Lübeck

Heute ist der 18.04.2025

Datum: 18.04.2025 - Source 1 (https://www.ln-online.de/lokales/luebeck/luebeck-erneut-bauarbeiten-in-der-geniner-strasse-neuer-asphalt-hat-maengel-TVX35PG5V5D5LNLKVM4OGXVVRU.html):
- Sanierung der Geniner Straße in Lübeck wurde im November 2022 abgeschlossen.
- Bei einer Überprüfung des Asphalts wurden Mängel festgestellt.
- Der Asphalt entspricht in einigen Bereichen nicht den Anforderungen.
- Eine dauerhafte Haltbarkeit des Asphalts ist nicht gewährleistet.
- Mängel wurden erst nach Abschluss der Arbeiten und Proben des fertigen Asphalts festgestellt.
- Es sind erneut Asphaltarbeiten zur Mängelbeseitigung notwendig.
- Die Kosten für die Mängelbeseitigung trägt das beauftragte Bauunternehmen.
- Betroffener Bereich liegt zwischen der Siemensstraße und der Einmündung Hinter den Kirschkaten (Richtung Geniner Dorfstraße).
- Der Bereich hat eine Länge von etwa 500 Metern.
- Mängel sollen vom 22. Mai bis 26. Mai 2024 beseitigt werden.
- Der Straßenabschnitt wird während dieser Zeit voll gesperrt.
- Umleitung erfolgt über die Straße Hinter den Kirschkaten.
- Fuß- und Radverkehr kann an der Baustelle vorbeigeleitet werden.

Source 2 (https://wiringenin.de/sanierung-geniner-strasse-aktuelle-planung-im-zeitraum-maerz-bis-november-2024/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://wiringenin.de/sanierung-geniner-strasse-aktuelle-planung-im-zeitraum-maerz-bis-november-2024/

Source 3 (https://www.dguv.de/fb-bauwesen/sachgebiete/tiefbau/erd-und-strassenbau/asr-5-2/index.jsp):
- Im Dezember 2018 wurde die Technische Regel ASR A5.2 bekannt gemacht und in Kraft gesetzt.
- ASR A5.2 behandelt Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr.
- Die Regel ist auf der Internetseite der BAuA veröffentlicht.
- Im Juni 2019 wurde der Entwurf der "Handlungshilfe für das Zusammenwirken von ASR A5.2 und RSA" vorveröffentlicht.
- Die Handlungshilfe bezieht sich auf die Planung von Straßenbaustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr.
- Der Entwurf wurde von einem Betreuerkreis aus Vertretern von Straßenbau- und Verkehrsverwaltungen, Arbeitsschutz und Bauwirtschaft einvernehmlich verabschiedet.
- Die Vorveröffentlichung ist vorbehaltlich einer Anhörung der Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden sowie der Arbeitsschutzbehörden.
- Das Sachgebiet Tiefbau empfiehlt die Handlungshilfe für die Beurteilung kritischer Grenzfälle nach ASR A5.2 Kapitel 4.3 Absätze (3) und (4).

Ursprung:

Lübeck

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Erstellt am: 2025-04-04 18:16:14

Autor:

Lübeck