Cuxhaven

Heute ist der 9.04.2025

Datum: 9.04.2025 - Source 1 (https://www.cnv-medien.de/stadt-cuxhaven/abwasserproblem-in-cuxhaven-suederwisch-keller-unter-wasser-gestank-breitet-sich-aus.html):
- Mieter in der Küddowstraße 13, Cuxhaven-Süderwisch, berichten von Problemen mit Abwasser.
- Verstopfung führt dazu, dass verschmutztes Wasser im Keller steht und unangenehme Gerüche verursacht.
- Alle 35 Wohnungen im Gebäude sind betroffen.
- Keller ist überflutet, persönliche Gegenstände wie Kinderwagen und Möbel sind beschädigt.
- Ein Mieter hat sich an Vermieter, Mieterschutz, Stadt und Gesundheitsamt gewandt.
- Problem besteht seit zehn Tagen; Abwasser hat den gesamten Gebäudeboden überschwemmt.
- Gänge sind mit etwa 25 cm Wasser bedeckt.
- Vermietungsgesellschaft Grand City Property (GCP) äußert sich zu den Vorwürfen.
- GCP gibt an, dass zwei Fachfirmen vor Ort sind, um das Problem zu beheben.
- GCP weist zurück, dass der Hausmeister oder die Hausverwaltung nicht erreichbar waren.
- Eine Sanitärfachfirma wurde umgehend beauftragt, um den Defekt zu beseitigen und Abwasser abzupumpen.
- Verstopfung betrifft ein Abflussrohr, das durch den Keller verläuft.
- Eine Spezialfirma zur Kellerreinigung wurde ebenfalls beauftragt, konnte jedoch erst später mit den Arbeiten beginnen.
- GCP betont, dass sie sich bemühen, den Prozess im Sinne der Mietparteien zu beschleunigen.

Source 2 (https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gesundheit.htm):
- Mieträume, die eine erhebliche Gesundheitsgefährdung darstellen, ermöglichen dem Mieter eine fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 1 BGB.
- Kündigungsfrist kann variieren, um dem Mieter Zeit für eine Ersatzwohnung zu geben; treuwidrige Verzögerung kann zum Verlust des Kündigungsrechts führen.
- Kündigungsrecht bleibt auch bestehen, wenn der Mieter die Gesundheitsgefährdung beim Einzug kannte oder darauf verzichtet hat (§ 569 Abs. 1 Satz 2 BGB).
- Kündigungsrecht gilt für alle Räume, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (Wohnungen, Büros, Läden, Werkstätten).
- Anspruch auf Mietminderung (§ 536 BGB) besteht nur, wenn der Mieter die Gesundheitsgefährdung bei Vertragsabschluss nicht kannte oder diese ihm grob fahrlässig unbekannt blieb.
- Arglistiges Verschweigen der Gesundheitsgefahr durch den Vermieter führt zu anderen Regelungen (§ 536 b BGB).
- Mieter kann zu viel gezahlte Miete zurückfordern, wenn ein Sachmangel verborgen blieb (§ 536 i.V.m. § 816 BGB).
- Bei fristloser Kündigung aufgrund erheblicher Gesundheitsgefährdung kann der Mieter auch Umzugskosten und andere Auslagen verlangen (§ 536 a BGB).
- Mieter ist beweispflichtig für das Vorliegen einer erheblichen Gesundheitsgefährdung.
- Gesundheitsbeeinträchtigungen wie Kopfschmerzen, Geschmacksveränderungen, Atembeschwerden und Übelkeit gelten als ausreichend für eine erhebliche Gefährdung (LG Berlin, Urteil vom 1. März 2001).
- BGH-Urteile (13. Februar 2004) betonen, dass die Beurteilung einer Beeinträchtigung von der Zumutbarkeit für einen verständigen Menschen abhängt.
- Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte schließt nicht automatisch eine Gesundheitsgefährdung aus; Mieter muss nachweisen, dass trotz Unterschreitung der Grenzwerte eine Gefährdung vorliegt.
- Für Innenraumschadstoffe gibt es kaum gesetzlich festgelegte Grenzwerte.
- Nachweis der Mangelhaftigkeit einer Wohnung kann durch das Vorhandensein von Umweltgiften erfolgen, auch wenn die gesundheitlichen Auswirkungen unklar sind.
- Psychische Beeinträchtigungen aufgrund bekannter Belastungen können ebenfalls als Kündigungsgrund anerkannt werden.
- Beispiele aus der Rechtsprechung zeigen, dass eine bloße Anscheinsgefahr oder Befürchtungen des Mieters nicht für eine fristlose Kündigung ausreichen.
- Gesundheitsgefährdungen durch Schimmel oder andere Mängel müssen konkret nachgewiesen werden.
- Vermieter ist verpflichtet, schadstoffbelastete Geräte auszutauschen (z.B. Asbest in Nachtspeicheröfen).
- Verschiedene Schadstoffe (z.B. DDT, Formaldehyd, Radon) und deren gesundheitliche Risiken werden beschrieben.
- Radon gilt als Hauptverursacher von Lungenkrebs nach dem Rauchen; Empfehlungen zur Radonbelastung in Wohnräumen werden gegeben.
- Schimmelpilze in feuchten Wohnungen können Allergien und Atemwegserkrankungen verursachen, genaue Risiken sind jedoch schwer zu bestimmen.
- Formaldehyd kann Schleimhäute reizen und steht im Verdacht, krebserzeugend zu sein.
- Mietrechtslexikon bietet Übersicht über gesundheitsgefährdende Stoffe und deren rechtliche Aspekte.

