen oder Wärmepumpen kombiniert.
- Eigner der Speicher können flexibel agieren und Stromkosten senken.
- Bastian Pfarrherr, Leiter Innovationsmanagement bei Hamburger Energienetze, erklärt die Funktion eines Stromspeichers auf dem Betriebsgelände.
- Der Speicher unterstützt Ladestationen für Elektrofahrzeuge und ist nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden.
- Speicher hat eine Kapazität von 70 Kilowattstunden, vergleichbar mit der Antriebsbatterie eines oberen Mittelklasse-Elektrofahrzeugs.
- In Hamburg sind eine hohe vierstellige Zahl von Batteriespeichern in Betrieb, mit einer Gesamtleistung von 80 Megawattstunden.
- Diese Leistung könnte den Hamburger Strombedarf für etwa drei Minuten decken.
- Der Fokus der kleineren Batteriespeicher liegt auf dem Nutzen für private oder gewerbliche Eigner, nicht auf der „Schwarmtauglichkeit“.
- Viele Eigenheimbesitzer installieren Batteriespeicher zur Speicherung von Solarstrom und zur Kostenreduktion.
- Vattenfall sieht großes Potenzial für Batteriespeicher in Kombination mit Fotovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder Wallboxen.
- Vattenfall ist Marktführer bei der Stromversorgung von Privathaushalten in Hamburg.
- Über 90 Prozent der Fotovoltaikkunden von Vattenfall erhalten auch einen Batteriespeicher.
- Ab 1. Januar 2024 müssen neu installierte Batteriespeicher als steuerbare Verbrauchseinrichtungen beim Netzbetreiber angemeldet werden.
- Gesetzgeber bietet eine pauschale Vergütung der Netznutzungsentgelte für die Anmeldung an.
- Ab 1. April können Stromkunden zeitvariable Netzentgelte wählen, um Kosten zu optimieren.
- Privathaushalte können ähnlich wie Betreiber kommerzieller Speicheranlagen agieren.
- Energiemanagement-Apps werden wichtiger für das Zusammenspiel von Haushaltsgeräten und Energiespeichern.
- Vattenfall bringt ein Produkt für intelligentes Energiemanagement auf den Markt.
- Große Batteriespeicher sind in Hamburg aufgrund von Flächenmangel und Wärmeabgabe nicht geeignet.
- Hamburger Energienetze hat 20 Anfragen für große Batteriespeicher mit einer Gesamtleistung von 2000 Megawatt.
- Ein Speicher mit 200 Megawatt benötigt die Fläche eines Fußballfeldes.
- Flächenmangel betrifft nicht nur große Speicher, sondern auch Wohn- und Bauflächen in Hamburg.
Source 2 (https://www.bbh-blog.de/allgemein/neue-regelungen-fuer-batteriespeicher-gesetzliche-aenderungen-2024-2025/):
- Am 31.01.2025 berichtete der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. über den Anstieg von Batteriespeichern in Deutschland.
- Im Jahr 2024 wurden fast 600.000 neue Batteriespeicher in Betrieb genommen, was einem Kapazitätszuwachs von fast 50% entspricht.
- Die Speicher sind wichtig für die Integration von Solarenergie in den Strommarkt und das Stromnetz.
- Besonders bei Großspeichern (über 1 MW) gibt es eine massive Wachstumsdynamik.
- Der Gesetzgeber muss die gesetzlichen Grundlagen für den Ausbau von Batteriespeichern anpassen.
- Im Mai 2024 wurde ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2413 verkündet, das Regelungen für Windenergie, Solarenergie und Energiespeicheranlagen enthält.
- § 11a EEG 2023 führt eine Duldungspflicht für Grundstückseigentümer im öffentlichen Eigentum ein, um den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu ermöglichen.
- § 11 Abs. 6 S. 2 EEG bezieht sich auf die Anwendung der Regelungen auf Stromspeicher.
