Heute ist der 16.04.2025
Datum: 16.04.2025 - Source 1 (https://www.weser-kurier.de/landkreis-verden/gemeinde-kirchlinteln/kirchlinteln-st-petri-gemeinde-staerkt-schutzkonzept-gegen-missbrauch-doc804q4ws1449pyvid8m2):
- Kirchengemeinden sollen sichere Orte für Menschen sein, wo sie sich wohl und willkommen fühlen.
- In der Vergangenheit gab es zahlreiche Berichte über Missbrauch in Kirchen.
- Viele Gemeinden entwickeln Schutzkonzepte, um solche Vorfälle zu verhindern.
- Die St.-Petri-Gemeinde Kirchlinteln hat ein Schutzkonzept erstellt und implementiert es.
- Pastorin Merle Oswich, Kirchenvorsteherin Wiebke Müller und Reinhard Richter haben das Konzept ausgearbeitet.
- Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wurden in die Entwicklung des Konzepts einbezogen.
- Regelmäßige Fortbildungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter sind Teil des Schutzkonzepts.
- Heike Fischer-Martius hat bereits an einer Fortbildung teilgenommen, die durch ein Video von Nancy Janz inspiriert wurde.
- Es wird betont, dass es wichtig ist, den Betroffenen zu glauben und ihre Erfahrungen ernst zu nehmen.
- Haupt- und Ehrenamtliche müssen eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen, die das Einhalten des Verhaltenskodex bestätigt.
- Der Verhaltenskodex beinhaltet Regeln wie: Körperkontakt braucht Konsens und Sorgeberechtigte müssen informiert werden, wenn Ehrenamtliche Kinder oder Jugendliche transportieren.
- Die Gemeinde bezieht aktiv Stellung gegen diskriminierendes, gewalttätiges, rassistisches und sexistisches Verhalten.
- Das Schutzkonzept ist auf der Internetseite der Gemeinde einsehbar, um Transparenz zu schaffen.
- Merle Oswich betont, dass sexualisierte Gewalt in jedem Alter und jeder Schicht vorkommen kann.
- Bisher sind der St.-Petri-Gemeinde keine Missbrauchsfälle bekannt, was nicht ausschließt, dass es sie gegeben haben könnte.
- Betroffene können sich im Verdachtsfall an das Pastoren-Ehepaar, den Kirchenvorstand oder andere leitende Mitarbeiter wenden.
- Weitere Ansprechpartner sind der Superintendent des Kirchenkreises und die Fachstelle der Landeskirche.
- Die Gemeinde verweist auch auf die Fachberatungsstelle Rückhalt in Verden.
- Informationen zur Prävention von sexualisierter Gewalt sind auf der Website der Gemeinde verfügbar.
- Sexualisierte Gewalt umfasst Übergriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung, einschließlich körperlicher Übergriffe und Belästigung.
Source 2 (https://praevention-missbrauch.drs.de/stabsstelle-praevention/schutzkonzepte/musterschutzkonzept-fuer-kirchengemeinden.html):
- Veröffentlichung des „Kirchlichen Amtsblatts“ Nr. 8 am 15.06.2021.
- Enthält Ausführungsbestimmung zur Erstellung von Schutzkonzepten für (Gesamt-) Kirchengemeinden.
- Musterschutzkonzept als verbindliche Grundlage und Hilfestellung für Kirchengemeinden und Seelsorgeeinheiten veröffentlicht.
- Musterschutzkonzept enthält Mindeststandards und Formulierungen zu gesetzlich notwendigen Regelungen.
- Vorschläge für weitere zu bearbeitende Elemente im Konzept enthalten.
- Muster basiert auf Erfahrungen aus dem Pilotprojekt “Schutzkonzepte in Seelsorgeeinheiten”.
- Regelmäßige Fortschreibung des Musters bei neuen rechtlichen Bezügen oder Erkenntnissen.
- Zum Musterkonzept gehören Anlagen wie Formulare, Vorlagen und Checklisten.
- Aktuelle Version des Konzepts und Anlagen sind bei Materialien & Downloads verfügbar.
- Frist bis zum 31.12.2024 für alle (Gesamt-) Kirchengemeinden in der Diözese, ihr Schutzkonzept zu beschließen.
- Einreichung des Schutzkonzepts zur fachlichen Prüfung über das jeweilige Dekanat bei der Stabsstelle Prävention.
- Verlinkung besonders gelungener Konzepte.
Source 3 (https://aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de/handbuch-schutzkonzeptentwicklung-in-der-elkb/):
- Schritte zur Entwicklung eines individuellen Schutzkonzepts gegen sexualisierte Gewalt.
- Vorlage für Ablaufplan im Anhang verfügbar.
1. **Beschluss**:
- Thema Prävention sexualisierter Gewalt im Leitungsgremium besprechen.
- Beschluss fassen zur Entwicklung eines Schutzkonzepts, Zuständigkeiten und Einheiten klären.
2. **Gründung der Arbeitsgruppe**:
- Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus relevanten Bereichen (z.B. Jugendarbeit) und Mitarbeitendenvertretung gründen.
- Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Kirchengemeinden oder Einrichtungen prüfen.
- Projektleitung innerhalb der Gruppe benennen.
3. **Schulung der Arbeitsgruppe**:
- Mitglieder sollen Grundwissen zu sexualisierter Gewalt haben.
- Vernetzung mit anderen Gruppen zur Schulung organisieren.
4. **Prozess öffentlich machen**:
- Gemeinde oder Einrichtung über die Entwicklung des Schutzkonzepts informieren.
5. **Grundsätzliche Vereinbarungen**:
- Organisatorischen Rahmen und Fragen für die Arbeitsgruppe klären.
6. **Risiko- und Potentialanalyse**:
- Analyse mit relevanten Zielgruppen durchführen, Fragebogen der Fachstelle nutzen.
7. **Erarbeitung der Bausteine des Schutzkonzepts**:
- Bausteine wie Leitbild, Verhaltenskodex, Interventionsleitfaden erarbeiten.
- Ergebnisse der Risiko- und Potentialanalyse berücksichtigen.
8. **Überprüfung und Abnahme des Schutzkonzepts**:
- Fertiggestelltes Konzept an Regionalbeauftragte der Fachstelle senden.
- Überprüfung auf Vollständigkeit und sprachliche Sensibilität.
9. **Beschluss im Leitungsgremium**:
- Fertig überprüftes Schutzkonzept im Leitungsgremium beschließen.
10. **Veröffentlichung von Bausteinen**:
- Relevante Bausteine des Schutzkonzepts der Öffentlichkeit und Mitarbeitenden präsentieren.
11. **Umsetzung des Schutzkonzepts**:
- Maßnahmen in die Praxis umsetzen, um präventive Wirkung zu erzielen.
- Präventionsbeauftragte und Ansprechpersonen für Betroffene einbeziehen.
12. **Überprüfung und Weiterentwicklung des Schutzkonzepts**:
- Regelmäßige Überprüfung alle fünf Jahre, Anpassung bei Vorfällen.
- Widerstände innerhalb der Gemeinde als mögliche Dynamik betrachten und Kommunikationsstrategien entwickeln.