Heute ist der 19.04.2025
Datum: 19.04.2025 - Source 1 (https://heide-kurier.de/heidekreis-holzklotz-statt-gaspedal_70bU):
- Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Heidekreis kontrollierten am Montagmorgen, dem 14. April, einen 19-jährigen Autofahrer in der Hannoverschen Straße in Walsrode.
- Der Drogenvortest des Fahrers reagierte positiv auf THC.
- Im Fußraum des Fahrzeugs wurde ein Stück Holz entdeckt, das als Gaspedal verwendet wurde.
- Der Fahrer erklärte, das Stück Holz angebracht zu haben, weil das originale Pedal defekt war.
- Die Polizei stellte fest, dass der Holzklotz nicht richtig fest montiert war.
- Der Fahrer erhielt eine Blutprobe und durfte die Fahrt nicht fortsetzen.
Source 2 (https://www.gruenhorn.de/blog/cannabis-und-verkehrskontrollen):
- Teillegalisierung von Cannabis hat Auswirkungen auf Verkehrskontrollen.
- Polizei darf jederzeit allgemeine Verkehrskontrollen durchführen.
- Bei Verdacht auf THC-Konsum können Fragen zur letzten Einnahme und freiwillige Drogentests gestellt werden.
- Es wird empfohlen, keine Angaben zum Einnahmeverhalten zu machen und Schnelltests abzulehnen.
- Blutproben dürfen nur mit richterlicher Anordnung oder bei „Gefahr im Verzug“ entnommen werden.
- Tests zur Feststellung von THC-Konsum:
- Urin- und Speicheltests: Nachweis von THC-Abbauprodukten, die Wochen nach dem Konsum nachweisbar sind.
- Bluttest: Misst aktives THC, Grenzwert ab 2024: 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.
- Haaranalyse: Nachweis von THC über Monate, häufig bei Führerscheinverfahren.
- Sanktionen bei positivem Bluttest:
- Erster Verstoß: 500 € Bußgeld, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg.
- Wiederholung: 1.000 € Bußgeld, drei Monate Fahrverbot.
- Regelmäßiger Konsum oder Kombination mit Alkohol: Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.
- Für Fahranfänger:innen und junge Fahrer:innen unter 21 Jahren gilt absolutes Cannabis-Fahrverbot ab 1 Nanogramm THC im Blut.
- Finanzielle Folgen können 5.000 bis 7.000 € betragen (Bußgelder, Gutachten, Anwälte, MPU).
- Besondere Regeln für Patient:innen mit medizinischem Cannabis:
- Überschreitung des THC-Grenzwerts führt nicht automatisch zu Strafen, solange ärztliche Anordnung vorliegt und keine Fahruntüchtigkeit besteht.
- Ausfallerscheinungen können dennoch strafbar sein.
- Rechte und Pflichten bei Verkehrskontrollen:
- Musst: Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzeigen, Angaben zur Person machen (Name, Geburtsdatum, Wohnort).
- Musst nicht: Fragen zum Einnahmeverhalten beantworten, freiwillige Drogenschnelltests durchführen, Fahrzeug oder Taschen durchsuchen lassen (außer bei konkretem Verdacht).
- Wichtig: Kenntnis der Rechte, ruhiges Verhalten und Ablehnung freiwilliger Tests empfohlen.