Heute ist der 16.04.2025
Datum: 16.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Hund-beisst-sechsjaehrigen-Jungen-vor-Supermarkt-in-Garbsen,aktuellhannover18576.html):
- Datum des Vorfalls: Samstag, 15. April 2025
- Ort: Garbsen, Region Hannover
- Ein sechs Jahre alter Junge wurde von einem Hund gebissen.
- Verletzung: Der Junge erlitt eine Verletzung am Ohr und wurde ins Krankenhaus gebracht.
- Hund: Staffordshire Bullterrier, gehört einem 32-Jährigen aus Hannover.
- Der Halter, der Junge und seine Eltern kannten sich und trafen sich vor einem Supermarkt.
- Der Junge ging auf den Hund zu, der daraufhin einmal zubiss.
- Der Hund hätte einen Maulkorb tragen müssen.
- Ermittlungsverfahren gegen den Halter wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
- Der Hund bleibt bis auf weiteres im Tierheim und soll einem Wesenstest unterzogen werden.
Source 2 (https://www.tierrecht-anwalt.de/gefaehrlicher-hund/einstufung-als-gefaehrlicher-hund.html):
- Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt gemäß den Landeshundegesetzen (LHundG) und kann bereits nach einem einmaligen schweren Beißvorfall geschehen.
- Ein Beispiel für einen schweren Vorfall ist, wenn ein Hund während des Freilaufens einen angeleinten Hund angreift und diesem schwere Bissverletzungen zufügt.
- Die Einstufung kann auch aufgrund des Verhaltens des Hundes oder seiner Rassezugehörigkeit (Listenhunde/Kampfhunde) erfolgen.
- Jeder Hund kann als gefährlich eingestuft werden, auch ohne vorherige Beißvorfälle, wenn er als aggressiv bekannt ist.
- Die Behörde kann einen Hund als gefährlich einstufen, wenn er:
- eine Person oder ein anderes Tier gebissen hat,
- im Rudel gejagt hat,
- aggressiv angesprungen ist,
- als besonders aggressiv bekannt ist.
- Nach einem Beißvorfall kann die Behörde eine Begutachtung durch den Amtsveterinär anordnen.
- Bis zur Begutachtung kann dem Halter vorläufig Leinen- und Maulkorbzwang auferlegt werden.
- Bei Beißereien zwischen Hunden wird oft um Ranghierarchien geklärt; unbedeutende Verletzungen führen in der Regel nicht zur Einstufung.
- Die Behörde informiert den Hundehalter über die Einstufung und fordert zur Stellungnahme auf, die jedoch nicht verpflichtend ist.
- Es wird empfohlen, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um die Folgen der Einstufung zu verstehen und zu bewältigen.
- Die Behörde muss den Einzelfall prüfen und entscheiden, ob der Hund als gefährlich eingestuft wird oder das Verfahren eingestellt wird.
- Die Einstufung kann auch aufgrund von Rasse erfolgen; in Rheinland-Pfalz gelten bestimmte Rassen als gefährlich.
- Für die Haltung eines als gefährlich eingestuften Hundes ist eine spezielle Hundehaltererlaubnis erforderlich.
- Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. ein positiver Wesenstest und Nachweis der Sachkunde des Halters.
- Bei Nichteinhaltung der Auflagen drohen Bußgelder und mögliche Beschlagnahmung des Hundes.
- Im schlimmsten Fall kann die Behörde die Euthanasierung eines als gefährlich eingestuften Hundes anordnen.
- Kommunale Hundesteuersatzungen sehen oft erhöhte Steuern für gefährliche Hunde vor.
- Bei Verstößen gegen die Regelungen können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
- Hundehalter sollten sich frühzeitig über ihre Rechte informieren und rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.