Heute ist der 18.04.2025
Datum: 18.04.2025 - Source 1 (https://www.welt.de/regionales/hamburg/article255801180/Ein-Jahr-Cannabisgesetz-Nicht-durchdacht-und-realitaetsfremd.html):
- Bilanz nach einem Jahr Cannabisgesetz in Hamburg fällt negativ aus.
- Justiz und Polizei sehen keine nennenswerten Vorteile.
- Anbauvereine haben Existenzängste.
- Zoll kontrollierte einen 21-Jährigen aus Thailand mit 19 Kilogramm Marihuana am Flughafen Hamburg.
- Cannabisgesetz trat vor einem Jahr in Kraft, erlaubt Erwachsenen den Konsum und Anbau von bis zu drei Marihuanapflanzen.
- Erlaubt sind 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum und 50 Gramm zu Hause.
- Ziele des Gesetzes: Gesundheitsschutz stärken und illegalen Drogenhandel eindämmen.
- Innenbehörde berichtet, dass diese Ziele nicht erreicht wurden.
- Rückgang der Drogendelikte um 33 Prozent in 2024, jedoch überwiegend Konsumentendelikte.
- Fast 1000 Verstöße gegen das neue Gesetz registriert, meist Handel, Schmuggel oder Besitz größerer Mengen.
- Illegaler Markt bleibt bestehen, da privater Anbau und Anbauvereinigungen nicht ausreichend sind.
- In Hamburg sind acht Anbauvereinigungen zugelassen, 19 Anträge gestellt.
- Cannapingu Cannabis Club hat 250.000 Euro in Anbau investiert, hohe Kosten für Ausrüstung und Mieten.
- Stimmung unter Anbauvereinen schlecht, insbesondere nach CDU-Aussagen zur Rücknahme der Legalisierung.
- Kriminalistengewerkschaft BDK fordert Evaluation des Gesetzes, sieht es als nicht durchdacht.
- Polizei hat durch Teillegalisierung nicht weniger Arbeit, muss Einhaltung der Mengen und Schutzzonen überwachen.
- Bis Mitte März wurden 97 Bußgeldbescheide erlassen, meist wegen Konsum in der Nähe von Schulen oder Spielplätzen.
- Hamburger Justiz musste über 5500 Verfahren überprüfen, 214 Strafen teilweise oder vollständig erlassen.
- Handel und Einfuhr großer Mengen Cannabis führen jetzt zu maximal fünf Jahren Haft, früher bis zu 15 Jahren.
- Zoll hat Strafverfahren gegen den thailändischen Reisenden eingeleitet.
Source 2 (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/gesundheit/drogen-und-sucht/cannabis-praevention-898954):
- Neues Cannabisgesetz ermöglicht seit 1. April 2023 privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum.
- Seit Juli 2023 ist gemeinschaftlicher, nicht-gewerblicher Eigenanbau in Anbauvereinigungen erlaubt.
- Dies stellt die erste Säule eines zweistufigen Gesetzes dar.
- Die zweite Säule plant einen kontrollierten Anbau und eine Abgabe von Cannabis an ausgewählten Standorten.
- Ein Datum für die Umsetzung der zweiten Säule ist noch nicht bekannt.
- Hamburg wird zeitnah Informationen zur landesspezifischen Umsetzung und Antragstellung bereitstellen.
- Hamburg hat bereits in der Vergangenheit Suchtprävention im Zusammenhang mit Cannabis ernst genommen.
- Beratungsangebote der Hamburger Suchtkrankenhilfe sind ebenfalls vorhanden.