Heute ist der 7.04.2025
Datum: 7.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Nicht-nur-Kindheitstraum-Mit-fast-40-als-Azubi-zur-Polizei,landespolizei136.html):
- In Schleswig-Holstein können Personen bis zu 47,5 Jahren eine Ausbildung bei der Polizei beginnen.
- Die Altersgrenze wurde aufgrund des Fachkräftemangels vor zwei Jahren angehoben.
- Nico Schoknecht (37) und Maria Schumann (39) sind seit August 2024 Polizei-Anwärter im mittleren Dienst.
- Schoknecht war zuvor 16 Jahre bei der Bundeswehr, Schumann arbeitete in einer Parfümerie und im Restaurant.
- Die Ausbildung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Elemente, einschließlich Waffentraining.
- Mindestalter für die Ausbildung im mittleren Dienst ist 16 Jahre, für den gehobenen Dienst ist Fachhochschulreife oder Abitur erforderlich.
- In Schleswig-Holstein müssen Bewerber mindestens 160 cm groß und gesundheitlich geeignet sein.
- Die Ausbildungsgruppe von Schoknecht und Schumann hat im Durchschnitt ein Alter von 23 Jahren.
- Aktuell absolvieren 36 von rund 980 Anwärtern die Ausbildung.
- Bei der letzten Bewerbungsrunde waren von 2.000 Bewerbern nur 64 über 35 Jahre alt.
- Die Ausbildung dauert zweieinhalb Jahre und umfasst verschiedene Prüfungen, darunter Intelligenz- und Sporttests.
- Schumann erhält zusätzliches Einkommen aus ihrer vorherigen Tätigkeit, während Schoknecht finanzielle Unterstützung von der Bundeswehr erhält.
- Die Ausbildungstage sind lang und beinhalten verschiedene Themen wie Selbstverteidigung und Schießtraining.
- Nach der Ausbildung erfolgt der Einsatz im Einzeldienst, oft im Schichtdienst.
- Die nächste Bewerbungsphase für die Polizei-Ausbildung beginnt voraussichtlich am 1. Juli 2026.
Source 2 (https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/POLIZEI/Berufung/berufseinstieg):
- Ausbildung für den mittleren Dienst dauert zweieinhalb Jahre, außer Berufspraktikum in Eutin.
- Gliederung der Ausbildung in drei Abschnitte:
- Grundausbildung (1 Jahr)
- Fachausbildung einschließlich Berufspraktikum (1 Jahr)
- Abschlussausbildung mit Fachprüfung (1/2 Jahr)
- Unterrichtsinhalte: Strafrecht, Eingriffsrecht, Umweltrecht, Verkehrsrecht, Deutsch, Englisch, politische Bildung.
- Polizeipraktische Ausbildung mit Rollenspielen und Umgang mit Einsatzmitteln.
- Berufspraktikum auf einer Polizeidienststelle in Schleswig-Holstein (in der Regel in Wohnortnähe).
- Wasserschutzpolizei-Anwärter ohne Zusatzqualifikationen nehmen an weiteren Qualifizierungsmaßnahmen teil.
- Wohnraum und Verpflegung werden während der Ausbildungszeit bereitgestellt.
- 3-jähriges Studium für den gehobenen Dienst an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) in Altenholz bei Kiel.
- Gliederung des Studiums in vier fachtheoretische und zwei fachpraktische Semester.
- Wesentliche Module: Kriminalitätskontrolle, Bewältigung polizeilicher Lagen, Verkehrssicherheitsarbeit, Kommunikation und Interaktion, internationale polizeiliche Kooperation.
- Einstiegspraktikum im polizeilichen Einzeldienst am Ende des ersten fachtheoretischen Semesters.
- Zweites Semester (Praktikum) bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Eutin.
- Halbes Jahr Theorie an der FHVD, gefolgt von einem Praxissemester auf einer Polizeidienststelle.
- Abschluss mit zwei fachtheoretischen Semestern an der FHVD und in Ausbildungskommissariaten.
- Laufbahnprüfung und Ernennung zur Kommissarin/zum Kommissar mit akademischem Abschluss „Bachelor of Arts – Polizeivollzugsdienst“.
- Änderungen im Studienverlauf aus organisatorischen Gründen möglich.
- Wasserschutzpolizei-Anwärter ohne Zusatzqualifikationen werden zu Polizeikommissarinnen und Polizeikommissaren ernannt, Anwärter mit Zusatzqualifikationen erhalten Sonderzuschlag und werden zu Polizeioberkommissaren ernannt.
Source 3 (http://www.polizeiausbildung24.de/polizei-bewerbungs-und-einstellungs-voraussetzungen/):
- Bewerber bei der Polizei dürfen keine Straftaten begangen haben.
- Fallengelassene und laufende Ermittlungsverfahren müssen bei der Bewerbung angegeben werden.
- Ein "positiver Leumund" bedeutet, dass der Bewerber vorstrafenfrei ist.
- Polizeibehörden überprüfen Bewerber durch Vorlage von Führungszeugnissen und Anfragen an Landeskriminalämter.
- Der Umfang der Leumundsprüfung variiert.
- Bewerber müssen in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
- Starke Verschuldung oder Insolvenz führen dazu, dass die charakterlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
- Wirtschaftliche Verhältnisse werden im Bewerbungsbogen abgefragt.
- Polizisten haben eine Treuepflicht gegenüber dem demokratischen Staat und der Verfassung.
- Sie müssen sich von Gruppen distanzieren, die den Staat oder die Verfassung bekämpfen.
- Ein Führerschein der Klasse B ist Voraussetzung zur Bewerbung.
- Der Zeitpunkt, zu dem der Führerschein abgeschlossen sein muss, variiert nach Polizeibehörde und Laufbahn.
- Bewerber müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen; einige Bundesländer akzeptieren auch EU-Bürger unter bestimmten Bedingungen.
- Schulische Voraussetzungen variieren je nach angestrebter Laufbahn und Polizeibehörde.
- Der mittlere Dienst erfordert in der Regel einen mittleren Bildungsabschluss (Realschule); in einigen Bundesländern ist auch ein Hauptschulabschluss möglich.
- Der gehobene Dienst setzt die (Fach-) Hochschulreife voraus.
- Einige Behörden haben zusätzliche Anforderungen an den Notendurchschnitt oder spezielle Fächer (z.B. Englisch, Deutsch, Sport).
- Die Polizei verlangt eine gewisse körperliche Mindestgröße von Bewerbern, um Nachteile in körperlichen Auseinandersetzungen zu vermeiden.
- Mindestanforderungen an die Körpergröße sind je Polizeibehörde unterschiedlich.