Wesermarsch

Heute ist der 8.04.2025

Datum: 8.04.2025 - Source 1 (https://regionalheute.de/alkoholisiert-und-unter-drogeneinfluss-polizei-stellt-gefaelschten-fuehrerschein-in-elsfleth-sicher-1743852243/):
- Datum: 05.04.2025
- Uhrzeit: 13:24 Uhr
- Ort: Elsfleth
- Betroffener: 39-jähriger Autofahrer
- Vorfall: Kontrolle eines Volkswagen in der Parkstraße
- Atemalkoholwert: 0,93 Promille
- Drogentest: positiv auf Cannabis, Amphetamin und Kokain
- Möglicherweise gefälschter Führerschein vorgelegt
- Zeitpunkt des Vorfalls: Freitag gegen 17:00 Uhr
- Maßnahmen: Führerschein sichergestellt, Blutprobe im Krankenhaus entnommen
- Ermittlungen: dauern an
- Quelle: Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch

Source 2 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/drogen-und-alkohol-im-verkehr-rechtliche-konsequenzen-und-strafandrohungen-232473.html):
- Drogen und Alkohol am Steuer sind häufige Ursachen für schwere Verkehrsunfälle in Deutschland.
- Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss dieser Substanzen ist gefährlich für die eigene Sicherheit und andere Verkehrsteilnehmer.
- Rechtliche Folgen bei Trunkenheits- oder Drogenfahrten sind weitreichend und beinhalten strafrechtliche Konsequenzen sowie persönliche Einschnitte.

### Alkohol im Straßenverkehr
- **Alkoholverbot**: Absolutes Verbot für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren.
- **Promillegrenzen**:
- **Ab 0,3 Promille**: Strafbarkeit bei auffälligem Fahrverhalten oder Unfall (relative Fahruntüchtigkeit).
- **Ab 0,5 Promille**: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg, einmonatiges Fahrverbot.
- **Ab 1,1 Promille**: Absolute Fahruntüchtigkeit, Straftat, drohen Freiheits- oder Geldstrafen, Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg.
- Bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen mit Personenschäden verschärfen sich die Strafen, oft Freiheitsstrafen ohne Bewährung.

### Drogen im Straßenverkehr
- Strenge Ahndung für Drogen wie Cannabis, Kokain, Amphetamine und bestimmte Medikamente.
- **Nachweis von Drogen**: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg, einmonatiges Fahrverbot.
- **Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit**: Straftat, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug, Punkte im Fahreignungsregister.

### Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
- Personen, die durch Alkohol- oder Drogenfahrten auffällig werden, müssen oft eine MPU bestehen, um die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen.

### Straftaten und Unfallflucht
- Bei Unfällen unter Einfluss von Alkohol oder Drogen verschärfen sich die rechtlichen Konsequenzen.
- Mögliche Delikte: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315c StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB).
- Fahrerflucht nach einem Unfall führt zu Freiheitsstrafen und langem Führerscheinentzug.

### Fazit
- Rechtliche Konsequenzen bei Alkohol- und Drogenfahrten in Deutschland sind erheblich.
- Strafen können Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fahrverbote und Freiheitsstrafen umfassen.
- Eine kompetente rechtliche Beratung ist wichtig für die Verteidigungsstrategie und mögliche Strafmilderungen.

Source 3 (https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/promillegrenze-auto/):
- Alkohol am Steuer gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und den Führerschein.
- Promillegrenzen für Autofahrer:
- 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit.
- 0,3 Promille: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit.
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, bei erstmaligem Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, strafbar.
- Ab 1,6 Promille: MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zwingend erforderlich.
- Atem-Alkoholtest: Wert wird in Milligramm pro Liter angegeben, um Promille zu berechnen, wird der Wert verdoppelt.
- Verweigerung des Atemtests führt zu Blutentnahme zur Feststellung der BAK.
- Bußgelder und Punkte:
- 0,0 Promille: 250 Euro Bußgeld, 1 Punkt.
- 0,5 Promille: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
- Bei Verstoß gegen 0,0-Promillegrenze wird regelmäßig ab 0,2 Promille angenommen.
- Bei Alkohol am Steuer kann Einspruch gegen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl eingelegt werden.
- Geldstrafe bei Straftat wird in Tagessätzen verhängt, abhängig vom Nettogehalt.
- Führerschein wird in der Regel entzogen, Sperrfrist wird festgelegt.
- MPU erforderlich bei 1,6 Promille oder bei 1,1 bis 1,59 Promille ohne Ausfallerscheinungen.
- Versicherung zahlt bei Unfall unter Alkoholeinfluss, kann aber bis zu 5000 Euro Regress nehmen.
- Vollkaskoversicherung zahlt je nach Alkoholisierung nur teilweise oder gar nicht.

Ursprung:

Wesermarsch

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Erstellt am: 2025-04-05 13:37:41

Autor:

Wesermarsch