Ostholstein

Heute ist der 10.04.2025

Datum: 10.04.2025 - Source 1 (https://www.ln-online.de/lokales/ostholstein/schoen-klinik-neustadt-warum-sich-die-op-leiterin-ueber-nackte-fuesse-aergert-2P6PT5S4Y5A5NFZJLV6DCX5RRM.html):
- Roswitha Saß begann 1978 ihre Ausbildung zur Kinderkrankenschwester bei der DRK-Schwesternschaft in Lübeck.
- Zu dieser Zeit waren Haube und Kleid für Frauen Pflicht.
- Saß war an der Planung und dem Bau der Schön-Klinik in Neustadt beteiligt.
- 1994 erhielt sie die ersten Pläne für die neue Klinik von Pavel Dufek und beriet ihn bezüglich des Materials für die OP-Säle.
- Nach ihrer Ausbildung arbeitete sie in der Kinderchirurgie und später in der Orthopädie, wo sie eine Weiterbildung zur OP-Fachkraft absolvierte.
- Am 1. Mai 1995 übernahm sie die OP-Leitung in Neustadt und konnte ihr Team selbst zusammenstellen.
- Unter ihrer Leitung wuchs die Orthopädie und sie übernahm 1998 die Gesamt-OP-Leitung.
- Heute gibt es in der Klinik zwölf OP-Säle und 80 Mitarbeitende im OP-Bereich.
- Saß hat die Leitung bereits abgegeben und ist noch drei Monate unterstützend tätig.
- Sie berichtet von Personalengpässen in der Vergangenheit, sieht jedoch die Klinik nun gut aufgestellt mit jährlich neuen Azubis.
- Saß äußert, dass sie einen funktionierenden OP hinterlässt und ihr Nachfolger keine Personalprobleme haben wird.
- Sie betont die Wichtigkeit eines respektvollen Umgangs mit Patientinnen und Patienten und erklärt ihren demokratischen Führungsstil.
- Saß plant, nach ihrer Zeit in der Klinik mit ihrem Mann im Wohnmobil durch Europa zu reisen.

Source 2 (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform/faq-krankenhausreform.html):
- Einführung eines neuen Finanzierungssystems für Krankenhäuser: Vorhaltevergütung.
- Vorhaltebudget garantiert Vergütung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser, unabhängig von erbrachten Leistungen.
- 60% der bisherigen Fallpauschalen werden über den Vorhalteanteil gesichert.
- 40% der Vergütung müssen durch Behandlungsfälle erwirtschaftet werden.
- Vorhaltevergütung wird nur an Krankenhäuser ausgezahlt, die eine Leistungsgruppe zugewiesen bekommen haben und Qualitätskriterien erfüllen.
- Mittel für das Vorhaltebudget werden aus bestehenden Fallpauschalen ausgegliedert.
- Vollständige Refinanzierung der Pflege in Krankenhäusern bleibt unberührt.
- Personalkosten für Pflege werden weiterhin nach dem Selbstkostendeckungsprinzip durch das Pflegebudget bezahlt.
- Weitere Zuschläge werden für Bereiche wie Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, spezielle Traumatologie, Intensivmedizin und Notfallversorgung ausgezahlt.

Source 3 (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhausfinanzierung.html):
Weitere Informationen finden Sie auf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhausfinanzierung.html

Ursprung:

Ostholstein

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Erstellt am: 2025-04-03 09:38:18

Autor:

Ostholstein