Hameln-Pyrmont

Heute ist der 17.04.2025

Datum: 17.04.2025 - Source 1 (https://www.dewezet.de/lokales/hameln-pyrmont/hameln/stadt-hameln-aeussert-sich-zu-altkleidercontainern-einfach-weg-damit-YOCTGBYEV5A23I6PTCO6GJVH7M.html):
- Die Stadt Hameln genehmigt künftig keine Altkleidercontainer im öffentlichen Verkehrsraum mehr.
- Grund: Stellplätze der Container werden häufig als illegale Ablageorte für Müll genutzt.
- Politische Vorbehalte sind nach anfänglicher Zustimmung aufgekommen.
- Seit Jahresbeginn dürfen wiederverwertbare Textilien aufgrund einer EU-Richtlinie nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden.
- Nur ein privates Unternehmen hat derzeit Altkleidercontainer im Stadtgebiet aufgestellt.
- Die Stadt plant, Genehmigungen für folgende Containerstandorte nicht mehr zu erteilen:
- Pappelallee
- Eintrachtweg
- Breslauer Allee/Parkplatz Schulzentrum
- Bertholdsweg
- Wilhelm-Lampe-Straße
- Osterplatz / Lindenweg
- Ruthenstraße / Am Hafen
- Lawerweg
- Reuteranger
- Alte Heerstraße/nähe Feuerwehrhaus
- Maschweg
- Schulstraße
- Glascontainer an diesen Standorten bleiben bestehen.
- Container auf privaten Flächen sind nicht betroffen; die Stadt hat jedoch keine Übersicht über diese.
- Die EU-Richtlinie spielt nur indirekt eine Rolle in den Überlegungen der Stadt.
- Der Landkreis Hameln-Pyrmont ist für die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie zuständig.
- Die Stadt sieht keinen Engpass bei der Altkleiderentsorgung; alternative Entsorgungswege sind vorhanden.
- Bürger können Altkleider über Abholsysteme, den Entsorgungspark oder karitative Sammelstellen auf Privatflächen entsorgen.
- Die Stadt erwartet, dass die Reduktion auf einen Containertyp den Eindruck einer „Sammelstelle für alles“ verringert.
- Weniger Containertypen sollen auch die Verwechslungsgefahr und Alibihandlungen reduzieren.
- Die Stadt plant eine optische Aufwertung der Standorte durch Begrünung und Bodenmarkierung.
- Eine Vergabe an karitative Organisationen oder strengere Auflagen für gewerbliche Sammler wird nicht in Betracht gezogen.
- Die Entscheidung basiert auf straßenrechtlichen Erwägungen, nicht auf der Gemeinnützigkeit des Anbieters.
- Illegale Müllablagerungen treten auch an Containern karitativer Organisationen auf.
- Strengere Auflagen würden zusätzlichen Kontroll- und Verwaltungsaufwand für die Stadt verursachen.
- Der Ausschuss für Recht und Sicherheit wird das Thema am 18. Juni erneut diskutieren.

Source 2 (https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/altkleider-entsorgung-neue-richtlinie-eu-120.html):
- **Dresden**:
- Funktionierendes Sammelsystem mit gemeinnützigen und gewerblichen Sammlern.
- Textilien müssen sauber sein, gesetzliche Vorgaben werden eingehalten.
- Kein paralleles Sammelsystem für nichttragbare Textilien geplant.
- Verunreinigte, nasse oder verschimmelte Textilien im Restabfall entsorgen.
- Alttextilien können an acht städtischen Wertstoffhöfen abgegeben werden.

- **Jena**:
- Separate Altkleidercontainer an ca. 150 Standplätzen seit Oktober 2012.
- Getrennterfassungssystem etabliert.
- Nicht tragbare Altkleider dürfen nicht über Restmüll entsorgt werden, außer sie sind nicht wiederverwendbar oder recyclingfähig.

- **Erfurt**:
- Keine Änderungen, Alttextilcontainer auf Wertstoffhöfen vorhanden.
- Gemeinnützige Organisationen sammeln Alttextilien über Container.
- Stark zerschlissene oder verschmutzte Textilien im Restmüll entsorgen.

