Heute ist der 16.04.2025
Datum: 16.04.2025 - Source 1 (https://www.dieharke.de/lokales/nienburg-lk/nienburg/nienburg-staatsanwalt-ermittelt-gegen-kioskbetreiber-wegen-gefaehrlicher-pouches-DJ3E2VP6IJCXRAMWNVAP7OPOLE.html):
- Staatsanwaltschaft Verden ermittelt gegen Kioskbetreiber aus Nienburg.
- In einem Kiosk an der Celler Straße wurden 70 illegale Pouches-Packungen sichergestellt.
- Die Pouches sind in Deutschland nicht zum Verkauf zugelassen.
- Inhalt der Pouches ist nikotinhaltig und gesundheitsgefährdend.
- Nikotingehalt der Pouches liegt zwischen 10 und 43 Milligramm.
- Höchster Nikotingehalt entspricht dem Konsum von 47 Zigaretten in 20 Minuten.
- Gesundheitsgefährdung durch die Pouches wurde vom Landkreis bestätigt.
- Kontrolle fand am 12. März statt.
- Pouches überschreiten den kritischen ARfD-Wert der EFSA um das 178- bis 767-fache.
- Pouches werden als Lebensmittel eingestuft und benötigen eine Zulassung, die nicht vorhanden ist.
- Verkauf solcher Pouches ist in Deutschland verboten.
- Pouches fallen nicht unter das Tabakgesetz und sind keine Snooses.
- Landkreis plant weitere spezielle Kontrollen.
- Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an.
Source 2 (https://www.lhr-law.de/magazin/lebensmittelrecht-arzneimittelrecht/rauchalternative-oder-gesundheitsgefahr/):
- Nikotin-Pouches gewinnen in Deutschland an Beliebtheit.
- Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat sich mit der Bewertung dieser Produkte auseinandergesetzt.
- Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Nikotinbeutel in mehreren Studien untersucht.
- In einer Stellungnahme von 2022 betont das BfR, dass Nikotinbeutel im Vergleich zum Rauchen das gesundheitliche Risiko verringern können, da keine schädlichen Verbrennungsprodukte entstehen.
- Nikotin bleibt eine stark suchterzeugende Substanz, die insbesondere für Nichtraucher, Schwangere und Jugendliche ein Gesundheitsrisiko darstellt.
- Das BfR empfiehlt, Nikotinbeutel wie andere Tabakersatzprodukte zu regulieren, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten.
- Empfohlene Maßnahmen: Obergrenzen für den Nikotingehalt und verbesserte Kennzeichnungspflichten.
- Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. und Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V. unterstützen die BfR-Einschätzung.
- Diese Organisationen warnen vor den Gesundheitsrisiken von Nikotinbeuteln und deren Anziehungskraft auf Jugendliche.
- Sie fordern strikte Maßnahmen zum Schutz vor Nikotinbeuteln und lehnen eine Liberalisierung ab.
- Interessengemeinschaft E-Dampfen e.V. sieht Nikotinbeutel als weniger schädliche Alternative zum Rauchen.
- Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse unterstützt die Regulierung von Nikotinbeuteln.
- Der Verband fordert klare gesetzliche Rahmenbedingungen und die Aufnahme von Nikotinbeuteln ins Tabakerzeugnisgesetz.
- Eine spezifische Regelung für Nikotin-Pouches wird von verschiedenen Akteuren gewünscht.
- Die Bundesregierung steht im Austausch mit den Ländern über die rechtliche Einordnung der Nikotin-Pouches.
- Aktuell sind keine speziellen Regelungen geplant.
- Die Bundesregierung sieht Bedarf für Regelungen auf europäischer Ebene, jedoch ist unklar, ob solche Regelungen folgen werden.