Göttingen

Heute ist der 14.04.2025

Datum: 14.04.2025 - Source 1 (https://www.klassegegenklasse.org/hybrid-veranstaltung-in-goettingen-gespraech-mit-ukrainischen-kriegsdienstverweigerern/):
- Das Göttinger Bündnis gegen die Logik des Krieges veranstaltet eine Reihe von fünf Veranstaltungen zum Thema „Kriegsdienstverweigerung international“.
- Teilnehmer sind Kriegsdienstverweigerer aus Israel, Türkei, Russland, Ukraine und der Verein Connection e.V.
- Ziel der Veranstaltungen ist es, die Gründe für die Entscheidungen der Verweigerer zu erfahren, die gesellschaftlichen Widerstände, die sie überwinden mussten, und was ihnen die Kraft gibt, ihre Entscheidung aufrechtzuerhalten.
- Es wird auch diskutiert, wie der antimilitaristische Kampf der Verweigerer unterstützt und in einen gemeinsamen Kampf umgewandelt werden kann.
- Nationalistische Mobilisierungen und ethnisch-religiöse Feindbilder werden weltweit gefördert.
- Kapitalistische Gesellschaften basieren auf der Ausbeutung von Menschen und der Aneignung von Land und Ressourcen, oft durch Gewalt gesichert.
- Eine Politik des ewigen Krieges wird von vielen Staaten und Konzernen betrieben.
- Die Militarisierung der Gesellschaft wird auf Kosten sozialer Infrastruktur vorangetrieben.
- Es gibt weltweit viele Menschen, die sich der Militarisierung verweigern, jedoch wenig öffentliche Informationen über Kriegsdienstverweigerer in Deutschland.
- Die Veranstaltungen sollen informieren, den Austausch fördern und gemeinsamen Widerstand anstoßen.
- Forderungen des Bündnisses:
- Unterstützung für Kriegsdienstverweigerer, Deserteure und Kriegsflüchtlinge weltweit.
- Asylrechtlicher Schutz für diese Gruppen.
- Widerstand gegen Militarisierung und Faschisierung.
- Entwicklung von Widerstandsformen für eine gerechtere Gesellschaft ohne Krieg, Ausbeutung, Nationalismus und Patriarchat.
- Aufruf zum gemeinsamen Ausstieg aus der Logik des Krieges.

Source 2 (https://verfassungsblog.de/kriegsdienstverweigerung-kriegsfall-bundesgerichtshof/):
- BGH-Beschluss vom 16.1.2025: Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (Art. 4 Abs. 3 GG) kann im Kriegsfall ausgesetzt werden.
- BGH sieht keine Notwendigkeit für eine Verfassungsänderung; einfache Gesetzgebung könnte aussetzen.
- Wehrpflichtige Männer könnten zum Kriegsdienst herangezogen werden, auch gegen ihr Gewissen.
- Kontext: BGH entschied über einen ukrainischen Staatsbürger, der Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigerte.
- Ukraine hat das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wegen Verteidigungskrieg gegen Russland ausgesetzt.
- BGH erlaubt Auslieferung von Kriegsdienstverweigerern, wenn der ersuchende Staat völkerrechtswidrig angegriffen wurde.
- Auslieferung wird auf Verfassungsmäßigkeit überprüft; darf nicht gegen Grundsätze des Grundgesetzes verstoßen.
- BGH hatte zuvor Auslieferung eines Kriegsdienstverweigerers wegen Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG ausgesetzt.
- Kriegsdienstverweigerung ist spezifischer Ausfluss der Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG).
- Unklar, ob dieser Zusammenhang Auslieferung wegen Verstoßes gegen Grundsätze des Grundgesetzes verhindern kann.
- Kriegsdienstverweigerung kann nicht als Asylgrund nach § 3 Abs. 2 Nr. 5 AsylG geltend gemacht werden.
- BGH ignoriert enge Verbindung zwischen Menschenwürde und Kriegsdienstverweigerung.
- Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist im Grundgesetz seit 1949 verankert.
- Parlamentarischer Rat entschied, Gewissensentscheidungen im Krieg nicht außer Kraft zu setzen.
- BVerfG hat Schutzbereich von Art. 4 Abs. 3 GG in Kern- und Randbereich unterteilt.
- Kernbereich: Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall; darf nicht eingeschränkt werden.
- BGH argumentiert, dass ungediente Kriegsdienstverweigerer im Spannungs- und Verteidigungsfall einberufen werden können.
- BGH interpretiert § 11 Abs. 1 Nr. 1 KDVG als Modifikation von Art. 4 Abs. 3 GG.
- BVerfG verlangt verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes; Heranziehung beschränkt sich auf waffenlosen Dienst.
- BGH deutet an, dass Bürger im Kriegsfall „überragende Treuepflichten“ gegenüber dem Staat haben.
- Diese Annahme ist umstritten; Grundgesetz kann nur schriftliche Pflichten auferlegen.
- Eine Aussetzung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall würde eine Verfassungsänderung erfordern.

Source 3 (https://www.bundestag.de/resource/blob/1012040/bb51cf45650e7dd93a23b2b6b583e07f/WD-2-117-15-pdf.pdf):
Weitere Informationen finden Sie auf https://www.bundestag.de/resource/blob/1012040/bb51cf45650e7dd93a23b2b6b583e07f/WD-2-117-15-pdf.pdf

Ursprung:

Göttingen

Link: https://www.klassegegenklasse.org/hybrid-veranstaltung-in-goettingen-gespraech-mit-ukrainischen-kriegsdienstverweigerern/

URL ohne Link:

https://www.klassegegenklasse.org/hybrid-veranstaltung-in-goettingen-gespraech-mit-ukrainischen-kriegsdienstverweigerern/

Erstellt am: 2025-04-10 14:30:18

Autor:

Göttingen