Heute ist der 16.04.2025
Datum: 16.04.2025 - Source 1 (https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/baustellen-und-sperrungen-heute-in-schleswig-holstein-7-april-2025-VYLDTKFPAJEJ2PJYETCTHOXFXM.html):
- Gesamtlänge des Straßennetzes in Schleswig-Holstein: 9874,557 Kilometer
- Aktuelle Informationen zu Baustellen und Straßensperrungen in Schleswig-Holstein verfügbar
- Übersicht umfasst Autobahnen (A1, A7, A20, A21, A23, A210, A215), Bundesstraßen (B76, B202, B404, B203, etc.), Landstraßen und Kreisstraßen
**Baustellen und Sperrungen:**
- **A1:**
- Verkehrsumlegung und Bauarbeiten zwischen Eutin und Scharbeutz: bis Ende 2025
- Verkehr auf Richtungsfahrbahn Lübeck verschwenkt
- Erneuerung der Fahrbahn auf Richtungsfahrbahn Fehmarn bis Juli 2025
- Zweistreifige Verkehrsführung im Bereich des Autobahnkreuzes Bargteheide: bis Dezember 2025
- Fahrbahnsanierung zwischen Sereetz und Pansdorf: bis Dezember 2025
- **A7:**
- Vollsperrung der Brücke auf der L49 und Anschlussstelle Bordesholm Richtung Flensburg: bis 23. Mai 2025
- Umleitungen für Autofahrer ausgeschildert
- **A20:**
- Tagesbaustellen zwischen Autobahnkreuz Lübeck und Bad Segeberg: bis 11. April 2025
- Fahrbahnsanierungen, teils gesperrt
- **A21:**
- Sperrung der Anschlussstelle Klein Barkau Ost in Richtung Kiel: bis August 2025
- Beidseitige Fahrbahnerneuerung zwischen Leezen und Bad Oldesloe-Nord: bis Dezember 2026
- **A23:**
- Erhaltungsmaßnahmen zwischen Halstenbek-Krupunder und Hohenfelde: bis Ende Juli 2025
- Vollsperrung der Anschlussstellen Pinneberg-Mitte und Pinneberg-Süd in Richtung Hamburg: bis Ende Juli 2025
- **B77:**
- Wartungsarbeiten am Rendsburger Kanaltunnel: verschiedene Zeiträume im Mai, September und November 2025
- **B206:**
- Fahrbahnerneuerung zwischen Bad Segeberg und Rotenhahn: bis 27. Juni 2025
- Arbeiten in vier Abschnitten
- **B404:**
- Sperrung der Anschlussstelle Klein Barkau Ost in Richtung Kiel: bis August 2025
- **L49:**
- Neubau der Brücke 506 über die A7: bis 1. Juni 2025
- Vollsperrung der Brücke auf der L49 und Anschlussstelle Bordesholm Richtung Flensburg: bis 23. Mai 2025
- **L57:**
- Vollsperrung der Ortseinfahrt Eutin: bis Ende Mai 2025
- **L309:**
- Fahrbahn- und Radwegerneuerung zwischen Süsel und B76: bis 31. Mai 2025
- Sanierung des Radweges zwischen Pönitz und Lehmkamp: bis Ende 2025
- **L314:**
- Radwegerneuerung zwischen Schönningstedt und Aumühle: bis 30. April 2025
- **K2:**
- Ersatzneubau der Brücke über die Bahngleise in Bad Malente: bis Mitte 2025
- **K13:**
- Vollsperrung wegen Deckenerneuerung zwischen Schönberg und Krummbek: bis 28. Mai 2025
- **K49:**
- Vollsperrung der Brücke zwischen Puttgarden und Niendorf: auf unbestimmte Zeit
- **K75:**
- Sperrung wegen Kanal- und Straßenbauarbeiten in Güster: bis Mai 2026
- **K92:**
- Erneuerung und Sperrung der Kreisstraße zwischen Revensdorf und Großkönigsförde: bis 30. Oktober 2025
- **Straßennetz in Schleswig-Holstein:**
- Autobahnen: 545,108 Kilometer
- Bundesstraßen: 1532,280 Kilometer
- Landesstraßen: 3672,442 Kilometer
- Kreisstraßen: 4124,727 Kilometer
Source 2 (https://www.verkehrslage.de/Schleswig-Holstein/Baustellen):
- Aktuell keine Meldungen zu Gefahrentypen.
