Hildesheim

Heute ist der 13.04.2025

Datum: 13.04.2025 - Source 1 (https://www.hildesheimer-allgemeine.de/meldung/autobahnpolizei-zieht-bei-hildesheim-voellig-ueberladenen-transporter-aus-dem-verkehr-rollende-zeitbombe.html):
- Autobahnpolizei hat überladenen Sprinter an der A7 bei Hildesheim gestoppt.
- Vorfall ereignete sich am Freitagnachmittag gegen 17 Uhr, in Höhe der Anschlussstelle Derneburg in Richtung Kassel.
- Sprinter aus dem Landkreis Northeim war mit Paletten voller Werbezeitschriften beladen.
- Bei Kontrolle auf Parkplatz Jägerturm fielen Pakete beim Öffnen der Hecktür heraus.
- Fahrzeug wurde zur Biogasanlage eskortiert, um das Gewicht zu überprüfen.
- Ergebnis: fast ein Drittel mehr Ladung als erlaubt.
- Paletten waren kaum gesichert, was ein hohes Risiko bei Vollbremsungen oder Unfällen darstellt.
- Fahrer und Firma erwarten hohe Geldstrafen.
- Gewerbeaufsichtsamt wird informiert, da keine Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten vorhanden waren.
- Fahrer durfte erst weiterfahren, nachdem die Hälfte der Zeitschriften in ein anderes Fahrzeug umgeladen worden war.

Source 2 (https://fleetgo.de/kb/lkw/ladungssicherung-bussgeld/):
- Mangelnde Ladungssicherung kann gefährlich für Lkw-Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer sein.
- Eine gesicherte Ladung ist für die Verkehrssicherheit unerlässlich.
- Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten sind im Bußgeldkatalog Ladungssicherung aufgeführt.
- GPS-Ortung kann helfen, den Unfallhergang zu rekonstruieren.
- Ladungssicherungsvorschriften gelten für Pkw und Lkw gemäß StVO.
- Ladung muss so gesichert sein, dass sie bei Vollbremsung oder plötzlichen Manövern nicht verrutscht oder herabfällt.
- Unzureichend gesicherte Ladung kann bei Unfällen massive Schäden verursachen.
- Bußgelder für Lkw bei Verstößen:
- Vermeidbarer Lärm: 10 Euro
- Ladung ragt nach hinten min. 3 m: 20 Euro
- Überschreitung der zulässigen Breite: 20 Euro
- Ladung ragt nach hinten min. 1,5 m bei 100 km/h: 20 Euro
- Ladung ragt nach vorne: 20 Euro
- Ladung ragt nach hinten über 1 m ohne Kennzeichnung: 25 Euro
- Unzureichende Sicherung gegen Herabfallen: 60 Euro
- Unzureichende Sicherung mit Gefährdung: 75 Euro (1 Punkt)
- Unzureichende Sicherung mit Sachbeschädigung: 100 Euro (1 Punkt)
- Fahrzeug mit Ladung über 4,20 m: 70 Euro (1 Punkt)
- Nach § 22 StVO sind Fahrer und Verlader für die Ladungssicherung verantwortlich.
- Verlader sind Personen, die beim Beladen des Lkw Entscheidungen treffen dürfen.
- Transportunternehmen müssen sicherstellen, dass Fahrer und Verlader die Richtlinien zur Ladungssicherung kennen.
- Unternehmen müssen gesetzliche Vorschriften einhalten und geeignete Mittel zur Ladungssicherung bereitstellen.
- Lkw-Transport wird in der Regel von geschulten Mitarbeitern durchgeführt.
- Fahrer müssen sicherstellen, dass die Ladung nicht verrutscht und gegebenenfalls Zurrgurte nachspannen.
- Verstöße gegen die Ladungssicherung gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit Bußgeldern und Punkten geahndet.
- Bei Schäden an Dritten haftet der Fahrer gemäß § 823 BGB, bei Schäden an der Ladung nach HGB.
- Verantwortung für die Ladungssicherung liegt bei mehreren Parteien, einschließlich Fahrer, Verlader und Fahrzeughalter.
- Bei unzureichender Ladungssicherung können auch Verlader Bußgelder erhalten.
- Bei Unfällen mit ungesicherter Ladung können Strafen für alle Beteiligten höher ausfallen.

Source 3 (https://www.bghm-magazin.de/ausgaben/05-2022/ladungssicherung-wer-welche-verantwortung-traegt):
- Fast jeder Mitgliedsbetrieb der BGHM verfügt über Transportfahrzeuge für den Güter- oder Materialtransport.
- Die Sicherung der Ladung hat besondere Bedeutung.
- Es gibt viele rechtliche Vorschriften und technische Regeln zur Ladungssicherung.
- Primäre Rechtsgrundlage für den Arbeitsschutz bei der Ladungssicherung: DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“.
- Paragraf 37 der DGUV Vorschrift 70 fordert, dass die Ladung so verstaut wird, dass bei üblichen Verkehrsbedingungen keine Gefährdung von Personen besteht.
- Bei Transport über öffentliche Straßen gilt zusätzlich die Straßenverkehrsordnung (StVO).
- Paragraf 22 der StVO verlangt, dass die Ladung so gesichert ist, dass sie bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichbewegungen keinen vermeidbaren Lärm erzeugt und nicht verrutscht, umfällt, hin- und herrollt oder herabfällt.
- Anerkannte Regeln der Technik müssen beachtet werden, insbesondere die Richtlinienreihe VDI 2700, die den Stand der Technik darstellt.
- Polizeiliche Ladungssicherungskontrollen werden auf Basis der anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.

Ursprung:

Hildesheim

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Erstellt am: 2025-04-11 23:01:08

Autor:

Hildesheim