Uelzen

Heute ist der 7.04.2025

Datum: 7.04.2025 - Source 1 (https://www.az-online.de/sport/uelzen/bilderstrecke-vom-im-kreisderby-zwischen-dem-tus-ebstorf-und-dem-sv-molzen-93670239.html):
- Artikel veröffentlicht auf az-online.de am 07.04.2025 um 08:11 Uhr.
- Thematisiert lokale Fotostrecken.
- Hinweis: Urheberrechtlich ist die Nutzung der Fotos für Social-Media-Kanäle, Vereinsseiten oder Ähnliches nicht gestattet.
- Für jede Nutzung eines fremden Fotos ist die Erlaubnis des Fotografen erforderlich.
- Fotos stammen von Michael Klingebiel.

Source 2 (https://prlaw.de/fotorecht-bei-sportveranstaltungen/):
- Fotografen bei Sportveranstaltungen müssen das Bildrecht beachten.
- Hausrecht liegt beim Veranstalter, der es vom Eigentümer übertragen bekommen hat.
- Veranstalter entscheidet über Zutritt und Nutzung des Veranstaltungsortes.
- Zutrittsberechtigung beinhaltet nicht automatisch das Recht zu fotografieren.
- Bei größeren Veranstaltungen ist Fotografieren meist nur für akkreditierte Fotografen erlaubt.
- Informationen über Fotorechte sind oft auf Eintrittskarten oder in Hausordnungen zu finden.
- Recht am eigenen Bild ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
- Abgebildete Personen müssen zustimmen, wenn sie erkennbar sind.
- Erkennbarkeit kann durch Gesicht, körperliche Merkmale oder Bildunterschriften gegeben sein.
- Veröffentlichung von Personenfotos erfordert Einwilligung gemäß § 22 Satz 1 KunstUrhG.
- Bei Minderjährigen müssen Erziehungsberechtigte zustimmen; ab 14 Jahren auch der Minderjährige.
- Veröffentlichung von Zuschauerbildern erfordert Einwilligung, es sei denn, es handelt sich um eine öffentliche Versammlung (§ 23 Absatz 1 Nr. 3 KunstUrhG).
- Bei Gesamtaufnahmen von Veranstaltungen ist keine Einwilligung erforderlich, solange der Fokus nicht auf Einzelpersonen liegt.
- Ausnahmetatbestand für zeitgeschichtliche Ereignisse (§ 23 Absatz 1 Nr. 1 KunstUrhG) kann gelten.
- Bei Großveranstaltungen wird konkludente Einwilligung der Zuschauer für Presseberichterstattung angenommen.
- Prominente Sportler können ebenfalls unter den Ausnahmetatbestand fallen.
- Bundesgerichtshof entschied, dass Bildberichterstattung über Kinder von Prominenten zulässig ist, wenn sie an Sportveranstaltungen teilnehmen.
- Fotografen tragen die Beweislast für die Einwilligung zur Veröffentlichung.
- Strenge Sorgfaltspflichten gelten für Verwerter von Fotos bezüglich der Einwilligung.

Ursprung:

Uelzen

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Erstellt am: 2025-04-07 08:51:06

Autor:

Uelzen