Vechta

Heute ist der 15.04.2025

Datum: 15.04.2025 - Source 1 (https://www.news.de/lokales/858507410/polizeimeldungen-aktuell-aus-cloppenburg-vechta-am-05-04-2025-unfall-und-brand-heute/1/):
- **Vechta - Verkehrsunfallflucht**:
- Datum: 04.04.2025, 15:55 Uhr
- Ort: Marschstraße, Vechta
- Holzstück (50cm x 10cm) fiel von silbern-rotem Pritschenwagen und beschädigte entgegenkommenden Smart.
- Unfallverursacher hielt zunächst an, fuhr dann jedoch weiter.
- Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Vechta (04441/9430) zu melden.

- **Visbek - Verkehrsunfall mit leicht verletzter Person**:
- Datum: 04.04.2025
- Ort: Schneiderkruger Straße, Visbek
- 63-jähriger Vechtaer kam mit Pkw von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Straßenbaum.
- Leichte Verletzungen, Transport ins Krankenhaus.
- Hoher Sachschaden am Fahrzeug.

- **Vechta - Verkehrsunfallflucht**:
- Zeitraum: 03.04.2025, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Ort: Feldmannskamp, Vechta
- 28-jährige Vechtaerin fand Beschädigung an ihrem ordnungsgemäß geparkten Volvo.
- Hinweise zum Verursacher an Polizei Vechta (04441/943-0) erbeten.

- **Damme-Ihlendorf - Auffahrunfall mit leicht verletzter Person**:
- Datum: 04.04.2025, 16:20 Uhr
- Ort: L 853 in Richtung Lembruch
- 39-jährige Fahrzeugführerin bremste, 29-jährige Fahrzeugführerin fuhr auf.
- Sachschaden an beiden Fahrzeugen, eine Person leicht verletzt.

- **Neuenkirchen-Vörden - Verkehrsunfallflucht**:
- Datum: 04.04.2025, 14:50 Uhr
- Unbekannter Fahrzeugführer überholte in Rechtskurve und verursachte Auffahrunfall.
- 22-jährige und 35-jährige Fahrzeugführer wurden leicht verletzt.
- Hinweise an Polizei Damm (05491/999360) erbeten.

- **Vechta - besonders schwerer Fall des Diebstahls**:
- Datum: 04.04.2025, 21:55 Uhr
- Ort: Rewe Markt, Vechta
- Zwei unbekannte Täter entwendeten Zigarettenstangen aus Lagerräumen.
- Hinweise zu den Tätern und Fluchtverhalten an Polizei Vechta (04441/943-0) erbeten.

- **Vechta - Vorfahrtsverletzung mit 5 leichtverletzten Personen**:
- Datum: 04.04.2025, 17:10 Uhr
- Ort: Bergstruper Straße, Vechta
- 34-jähriger Mann missachtete Vorfahrt eines 42-jährigen Mannes.
- Zusammenstoß der Fahrzeuge, alle Insassen leicht verletzt.

- **Lohne - Verkehrsunfall mit leichtverletztem Kind**:
- Datum: 04.04.2025, 13:40 Uhr
- Ort: Dinklager Straße
- 12-jähriger Fahrradfahrer wurde von PKW-Fahrer erfasst.
- Leichte Verletzungen des Radfahrers.

- **Bakum - Böschungsbrand**:
- Datum: 04.04.2025, 16:40 Uhr
- Ort: Straße Hasenberg, Bakum/Elmelage
- Kleiner Böschungsbrand, schnell von Feuerwehr Bakum gelöscht.
- Keine größere Ausdehnung des Brandes.