- § 17 Abs. 2a EnWG stellt sicher, dass der Netzanschluss von Energiespeicheranlagen gleichrangig zu EEG- oder KWK-Anlagen gewährleistet ist.
- § 11c EnWG erklärt, dass die Errichtung und der Betrieb von Energiespeicheranlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen.
- Am 31.01.2025 wurden Änderungen im Energiewirtschaftsrecht beschlossen, darunter das Solarspitzengesetz.
- § 19 EEG 2023 regelt die Zwischenspeicherung von Strom aus erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energien neu.
- Betreiber von Batteriespeichern können zwischen verschiedenen Förderoptionen wählen.
- § 8a EEG 2023 ermöglicht eine flexible Gestaltung von Netzanschlussvereinbarungen.
- Offene Themen sind die Integration von Photovoltaik-Anlagen in den Strommarkt und die Privilegierung von Batteriespeichern im Baugesetzbuch (BauGB).
- Der Bundesrat hat sich für explizite Regelungen für Energiespeicheranlagen im Außenbereich ausgesprochen.
- Unsicherheiten bestehen bei der Umsetzung von Speicherprojekten, insbesondere beim Netzanschluss und der Kapazitätsvergabe.
- Die BNetzA hatte einen Vorstoß zur Vergabe von Kapazitäten unternommen, diesen jedoch aufgrund kritischer Rückmeldungen aus dem Markt zurückgezogen.
- Es gibt Rechtsunsicherheiten bezüglich Baukostenzuschüssen für den Anschluss von netzdienlichen Batteriespeichern, die derzeit rechtlich angefochten werden.
Source 3 (https://www.ey.com/de_de/insights/strategy-transactions/batteriespeicher-der-schlussel-zur-energiewende):
- Deutschland wird voraussichtlich auch 2025 eine bedeutende Rolle im Bereich der Batteriespeichersysteme (BESS) spielen.
- Gründe: starke politische Unterstützung, Anreize durch Netzentgeltbefreiungen, zunehmendes Interesse von Investoren.
- Marktsegmente im BESS-Bereich in Deutschland:
1. **Heimspeicher (≤ 30 kWh)**
- Größtes Teilsegment, 2023 rund 85 % der Neuinstallationen.
- Prognostizierte durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 0,2 % (2023–2032).
- Treiber:
- Hohe Adoptionsraten durch private Solaranlagen.
- Kosteneinsparungen durch erhöhte Eigenverbrauchsquote.
- Unterstützende Politik, z.B. „KfW 270“-Kreditprogramm und regionale Zuschüsse.
- Investitionspotenzial: Hersteller, Dienstleister, Installateure, Daten- und Softwareplattformen, Finanzierungs- und Leasingplattformen.
2. **Industrielle Speicher (30–1.000 kWh)**
- 2023: 6 % der neu installierten Kapazitäten.
- Prognostizierte durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 9 % (2023–2032).
- Treiber:
- Kosteneinsparungen durch Lastspitzenabfederung.
- Energieunabhängigkeit und Versorgungssicherheit.
- Integration erneuerbarer Energien.
- Regulierungsanreize, z.B. Bundesförderung für Energieeffizienz.
- Investitionspotenzial: Produktion von Speichersystemen, maßgeschneiderte Lösungen, Energiedaten- und Optimierungssoftware, Betreibermodelle.
3. **Großspeicher (≥ 1.000 kWh)**
- 2023: rund 0,5 GW, 8 % der Gesamtinstallationen.
- Prognostizierte durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 31 % (2023–2032).
- Treiber:
- Netzstabilität und Systemdienstleistungen.
- Integration erneuerbarer Energien.
- Arbitrage-Möglichkeiten für Energieversorger.
- Regulierungsanreize, z.B. EEG 2023.
- Investitionspotenzial: Herstellung und Betrieb von Batteriefarmen, Entwicklung von Hybridkraftwerken, neue Geschäftsmodelle, intelligente Softwarelösungen, Kapitalinvestitionen in Infrastruktur.