Flensburg

Heute ist der 18.04.2025

Datum: 18.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Stichwahl-auf-Sylt-Haltermann-gegen-Gieppner,regionflensburgnews2734.html):
- Stichwahl um das Bürgermeisteramt auf Sylt am 7. April 2025.
- Kandidaten:
- Tina Haltermann (parteilos, unterstützt von der CDU)
- Markus Gieppner (Wählergemeinschaft "Die Insulaner").
- Ergebnisse des ersten Wahlgangs:
- Haltermann: 38,4 % der Stimmen.
- Gieppner: 23,5 % der Stimmen.
- Haltermann warnt vor falschen Erwartungen aufgrund ihrer Platzierung im ersten Wahlgang.
- Gieppner wünscht sich mehr öffentliche Debatten zwischen den Kandidaten.
- Die Wahl wurde notwendig nach der Abwahl des früheren Bürgermeisters Nikolas Häckel im September 2024.
- Aktuell leitet Carsten Kerkamm (CDU) die Gemeinde.

Source 2 (https://www.n-tv.de/politik/Auf-Sylt-kommt-Stichwahl-zu-Haltermann-gegen-Gieppner-article25633534.html):
- Bürgermeister-Wahl auf Sylt: Keine absolute Mehrheit im ersten Anlauf.
- Tina Haltermann (parteilos, unterstützt von der CDU) erhält 38,4% der Stimmen.
- Markus Gieppner (Wählergemeinschaft "Die Insulaner") erhält 23,5% der Stimmen.
- Stichwahl am 6. April zwischen Haltermann und Gieppner.
- Insgesamt traten sechs Kandidaten an: zwei Frauen und vier Männer.
- Wahlbeteiligung lag bei 48,6%.
- Amtszeit des hauptamtlichen Bürgermeisters beträgt sechs Jahre.
- Ehemaliger Bürgermeister Nikolas Häckel wurde im Oktober 2024 vorzeitig abgewählt und starb unter ungeklärten Umständen in Hamburg.
- Häckel leitete die Verwaltung seit 2015.
- Frühestmöglicher Amtsantritt des neu gewählten Bürgermeisters ist der 1. Mai.

Source 3 (https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/demokratie-gesellschaft/wahlen/Wahlen-in-SH/Kommunalwahl/documents/kommunalwahl_rechtsgrundlagen_fh):
- Das Demokratiegebot gemäß Artikel 20 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes gilt für Bund, Länder und Kommunen.
- Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes fordert, dass das Volk in Ländern, Kreisen und Gemeinden durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen vertreten ist.
- In Schleswig-Holstein regelt Artikel 3 Abs. 1 der Verfassung die Wahlen zu Volksvertretungen als allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
- Die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen erfolgt gemäß dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO).
- Die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein finden am 14. Mai 2023 statt.
- Die Wahlzeit der neu gewählten Vertretungen beginnt am 1. Juni 2023 und endet am 31. Mai 2028.
- Es gibt zwei selbständige Wahlen: die Gemeindewahl und die Kreiswahl, die organisatorisch verbunden sind.
- Gewählt wird in rund 1.080 kreisangehörigen Gemeinden, 4 kreisfreien Städten und 11 Kreisen.
- In 27 Kleinstgemeinden mit bis zu 70 Einwohnern findet keine Gemeindevertretungswahl statt; stattdessen gibt es eine Gemeindeversammlung.
- Die Wahl erfolgt nach dem System der personalisierten Verhältniswahl.
- Der Verhältnisausgleich erfolgt nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren ohne 5%-Sperrklausel.
- Überhangmandate verbleiben den Parteien, und Ausgleichsmandate werden vergeben, um die Zusammensetzung der Vertretung dem Wahlergebnis anzupassen.
- Wahlorgane sind weisungsunabhängig und neutral; die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter trägt die Verantwortung für die Gemeindewahl.
- Die Größe der Gemeindevertretung und die Zahl der Wahlkreise richten sich nach der Einwohnerzahl.
- Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden; Mehrfachkandidaturen sind nicht zulässig.
- Wahlberechtigt sind Deutsche und EU-Staatsangehörige ab 16 Jahren, die seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet wohnen.
- Wählbar sind Personen ab 18 Jahren, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht erfüllen.
- Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Vertreter im Wahlkreis zu wählen sind; Kumulieren ist nicht erlaubt, Panaschieren ist möglich.
- Stimmabgabe erfolgt in rund 2.600 Wahlbezirken zwischen 8 und 18 Uhr.
- Briefwahl ist möglich; Anträge müssen bis zum Freitag vor der Wahl, 12 Uhr, gestellt werden.
- Nach der Wahl wird das Wahlergebnis im Wahlbezirk ermittelt und vom Wahlausschuss endgültig festgestellt.
- Gewählte Bewerberinnen und Bewerber erwerben ihr Mandat automatisch nach einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
- Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl können innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung des Ergebnisses erhoben werden.
- Bei Ablehnung oder Tod eines gewählten Vertreters erfolgt eine Listennachfolge.

Ursprung:

Flensburg

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Erstellt am: 2025-04-03 19:15:09

Autor:

Flensburg