Source 2 (https://www.bussgeldkatalog.org/fahrerflucht-strafe/):
- Das Bundesjustizministerium plant, Fahrerflucht ohne Personenschaden künftig als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
- Fahrerflucht liegt vor, wenn man sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt, ohne die Identität und Fahrzeugdaten zu hinterlassen.
- Strafen für Fahrerflucht sind im § 142 StGB geregelt:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
- Verkehrsrechtliche Konsequenzen können zusätzlich auftreten:
- 2-3 Punkte in Flensburg.
- Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
- Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Das Strafmaß hängt von der Höhe des Schadens ab:
- Schaden unter 600 Euro: Geldauflage, Verfahren wird eingestellt.
- Schaden unter 1.300 Euro: Strafe in Höhe eines Monatsgehalts, 2 Punkte, Fahrverbot.
- Schaden über 1.300 Euro: Geldstrafe über einem Monatsgehalt, 3 Punkte, Führerscheinentzug mit mindestens sechsmonatiger Sperrfrist.
- Bei Fahrerflucht mit Personenschaden können zusätzliche Straftatbestände wie unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) zur Anwendung kommen.
- Bei tödlichen Unfällen kann die Strafe bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen.
- Eine Selbstanzeige kann die Strafe mildern, wenn:
- Der Schaden gering ist.
- Die Polizei noch nicht ermittelt.
- Die Selbstanzeige innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall erfolgt.
- Bei Schäden über 1.300 Euro ist eine Milderung der Strafe durch Selbstanzeige unwahrscheinlich.

Source 3 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/fahrerflucht-was-sie-wissen-muessen-und-welche-konsequenzen-drohen-239344.html):
- Fahrerflucht, auch „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“, ist eine Straftat gemäß § 142 StGB in Deutschland.
- Definition: Fahrerflucht liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne seinen Pflichten nachzukommen (Anhalten, Personalien feststellen, Warten auf Polizei).
- Unfallbeteiligung kann bereits durch minimale Berührung (z. B. Parkrempler) gegeben sein.

**Strafen bei Fahrerflucht:**
1. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe:
- Geldstrafe
- Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
2. Führerscheinentzug:
- Fahrverbot: 1 bis 3 Monate
- Entzug der Fahrerlaubnis: 6 Monate bis 5 Jahre, in schweren Fällen dauerhaft
3. Punkte in Flensburg: Bis zu drei Punkte möglich.
4. Versicherungsrechtliche Konsequenzen:
- Regressforderung der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung

**Wann ist Fahrerflucht straffrei?**
- Unbewusstheit: Wenn der Fahrer nicht bemerkt hat, dass er einen Unfall verursacht hat.
- Nachträgliche Meldung: Innerhalb von 24 Stunden bei geringfügigen Sachschäden, nicht bei Personenschäden.

**Was tun bei Fahrerflucht?**
1. Anhalten und Unfallort absichern (Warnblinklicht, Warndreieck, Erste Hilfe).
2. Personalien austauschen (Name, Anschrift, Versicherungsdaten).
3. Polizei verständigen bei Personenschäden, hohem Sachschaden oder unklarer Unfallverursachung.
4. Dokumentation des Unfalls (Fotos, Zeugenkontakte).

**Fahrerflucht bei Parkschäden:**
- Wartezeit: 15 bis 60 Minuten, je nach Tageszeit.
- Bei nicht angetroffenem Geschädigten muss die Polizei informiert werden; ein Zettel reicht nicht aus.

**Rechtliche Verteidigung bei Fahrerflucht:**
- Anwalt für Verkehrsrecht/Strafrecht konsultieren.
- Mögliche Verteidigungsstrategien: Unbewusstheit nachweisen, Unfallbeteiligung bestreiten, Entlastungszeugen benennen.

**Verjährung bei Fahrerflucht:**
- Drei Jahre bei Sachschäden.
- Fünf Jahre bei Personenschäden.

**Fazit:**
- Fahrerflucht hat erhebliche strafrechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen.
- Am Unfallort bleiben, Polizei informieren und Personalien austauschen ist wichtig.
- Bei Beschuldigung umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren.

**Häufig gestellte Fragen (FAQ):**
- Parkschaden unbemerkt: Glaubhaft nachweisen, dass der Schaden unbemerkt blieb, um keine Fahrerflucht vorzuwerfen.
- Fahrerflucht ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.
- Nachträgliche Meldung ist möglich bei geringfügigen Sachschäden, nicht bei Personenschäden.

Ursprung:

Vechta

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Erstellt am: 2025-04-05 10:41:19

Autor:

Vechta