Schaumburg

Heute ist der 18.04.2025

Datum: 18.04.2025 - Source 1 (https://www.sn-online.de/lokales/schaumburg/nenndorf/aufatmen-tuerkische-schueler-des-gymnasiums-bad-nenndorf-duerfen-vorerst-bleiben-PIPQDIR72BFIHIA5KFF72FPJDM.html):
- Türkische Schüler des Gymnasiums Bad Nenndorf dürfen vorerst in Deutschland bleiben.
- Dies betrifft zwei Brüder (Imam und Mustafa) und ihre Schwester (Güler) sowie deren Mutter.
- Die Entscheidung wurde von der Direktorin des Gymnasiums, Silke Seidel, und der Pressestelle des Landkreises bestätigt.
- Die Ausländerbehörde hat eine weitere Duldung ausgesprochen.
- Eine Entscheidung der Härtefallkommission steht noch aus.
- Die Familie floh nach dem Erdbeben am 6. Februar 2023 aus der Türkei und hat dort ihr Hab und Gut verloren.
- Die Mutter der Kinder arbeitet in einem Bad Nenndorfer Gastronomiebetrieb, was zur Integration der Familie beiträgt.
- Am 28. Februar 2023 organisierten Schüler des Gymnasiums eine Demonstration gegen die angedrohte Abschiebung, an der 700 Schüler teilnahmen.
- Über 1000 Unterschriften wurden für den Verbleib der Familie gesammelt.
- Das Innenministerium des Landes hat Stellung genommen, jedoch liegt noch keine Entscheidung der Härtefallkommission vor.
- Die Petition mit den Unterschriften soll der Härtefallkommission übermittelt werden, um die Integration der Familie zu belegen.
- Die Eingabe bei der Härtefallkommission wird zunächst geprüft, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Source 2 (https://www.asyl.net/themen/aufenthaltsrecht/von-der-duldung-zum-bleiberecht/das-haertefallverfahren):
- In allen Bundesländern gibt es Härtefallkommissionen (HFK) gemäß § 23a AufenthG.
- Personen, die von Abschiebung bedroht sind, können sich an die HFK wenden.
- Die Zusammensetzung der HFK variiert je nach Bundesland, umfasst jedoch meist Vertreter*innen staatlicher und kirchlicher Stellen sowie Wohlfahrtsverbände und häufig den Landesflüchtlingsrat.
- Der Zugang zur HFK kann unterschiedlich geregelt sein: direkte Kontaktaufnahme durch Betroffene oder über vertretene Organisationen.
- Der Ablauf des Verfahrens und die Annahme von Härtefallanträgen sind ebenfalls länderspezifisch unterschiedlich.
- Die HFK prüft, ob die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis aus besonderen humanitären Gründen erfüllt sind.
- Die HFK kann nur Empfehlungen an das zuständige Ministerium aussprechen, welches die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen kann.
- Unterstützung durch ehrenamtliche oder hauptamtliche Personen ist in der Regel erforderlich, um sich an die HFK zu wenden.
- Die HFK befasst sich nur mit Fällen von Personen, die zur Ausreise verpflichtet sind, jedoch darf kein Abschiebungstermin feststehen.
- Härtefallanträge sind nicht zulässig für Personen, die sich nicht mehr in Deutschland befinden.
- Das Hauptkriterium für die Entscheidung der HFK ist der Grad der Integration in Deutschland und die Härte einer erneuten Entwurzelung.
- Faktoren wie Erwerbstätigkeit, Sprachkenntnisse, Bildungserfolge und soziale Bindungen sind entscheidend.
- Gefährdungen im Herkunftsland sind im Asylverfahren geltend zu machen.
- Stand der Informationen: Dezember 2024.

Ursprung:

Schaumburg

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Erstellt am: 2025-04-03 12:42:11

Autor:

Schaumburg