- **Chemnitz**:
- Altkleidercontainer auf Wertstoffinseln und Wertstoffhöfen nutzbar.
- Keine Änderungen, stark zerschlissene oder verschmutzte Textilien im Restmüll entsorgen.

- **Dessau-Roßlau**:
- Stark verschlissene Kleidung im Restabfall entsorgen.
- Saubere, unbeschädigte Altkleider und Textilien werden über Container gesammelt.
- Behälter meist von gemeinnützigen Organisationen betrieben.

- **Weimar**:
- Depotcontainer für Alttextilien an öffentlichen Sammelplätzen vorhanden.
- Nass gewordene oder hygienisch nicht einwandfreie Alttextilien im Restmüll entsorgen.

- **Halle**:
- Nur gebrauchsfähige Alttextilien für hochwertiges Recycling erfassen.
- Stark zerschlissene oder kontaminierte Textilien im Restmüll entsorgen.

- **Leipzig**:
- Verbraucher verantwortlich für ordnungsgemäße Entsorgung.
- Alttextilcontainer und Wertstoffhöfe verfügbar.
- Stark verschlissene oder verschmutzte Textilien im Restmüll entsorgen.

- **Magdeburg**:
- Flächendeckendes Sammelsystem für Altkleider vorhanden.
- Keine zusätzlichen Container für Textilabfälle an öffentlichen Stellplätzen.
- Textilabfälle dürfen nicht im Restabfall entsorgt werden, außer chemisch kontaminierte oder verdreckte Teile.

Source 3 (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/weniger-lebensmittelverschwendung-und-textilabfalle-parlament-und-eu-staaten-einigen-sich-auf-2025-02-19_de):
- Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten haben eine vorläufige Einigung zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie erzielt.
- Der Kommissionsvorschlag stammt aus dem Sommer 2023.
- Ziel der Überarbeitung ist die Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung und die Reduzierung von Textilabfällen.
- Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, begrüßt die Einigung und betont die Bedeutung der neuen Vorschriften für die Schaffung eines Binnenmarkts für Textilabfälle.
- Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie soll die Kreislaufwirtschaft in der EU fördern und nachhaltigere Praktiken unterstützen.
- Die überarbeitete Richtlinie wird harmonisierte gemeinsame Vorschriften für Unternehmen und Verbraucher einführen.
- Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, die Lebensmittelverschwendung entlang der Produktions- und Lieferketten zu bekämpfen.
- Die EU strebt an, das UN-Ziel für nachhaltige Entwicklung 12.3 zu erreichen, welches die Halbierung der weltweiten Lebensmittelverschwendung pro Kopf vorsieht.
- Bis 2030 sollen die Mitgliedstaaten die Lebensmittelverschwendung bei der Verarbeitung und Herstellung um 10 % und im Einzelhandel und Verbrauch um 30 % reduzieren.
- Die EU-Kommission wird die Mitgliedstaaten durch den Austausch bewährter Verfahren und finanzielle Unterstützung unterstützen.
- Jeder Mitgliedstaat wird ein System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textil- und Schuherzeugnisse einrichten.
- Hersteller werden zur Verantwortung für die Bewirtschaftung von Alttextilien ermutigt, um langlebigere Produkte zu entwerfen.
- Die neuen Vorschriften sollen gegen illegale Ausfuhren von Textilabfällen vorgehen und eine klare Definition von „Abfall“ und „wiederverwendbaren“ Textilien schaffen.
- Die überarbeitete Richtlinie muss noch formal vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden, bevor sie in Kraft tritt.
- Die Richtlinie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft; Mitgliedstaaten haben 20 Monate Zeit zur Umsetzung in nationales Recht.
- Im Jahr 2020 erzeugte die EU 6,95 Millionen Tonnen Textilabfälle, davon wurden nur 1,95 Millionen Tonnen getrennt gesammelt.
- Jährlich fallen in der EU mehr als 59 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an, was zu 252 Millionen Tonnen CO2-Emissionen führt.
- Lebensmittelverschwendung verursacht geschätzte jährliche Verluste von 132 Milliarden Euro und zusätzliche Kosten von 9,3 Milliarden Euro für die Sammlung und Behandlung von Lebensmittelabfällen.

Ursprung:

Hameln-Pyrmont

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Erstellt am: 2025-04-14 05:03:44

Autor:

Hameln-Pyrmont