Heute ist der 15.04.2025
Datum: 15.04.2025 - Source 1 (https://www.weser-kurier.de/landkreis-osterholz/jugendwerkstatt-osterholz-stadt-und-landkreis-planen-ausbau-2026-doc801p1vfhud317sclbjlc):
- Die Jugendwerkstatt des Landkreises Osterholz und der 1. FC Osterholz-Scharmbeck teilen sich weiterhin die Immobilie an der Sandbeckstraße 18.
- Geplante Um- und Ausbauarbeiten für das Gebäude sollen im nächsten Jahr beginnen.
- Die Kreisverwaltung hat sich mit der Stadt und dem FCO über die künftige Raumaufteilung verständigt.
- Der Jugendhilfeausschuss des Kreistags hat das Konzept genehmigt, mit geschätzten Baukosten von rund 1,3 Millionen Euro.
- Die Kellerräume des FCO sind in dieser Kostenschätzung nicht enthalten.
- Stadt und Landkreis müssen bis zum Herbst finanzielle und rechtliche Details klären.
- Geplante Änderungen umfassen den Ausbau einer Dachgaube auf der östlichen Seite, um mehr Nutzfläche im ersten Stock zu schaffen.
- Der FCO erhält im Erdgeschoss einen separaten Raum von etwa 60 Quadratmetern.
- Die ehemalige Sprecherkabine im Obergeschoss wird der Jugendwerkstatt zugewiesen.
- Ursprüngliche Auszugspläne der Jugendwerkstatt scheiterten an finanziellen und standortspezifischen Herausforderungen.
- Der FCO hat Bedenken geäußert, sich finanziell zu übernehmen, und es besteht Sanierungsbedarf im Keller.
- Eine mögliche Blockhütten- oder Mobilbaulösung wird diskutiert, benötigt jedoch Zustimmung von Stadt und Landkreis.
- Meinungen in der Kreispolitik über die Lösung sind geteilt, trotz einstimmigem Ausschussvotum.
- Geplante Änderungen in der Jugendwerkstatt umfassen die Schaffung größerer Unterrichtsräume und die Umwandlung einer Lernküche in eine Nähwerkstatt.
- Die Jugendwerkstatt wird von zwei Lerngruppen genutzt, die jeweils etwa 20 Personen umfassen.
- Eine Gruppe besteht aus geflüchteten Jugendlichen, die einen Deutschkurs besuchen, die andere aus Jugendlichen, die den Hauptschulabschluss nachholen.
- Der Landkreis Osterholz erhält einen Landeszuschuss von 90% der förderfähigen Ausgaben für die Jugendwerkstatt, etwa 150.000 Euro pro Jahr.
- Die jährliche Warmmiete, die der Landkreis an die Stadt zahlt, beträgt 30.000 Euro.
Source 2 (https://www.landkreis-osterholz.de/portal/seiten/werkstatt-des-jugendamtes-901000558-21000.html):
- Die Jugendwerkstatt Osterholz ist ein Projekt des Jugendamtes.
- Es gehört zur Jugendsozialarbeit gemäß §13 SGB VIII.
- Zielgruppe: junge Menschen im Alter von 14 bis unter 27 Jahren mit multiplen Eingliederungshemmnissen und Unterstützungsbedarf beim Einstieg ins Berufsleben.
- Ziel des Förderprogramms: Vorbereitung junger erwerbsloser Menschen auf Ausbildung, Beruf oder berufliche Integration nach SGB II und SGB III.
- Schwerpunkte:
- Arbeitsmarktorientierte Qualifizierung
- Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
- Nachholen von Schulabschlüssen
- Beratung und Bildung
- Persönliche Stabilisierung
- Soziale Integration
- Bewältigung individueller Probleme
- Die Jugendwerkstatt bietet 16 Plätze.
- Betreuung durch:
- Zwei sozialpädagogische Fachkräfte
- Einen Koordinator
- Zwei Arbeitsanleiter
- Angebote: Hauptschulabschlusskurs, Berufsfelder Metall und Holzbau.
- Förderung durch:
- Land Niedersachsen
- Europäischen Sozialfonds (ESF)
- Landkreis Osterholz.
Source 3 (https://www.bagejsa.de/jugendsozialarbeit/berufliche-und-soziale-integration/):
- Die Agentur für Arbeit unterstützt förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während der Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung.
- Ziel ist der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung; es kann eine ausbildungsvorbereitende Phase enthalten sein.
- Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die ohne Förderung keine betriebliche Berufsausbildung beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können.
- Individuelle und kontinuierliche Unterstützung sowie sozialpädagogische Begleitung erfolgt auch im Betrieb.
- In der ausbildungsbegleitenden Phase werden folgende Unterstützungen angeboten:
1. Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
2. Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
3. Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses
- Unterstützung muss mit dem Ausbildungsbetrieb abgestimmt werden und über betriebsübliche Inhalte hinausgehen.
- In der ausbildungsvorbereitenden Phase werden junge Menschen auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet und bei der Suche nach Ausbildungsstellen unterstützt.
- Die ausbildungsvorbereitende Phase kann bis zu sechs Monate dauern und bei Bedarf um zwei Monate verlängert werden.
- Betriebe, die förderungsbedürftige junge Menschen ausbilden, können administrativ und organisatorisch unterstützt werden.
- Die Maßnahmekosten werden dem Träger der Maßnahme erstattet.
- Abweichend von den allgemeinen Förderbedingungen können auch junge Menschen mit besonderen Lebensumständen förderungsbedürftig sein, wenn eine spezifische Landeskonzeption vorliegt.
- Maßnahmen können bis zum 30. September 2020 beginnen; Unterstützung kann auch in laufenden Maßnahmen nach diesem Datum erfolgen.
- Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) wird bis zu 50 Prozent aus Mitteln der BA und dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
- Kofinanzierung durch den Bund ist nach Ende der ESF-Förderperiode ab 2020 nicht mehr gesichert.
- Handlungsbedarf besteht, um die Gesamtfinanzierung für das Schuljahr 2019/2020 sicherzustellen.
- Berufseinstiegsbegleitung fördert den Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine Berufsausbildung.
- Unterstützt werden insbesondere Abschluss der allgemeinbildenden Schule, Berufsorientierung, Ausbildungsstellensuche und Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses.
- Die Begleitung beginnt in der Regel mit der Vorabgangsklasse und endet ein halbes Jahr nach Beginn der Berufsausbildung oder spätestens 24 Monate nach Beendigung der allgemeinbildenden Schule.
- Förderungsbedürftig sind junge Menschen, die Schwierigkeiten beim Schulabschluss oder beim Übergang in eine Berufsausbildung erwarten.
- Maßnahmekosten für die Durchführung der Berufseinstiegsbegleitung werden dem Träger erstattet.