Neumünster

Heute ist der 5.04.2025

Datum: 5.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Millionenbetrug-im-Baugewerbe-Verdaechtiger-in-Neumuenster-festgenommen,baugewerbe124.html):
- Datum der Kontrolle: 03.04.2025
- Ort: Neumünster, Deutschland
- Durchgeführte Kontrollen: Mehrere Geschäfte und Wohnungen
- Schwerpunkt der Kontrollen: Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung
- Anzahl der eingesetzten Beamten: Mehr als 450
- Anzahl der durchsuchten Wohn- und Geschäftsräume: 26
- Fokus der Kontrollen: Beweismittel und Vermögenswerte
- Verdacht auf: Illegale Einschleusung, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung
- Einsatz von Bargeldspürhunden, darunter Hündin "Visa"
- Verdacht gegen mindestens vier Personen: Illegale Einschleusung ausländischer Arbeitskräfte und Beschäftigung ohne Anmeldung in Baufirmen
- Vorwurf: Hinterziehung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, keine Löhne gezahlt
- Verhaftung eines 48-jährigen Beschuldigten
- Mögliche Freiheitsstrafe für Einschleusen von Ausländern: bis zu 10 Jahre
- Geschätzter Schaden durch die Taten: mehr als 5,6 Millionen Euro
- Sicherstellung von Wertgegenständen zur Schadensausgleichung für Steuerzahler
- Weitere Kontrollen im Rahmen einer branchenübergreifenden Schwerpunktprüfung: 25 Betriebe in den Kreisen Steinburg und Dithmarschen
- Verdacht gegen einen 52-Jährigen: Menschen eingesperrt und als Arbeitskräfte ausgebeutet
- Anzahl der Beamten bei weiteren Kontrollen: 76

Source 2 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Zoll/Gerechtigkeit-faire-Arbeit/illegal-ist-unsozial.html):
- Rund 8.900 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung erhöhen den Verfolgungsdruck gegen Schwarzarbeit.
- Im Jahr 2023 wurde eine Schadenssumme von etwa 615 Millionen Euro festgestellt.
- FKS führte rund 43.000 Arbeitgeberprüfungen und über 101.000 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten durch.
- Gerichte verhängten insgesamt 987 Jahre Freiheitsstrafen in diesem Zeitraum.
- Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung betreffen nahezu alle Wirtschaftsbereiche, besonders lohnintensive Branchen.
- Grundlage für die Bekämpfung ist das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), das 2019 angepasst wurde.
- FKS prüft unter anderem:
- Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten durch Arbeitgeber.
- Unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen.
- Richtigkeit der Angaben des Arbeitgebers für Sozialleistungen.
- Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne erforderlichen Aufenthaltstitel.
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und anderer arbeitsrechtlicher Bestimmungen.
- Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro brutto pro Stunde.
- Arbeitgeber müssen Mindestarbeitsbedingungen, einschließlich Branchenmindestlöhne, einhalten.
- Arbeitnehmerüberlassung erfordert eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.
- Organisierte Formen der Schwarzarbeit sind zunehmend ein Problem, oft grenzüberschreitend und konspirativ.
- Kettenbetrug ist ein Beispiel für organisierte Kriminalität, bei dem falsche Belege zur Generierung von Schwarzgeld verwendet werden.
- Weitere Informationen zur FKS sind auf der Internetseite der Zollverwaltung verfügbar.

Source 3 (https://lss-partner.de/informationen-zur-schwarzarbeit-illegalen-beschaeftigung-sozialversicherungsbetrug-und-steuerhinterziehung/):
- Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in Deutschland trat am 1. August 2005 in Kraft.
- Erhebliche Steigerung von Bußgeldern und Freiheitsstrafen seit Inkrafttreten des Gesetzes.
- Geldstrafen zwischen 2019 und 2021 im Durchschnitt: 33,60 Millionen Euro.
- Insgesamt verhängte Freiheitsstrafen: 1.781 Jahre.
- Europäisches Parlament hat ebenfalls die Problematik der illegalen Beschäftigung erkannt.
- Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments regelt die Entsendung von Arbeitnehmern.
- Ziel: Effizienz und Effektivität der Bekämpfung illegaler Beschäftigung durch EU-Plattform.
- Arbeitgeber müssen gesetzliche Bestimmungen sorgfältig einhalten, um Vorwürfe zu vermeiden.
- Verstöße können zu Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Vorenthaltungen von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) führen.
- Arbeitnehmer hat rechtlich bessere Position als Arbeitgeber bei Nachentrichtung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.
- Nachzahlungen werden auf Bruttolohn hochgerechnet, bei Vorsatz gelten Verjährungsfristen von 30 Jahren.
- Wichtige Urteile:
- Sozialgericht Dortmund (AZ: S 25 R 129/06): Hohe Nachzahlungen an Sozialversicherungsbeiträgen bei festgestellter Schwarzarbeit.
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg (AZ: 7 K 7024/07): Überprüfung auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ohne schriftliche Ankündigung.
- Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (AZ: L 9 R 105/09): Hohe Anforderungen an Arbeitgeber zur Vermeidung illegaler Beschäftigung.
- Bundessozialgericht (AZ.: B 12 R 18/09): Verletzung zentraler arbeitgeberbezogener Pflichten führt zu illegalem Beschäftigungsverhältnis.
- Drucksache 15/5934 des Deutschen Bundestages und Richtlinie 96/71/EG als weiterführende Informationen.
- Schwarzarbeit umfasst:
- Klassische Schwarzarbeit: Dienstleistungen ohne Rechnung und Steuern.
- Minijobs ohne Anmeldung: Bußgelder bis zu 250.000 Euro.
- Scheinselbständigkeit: Nachzahlungen bis zu fünf Jahre, Steuernachzahlungen und Bußgelder.
- Subunternehmer: Auftraggeber haftet für Verstöße gegen Mindestlohn und Sozialabgaben.
- Beispiel für Scheinselbständigkeit: Nachzahlungen von 50.400 Euro für einen scheinselbständig Beschäftigten über fünf Jahre.
- Gesetzliche Grundlage: Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
- Definition von Schwarzarbeit: Nichterfüllung sozialversicherungsrechtlicher, steuerlicher oder gewerberechtlicher Pflichten.
- Aufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Überprüfung der Einhaltung von Meldepflichten, Missbrauch von Sozialleistungen, Einhaltung von Arbeitsbedingungen und erforderlichen Arbeitsgenehmigungen.
- Duldungs- und Mitwirkungspflichten: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Dritte müssen Prüfungen dulden und aktiv mitwirken.
- Rechtsmittel: Einspruch gegen Verwaltungsakte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim zuständigen Hauptzollamt möglich, jedoch ohne aufschiebende Wirkung.

Ursprung:

Neumünster

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Erstellt am: 2025-04-03 19:16:15

Autor:

Neumünster