Heute ist der 14.04.2025
Datum: 14.04.2025 - Source 1 (https://www.news.de/lokales/858525166/polizeiticker-aktuell-aus-elmshorn-am-11-04-2025-kapitalverbrechen-heute/1/):
- Eine 42-jährige Frau wurde im Bahnhof Elmshorn von der Bundespolizei verhaftet.
- Sie war bereits 2014 wegen Totschlags zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
- Die Frau hatte noch eine Reststrafe von 597 Tagen abzusitzen.
- Gut zwei Drittel der Freiheitsstrafe hatte sie bereits verbüßt, bevor die Reststrafe ausgesetzt wurde.
- Im Jahr 2023 wurde die Aussetzung der Reststrafe widerrufen.
- Die Frau hatte sich dem erneuten Haftantritt nicht gestellt.
- Nach ihrer Verhaftung wurde sie in die Justizvollzugsanstalt (JVA) nach Lübeck eingeliefert.
Source 2 (https://www.juraforum.de/lexikon/totschlag):
- Totschlag ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen, definiert in § 212 StGB.
- Strafmaß: mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen lebenslange Haft.
- Tathandlung: Tötung eines Menschen, nicht eines Tieres.
- Beginn des Lebens: mit der Geburt, Schutz durch das Gesetz tritt ein.
- Ende des Lebens: mit dem Hirntod, wenn keine Hirnströme mehr vorhanden sind.
- Totschlag unterscheidet sich von Mord durch das Fehlen von Mordmerkmalen (§ 211 Abs. 2 StGB).
- Mordmerkmale: gemeingefährliche Mittel, niedrige Beweggründe, Heimtücke, besondere Grausamkeit.
- Strafbewertung: Mord kann lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen, Totschlag maximal 15 Jahre (in minder schweren Fällen 1-10 Jahre).
- Kein fahrlässiger Totschlag im deutschen Recht; Vorsatz erforderlich.
- Bei Fahrlässigkeit: § 222 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge).
- Totschlag-Strafe: Haftstrafe ist zwingend, Bewährungsstrafe nur bei unter 2 Jahren Haft möglich.
- Milderungsgründe: Affekt (§ 213 StGB), z.B. Zorn, Eifersucht, asthenischer Affekt.
- Totschlag im Affekt: Strafe 1-10 Jahre, Bewährungsstrafe möglich.
- Versuchter Totschlag: strafbar, wenn der Täter vorsätzlich handelt und die Tatmerkmale erfüllt sind.
- Totschlag durch Unterlassen: Garantenpflicht, z.B. in Ehe oder Verkehrsvorschriften.
Source 3 (https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2023/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2023/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2023.html):
- Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst endbearbeitete Straftaten, nicht jedoch Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte (außer bestimmten Ausnahmen), Straftaten außerhalb Deutschlands, Ordnungswidrigkeiten, Verstöße gegen Landesgesetze und Delikte, die nur von der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden.
- Die PKS bildet das Hellfeld der Kriminalität ab, während das Dunkelfeld Straftaten umfasst, die der Polizei nicht bekannt werden.
- Im Jahr 2023 stiegen die erfassten Straftaten um 5,5 % von 5.628.584 Fällen in 2022 auf 5.940.667 Fälle.
- Die Fallzahlen 2023 sind die höchsten seit 2016.
- Die Aufklärungsquote lag 2023 bei 58,4 %, ein Anstieg um 1,1 Prozentpunkte im Vergleich zu 2022 (57,3 %).
- Drei zentrale Faktoren für den Anstieg der Straftaten wurden identifiziert:
1. Erhöhte Mobilität nach dem Wegfall der Covid-19-Beschränkungen.
2. Wirtschaftliche und soziale Belastungen, insbesondere durch Inflation.
3. Hohe Zuwanderungsrate in Deutschland.
- Im Jahr 2023 wurden 2.246.767 Tatverdächtige erfasst, ein Anstieg um 7,3 % im Vergleich zum Vorjahr.
- 4,6 % der Tatverdächtigen waren Kinder unter 14 Jahren (104.233) und 9,2 % Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren (207.149).
- Die Anzahl tatverdächtiger Kinder stieg um 12,0 % und die tatverdächtiger Jugendlicher um 9,5 % im Vergleich zum Vorjahr.
- 34,4 % der Tatverdächtigen waren nichtdeutsche Staatsbürger, mit einem Anstieg von 13,5 % bei nichtdeutschen Tatverdächtigen.
- Im Jahr 2023 wurden 214.099 Fälle von Gewaltkriminalität erfasst, der höchste Stand seit 2007, mit einem Anstieg von 8,6 % im Vergleich zum Vorjahr.
- 190.605 Tatverdächtige wurden im Bereich Gewaltkriminalität ermittelt, ein Anstieg von 6,9 %.
- 255.466 Menschen wurden 2022 Opfer von Gewaltkriminalität, ein Anstieg von 8,3 % im Vergleich zu 2021.
- Bei Gewaltkriminalität waren 12.377 Kinder und 30.244 Jugendliche tatverdächtig, mit Anstiegen von 17,0 % bzw. 14,4 % im Vergleich zum Vorjahr.
- Cybercrime-Delikte beliefen sich auf 134.407 Fälle, ein Rückgang um 1,8 % im Vergleich zum Vorjahr.
- Diebstahlsdelikte stiegen um 10,7 % auf 1.971.435 Fälle, über dem Niveau von 2019.
- Ladendiebstahl stieg um 23,6 % auf 426.096 Fälle, der höchste Stand seit 2006.
- Wohnungseinbruchdiebstahl stieg um 18,1 % auf 77.819 Fälle, bleibt jedoch unter dem Niveau von 2019.
- Rauschgiftdelikte stiegen um 1,8 %, während Delikte im Zusammenhang mit Kokain und Crack um 29,1 % zunahmen.
- Im Jahr 2023 wurden ca. 43 Tonnen Kokain in Deutschland sichergestellt.