Heute ist der 19.04.2025
Datum: 19.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Alkoholfahrt-Mehrere-Unfaelle-Frau-faehrt-mit-331-Promille-durch-Wolfsburg,aktuellbraunschweig15298.html):
- Datum: 17.04.2025
- Ort: Wolfsburg, Stadtteil Vorsfelde
- Eine 41-jährige Autofahrerin fuhr mit mehr als 3 Promille Alkohol im Blut.
- Zeugen berichteten, dass die Frau mit ihrem Wagen gegen einen Baum, einen Zaun und eine Mülltonne fuhr.
- Ein Zeuge konnte der Frau den Fahrzeugschlüssel abnehmen, um eine Weiterfahrt zu verhindern.
- Ein freiwilliger Atemalkoholtest der Polizei ergab einen Wert von 3,31 Promille.
- Der Führerschein der Frau wurde von der Polizei beschlagnahmt.
- Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.
Source 2 (https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/promillegrenze-auto/):
- Alkohol am Steuer gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und den Führerschein.
- Promillegrenzen für Autofahrer:
- 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit.
- 0,3 Promille: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit.
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, bei erstmaligem Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, strafbar.
- Ab 1,6 Promille: MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zwingend erforderlich.
- Atem-Alkoholtest: Wert wird in Milligramm pro Liter angegeben, um Promille zu berechnen, wird der Wert verdoppelt.
- Verweigerung des Atemtests führt zu Blutentnahme zur Feststellung der BAK.
- Bußgelder und Punkte:
- 0,0 Promille: 250 Euro Bußgeld, 1 Punkt.
- 0,5 Promille: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
- Bei Verstößen in der Probezeit: Pflichtteilnahme an Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.
- Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt, abhängig vom Nettogehalt.
- Führerscheinentzug und Sperrfristen bei Straftaten.
- MPU erforderlich bei 1,6 Promille oder bei 1,1 bis 1,59 Promille ohne Ausfallerscheinungen.
- Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt Schäden des Unfallgegners, kann aber bis zu 5000 Euro vom Versicherungsnehmer zurückholen.
- Vollkaskoversicherung zahlt je nach Alkoholisierung nur teilweise oder gar nicht.
Source 3 (https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/promille-grenzen-deutschland-alkohol-1/):
- Alkohol am Steuer stellt eine ernsthafte Bedrohung dar und kann zu Unfällen und Verletzungen führen.
- Polizeikontrollen messen die Alkoholisierung mittels freiwilligem Atem-Alkoholtest, der den Wert in Milligramm pro Liter angibt.
- Der Atem-Alkoholwert wird verdoppelt, um den Blutalkoholgehalt (Promille) zu schätzen.
- Bei Ablehnung des Tests oder Anzeichen für Alkoholisierung erfolgt eine Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration (BAK).
- 1 Promille (1,0 ‰) entspricht 1 Milliliter Alkohol pro 1.000 Milliliter Blut.
- Der Promillewert variiert je nach individuellen Faktoren wie Geschlecht und Körpergewicht.
- Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet einen Promillerechner zur groben Schätzung des Alkoholgehalts an.
- Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren dürfen keinen Alkohol konsumieren.
- Bei Verstoß gegen die 0,0-Promillegrenze drohen: 250 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, Teilnahme an einem Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.
- Verstoß gegen die 0,0-Promillegrenze wird ab 0,2 Promille bzw. 0,1 mg/l anerkannt.
- Bus- und Taxifahrer sowie Gefahrgutfahrer dürfen ebenfalls keinen Alkohol konsumieren, Geldbußen bis zu 10.000 Euro bzw. 50.000 Euro möglich.
- Bei 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, einmonatiges Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit, strafbar.
- Relative Fahruntüchtigkeit bei 0,3 bis 1,09 Promille mit auffälligem Verhalten.
- Restalkohol vom Vortag kann zu erhöhten Promillewerten führen, auch wenn am Tag der Kontrolle kein Alkohol konsumiert wurde.
- Körper baut Alkohol langsam ab: ca. 0,1 Promille pro Stunde bei Frauen, 0,1-0,2 Promille bei Männern.
- Abbauzeit für Alkohol variiert je nach Geschlecht und Gewicht.
- Bei Alkoholkontrollen kann Einspruch gegen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl eingelegt werden.
- Geldstrafe bei Alkohol am Steuer hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen ab, bei Wiederholungstätern oder schweren Unfällen kann Freiheitsstrafe drohen.
- Führerschein wird in der Regel entzogen, neue Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der Sperrfrist.
- Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden des Unfallgegners, kann bis zu 5.000 Euro zurückfordern.
- Vollkaskoversicherung zahlt bei Unfällen unter Alkoholeinfluss oft nur teilweise oder gar nicht.