Source 3 (https://www.jusra.de/glossar/gesundheitsgefahr-mietwohnung):
- Thema: Fenster im Wohnungseigentümergemeinschaftsrecht (WEG)
- Gericht: AG Hamburg-St. Georg
- Urteil: 12.07.2024, Aktenzeichen 980a C 26/23 WEG
- Streitpunkt: Austausch oder Erneuerung von Fenstern als bauliche Veränderung
- Teilungserklärung: Keine expliziten Regelungen zu Fenstern
- Entscheidung des Gerichts:
- Fenstereinbau gehört zur Instandhaltung und Instandsetzung
- Keine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung, solange keine gravierenden Änderungen des Erscheinungsbildes oder der Funktionalität erfolgen
- Fenster sind in der Regel Teil des Gemeinschaftseigentums
- Kosten für Instandsetzung oder Erneuerung sind von der Gemeinschaft zu tragen, sofern keine abweichende Regelung in der Teilungserklärung besteht
- Individueller Fenstereinbau bedarf Zustimmung nur bei übermäßiger Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums
- Praktische Auswirkungen:
- Rechtsklarheit für Eigentümer bezüglich Fensteraustausch
- Vermeidung aufwändiger Abstimmungsverfahren
- Wichtigkeit der Prüfung spezifischer Regelungen in der Teilungserklärung
- Handlungsempfehlungen:
1. Klärung der Zuständigkeiten in der Teilungserklärung
2. Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher und vereinbarter Vorgaben
3. Beratung durch Fachanwalt bei Unsicherheiten
- Fazit: Fenstereinbau ist keine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung, solange keine erheblichen Änderungen erfolgen.

Ursprung:

Cuxhaven

Link: https://www.cnv-medien.de/stadt-cuxhaven/abwasserproblem-in-cuxhaven-suederwisch-keller-unter-wasser-gestank-breitet-sich-aus.html

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https://www.cnv-medien.de/stadt-cuxhaven/abwasserproblem-in-cuxhaven-suederwisch-keller-unter-wasser-gestank-breitet-sich-aus.html

Erstellt am: 2025-04-04 17:58:09

Autor:

Cuxhaven