- Straßenbaustelle: Bereich einer Verkehrsfläche, der vorübergehend für Arbeiten abgesperrt wird.
- Rutschgefahr: Winterglätte oder Glatteis entsteht durch Eisschicht oder andere Gleitschichten auf dem Boden.
- Feste Blitzer: Stationäre Anlagen, auch Starenkasten oder Radarfallen genannt; eine Bauform sind Radarsäulen.
- Stau: Stark stockender oder zum Stillstand gekommener Verkehrsfluss auf einer Straße.
- Schlechte Sicht: Einschränkung der Sichtweite, häufige Ursache für Autounfälle.
- Mobile Blitzer: Zusätzliche Kontrollen, wenn stationäre Anlagen bei ortskundigen Verkehrsteilnehmern weniger abschreckend wirken.
- Unfälle: Schadensereignisse mit ursächlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr.
- Hindernisse: Gegenstände auf der Fahrbahn (z.B. Reifen, Autoteile, Steine) stellen bei höheren Geschwindigkeiten ein Gefährdungspotential dar.
- Geisterfahrer: Falschfahrer, die entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Straßen mit geteilten Richtungsfahrbahnen fahren.
Source 3 (https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/STAUK/Aufgaben/Baustellen/baustellen):
- Um angemessenen Arbeitsschutz auf Baustellen zu gewährleisten, müssen Bauherr, Bauleiter, Koordinator, beauftragte Unternehmer und deren Angestellte zusammenarbeiten.
- Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften wird von Berufsgenossenschaften und der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) überwacht.
**Pflichten des Bauherrn:**
- Der Bauherr kann eine Privatperson, ein Unternehmen, eine Gesellschaft oder eine öffentliche Institution sein.
- Er trägt Verantwortung für die Sicherheit der Beschäftigten, insbesondere bei mehreren gleichzeitig tätigen Unternehmen.
- Der Bauherr muss einen Koordinator beauftragen, der die Zusammenarbeit organisiert und bereits in der Planungsphase eingebunden wird.
- Größere Bauvorhaben müssen mit einer Baustellenvorankündigung bei der zuständigen Behörde angekündigt werden.
- Bei Sanierungen und Abbrüchen ist der Bauherr verpflichtet, das Bauwerk auf Gefahrstoffe wie Asbest untersuchen zu lassen und die Ergebnisse den ausführenden Firmen zur Verfügung zu stellen.
**Pflichten des Arbeitgebers:**
- Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten.
- Er muss alle Tätigkeiten in einer Gefährdungsbeurteilung bewerten und entsprechende Maßnahmen festlegen.
- Beschäftigte müssen durch Schulungen und Unterweisungen auf die Arbeit auf der Baustelle vorbereitet werden.
- Der Arbeitgeber ist verantwortlich für den einwandfreien Zustand der Arbeitsmittel und muss Vorkehrungen für die Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen treffen.
- Vor Arbeiten im Bereich Abbruch und Sanierung muss geprüft werden, ob Gefährdungen, insbesondere durch Asbest, entstehen können.
**Aufgaben der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord:**
- Überwachung des Arbeitsschutzes.
- Beratung aller Beteiligten zur rechtskonformen Umsetzung der Vorgaben.
- Entgegennahme der Baustellenvorankündigungen.
- Prüfung der Mitteilungen zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
- Entgegennahme der Anzeigen von Arbeiten mit Asbest.
- Überwachung des Arbeitsschutzes bei Asbestarbeiten.